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Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen

Vorlagentyp: OFLINKE
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen.
  2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten.
  3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren.
  4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB)

Inhalt

Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2

Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen.
  2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten.
  3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren.
  4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB)Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. April 2012 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.01.2016 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 12 · 14.05.2012
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 50 · 18.01.2016
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
1 GrüneLinkeBFF
Enthaltung:
1 GrüneFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung