Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine Lichtsignalanlage für Fußgehende in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße zu errichten. Dies ist notwendig, da es in diesem Abschnitt keine sichere Querungsmöglichkeit gibt und die Sicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden gefährdet ist.
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Gustavsburgplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Verkehrssicherheit erhöhen: Eine ausreichende Beleuchtung für den Verbindungsweg vom FRANKYQuartier (MetaGadesmannStraße) zum Gustavsburgplatz installieren11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Trinkwasserbrunnen im Gallus am oder auf dem Gustavsburgplatz31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rolli-Karussel am Gustavsburgplatz13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten.
Begründung
Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2020Sie sind hierOFOF 1500/1Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020OMOM 6921Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler StraßeDirektanregung
- 26. März 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 703Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD