Antrag vom 17.11.2024, OF 1471/1 Betreff: Neuausschreibung der Grünpflege im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, 1. wann und wie oft die Pflege der Grünflächen im Ortsbezirk 1 neu ausgeschrieben wird, 2. wie viele unterschiedliche Firmen diese Aufgabe im Ortsbezirk 1 aktuell wahrnehmen, 3. welche Änderungen zu bestehenden Verträgen aufgenommen werden sollen, um die Grünpflege zukünftig umweltschonender, nachhaltiger sowie fachgemäßer zu gestalten, 4. ob die Grünpflege immer durch externe Firmen erfolgt und 5. nach welchen Kriterien diese Firmen ausgewählt werden.
Begründung:
Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über schädliche Umweltemissionen beim Einsatz von benzinbetriebenen Gartengeräten. Der Heckenschnitt erfolgt teilweise unförmig, ungleichmäßig oder es wird mehr weggenommen als nötig (Europagarten). Laub wird teilweise in Richtung parkender und fahrender Autos geblasen oder Gehwege durch Laub und Straßen durch Granulat aus den Beeten des Straßenbegleitgrüns beeinträchtigt, nachdem ein Tag zuvor seitens der FES die Straßenreinigung erfolgte. Dies sollte besser aufeinander abgestimmt werden. Besonders das Granulat ist auf Straßen gefährlich, wenn es beim Überfahren gegen andere Fahrzeuge fliegt oder Radfahrer gefährdet. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 1