Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
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Bisheriger Verlauf
04.12.2020
04.12.2020
07.01.2021
12.01.2021
Bericht des Magistrats
Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS B_644_2020Bericht des Magistrats
Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS B_644_2020Antrag Ortsbeirat
Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS OF_1543-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS OM_7034_202104.12.2020
Bericht des Magistrats
Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS B_644_202004.12.2020
Bericht des Magistrats
Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS B_644_202007.01.2021
Antrag Ortsbeirat
Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS OF_1543-1_202112.01.2021
Anregung Ortsbeirat
Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Details im PARLIS OM_7034_2021 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2021, OF 1543/1
Betreff: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Vorgang: B 644/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 1 mit WLAN und mobilen Endgeräten unverzüglich abzuschließen, spätestens bis zum Ende der Osterferien 2021. Begründung:
Seit Jahren kommt die Ausstattung der Schulen mit WLAN und entsprechenden Geräten nicht in Gang. Anstatt zu handeln, zaudert, zögert und hemmt das Schuldezernat. Insbesondere in Pandemiezeiten driften die Bildungschancen von Schüler*innen immer weiter auseinander. Während besserverdienende Eltern die vom Magistrat verursachten Mängel teilweise auffangen können, bleiben Kinder nicht wohlhabender Bevölkerungskreise abgehängt. Im vorgelegten Bericht hat der Magistrat sein Ziel, die Ausstattung in 2020 abzuschließen, aufgegeben und dies auch bereits äußerst erfolgreich umgesetzt. Nunmehr ist von "Ende 2024" die Rede. Es ist zu befürchten, dass der Magistrat auch dieses Ziel verfehlen wird, wenn er sein bisheriges Tempo beibehält.Hauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034
2021 1. Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD (= Ablehnung)