Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die kurzfristige Freigabe des Durchstichs Homburger Damm für den Fußverkehr, da dieser baulich bereits weitgehend fertiggestellt ist. Dies soll die Mobilität der Anwohnenden verbessern und das Vertrauen in die lokale Verwaltung stärken.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Durchstich des Homburger Damms zwischen der Frankenallee 281 und 327 unverzüglich für den Fußverkehr freizugeben. Dazu wird die Schaffung eines provisorischen Wege-Belages und die Installation einer temporären Beleuchtung im Durchstich angeregt. Bei allen weiteren Planungs- und Bauarbeiten soll diese vorläufige Fußwegeführung berücksichtigt werden, um eine durchgehende und sichere Querungsmöglichkeit auch während der noch folgenden Bauabschnitte zu gewährleisten.
Begründung
Der Durchstich des Homburger Damms ist baulich bereits weitgehend fertiggestellt. Aus sicherheitstechnischer Sicht spricht nichts dagegen, ihn für Fußgehende kurzfristig freizugeben. Seit Jahren warten Anwohnende auf eine durchgehende Querungsmöglichkeit auf der Frankenallee, die Griesheim und das Gallus verbindet. Die Sperrung des Durchstichs trotz seiner weitgehenden Fertigstellung stößt daher auf großes Unverständnis in der Bevölkerung. Die Menschen im Gallus bringen ihre Enttäuschung und ihr Unverständnis wiederholt zum Ausdruck, da die Sperrung für viele symbolisch für die oft als bürokratisch und langsam empfundene Verwaltung steht. Eine vorzeitige Freigabe würde nicht nur die Mobilität im Gallus verbessern, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der lokalen Verwaltung stärken und so der Politikverdrossenheit entgegenwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2024Sie sind hierOFOF 1460/1Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024OMOM 6259Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigebenDirektanregung
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 537Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme