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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße

Details im PARLIS OM_4506_2015
01.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Messung mittels Via-Count-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße

Details im PARLIS ST_240_2016
13.09.2016

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

Details im PARLIS OF_166-5_2016
07.10.2016

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

Details im PARLIS OM_694_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.

Begründung:

Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 werden die Messdaten dargelegt. Da von rd. einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 694 2016 Die Vorlage OF 166/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme