S A C H S T A N D :
Antrag vom
18.11.2020,
OF 1522/1
Betreff: Sofortige Unterrichtung und Beteiligung des Ortsbeirats über den aktuellen Stand zum Durchstich des Homburger Damms im Bereich
Frankenallee hier: Kündigung der Pachtverträge von Kleingärten
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat umgehend über den aktuellen Sach- und gesamtplanungsstand im Zusammenhang mit dem Durchstich des Homburger Damms zu informieren und darüber hinaus dringlich und zeitnah insbesondere folgende Fragen in einem Bericht zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen im Detail wurden die Pachtverträge für die Kleingärten westlich des Homburger Damms gekündigt? 2. Welche Flächen im Bereich der Kleingärten werden benötigt für: a. den Durchstich und seine Rampe(n) ? b. die Wege ? c. Leitungen ? 3. Können bislang gepachtete Flächen nach Beendigung der Bautätigkeit an die heutigen Pächterinnen zurückgegeben werden? Wenn nein, warum nicht? Welche zwingenden Gründe gibt es, um diese Flächen dauerhaft für das Projekt "Durchstich Homburger Damm" zu nutzen? 4. Aus welchen Gründen soll ein Fuß- und Radweg in mitten eines Wohngebietes 6m Breite aufweisen, wenn zeitgleich Fußwege im Gallus - Dank legal darauf abgestellter Fahrzeuge - oft nicht mal einen Meter Breite vorweisen können? 5. Welche Möglichkeiten gibt es, den Fuß- und Radweg ggf. verschwenkt zu führen um die für die Bewohnerschaft wichtigen Kleingärten zu erhalten? 6. Welche Maßnahmen hat der Magistrat im Einzelnen ergriffen, um den Erhalt der seit vielen Jahren vorhandenen und für die Bewohnerschaft wertvollen Kleingärten zu erhalten?
Begründung:
Das Projekt "Durchstich Homburger Damm" wurde vom Ortsbeirat immer mit großem Wohlwollen begleitet und gefördert, da das Vorhaben dem lang gehegtem Wunsch aus der Bevölkerung nach einem Durchstich der
Frankenallee entspricht. Der Durchstich ist zudem Teil der wichtigen Radroute Innenstadt - Höchst. Mit großer Verwunderung hat der Ortsbeirat vor Jahren zur Kenntnis genommen, dass ein 6m breites und 3m hohe Bauwerk für den Durchstich geplant wurde. Schon damals äußerte man Sorge um die Kleingärten in diesem Bereich. Die geäußerten Bedenken an dieser Planung hat der Magistrat offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Da heute schon ein ausreichender Abstand für einen Weg zwischen den Kleingärten vorhanden ist (ca. 7m) ist die Eliminierung der Kleingärten nochmals unverständlicher. Während ansonsten Rad- und Fußwege in wesentlich kleineren Dimensionen geplant und gebaut werden, wird ausgerechnet hier - in einem echtem Naherholungsgebiet - eine offenbar autobahnähnliche Rennstrecke in Angriff genommen. Es ist nun zu prüfen, wie a) durch frühe Reduzierung der Wegesbreite und b) ggf. Verschwenkung der Wegführung erreicht werden kann, dass ein ausreichender Teil der bestehenden Kleingärtenflächen erhalten wird. Foto/Grafik: Norbert Born
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6929 2020 Die Vorlage OF 1522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme