Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen
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Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2
Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen. 2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten. 3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren. 4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung:
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB)
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)