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Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Auerhahnstraße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob ihm bekannt ist, dass 1. das Wohnungsunternehmen Vonovia die nicht bereits an die Privateigentümer verkauften Reihenhäuser in der Auerhahnstraße an eine privaten Immobiliengesellschaft veräußert hat? 2. dieser neue Eigentümer die langjährigen Mieter verdrängen will?, 3. ob der Magistrat hier ein Vorkaufsrecht hatte bzw. ein solches hätte ausüben können? 4. ob den bisherigen Mietern angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen ggf. Hilfestellung beim weiteren Umgang mit der Situation gegeben werden kann. Begründung: Wieder einmal werden Mietwohnungen von einer Immobiliengesellschaft zur anderen Immobiliengesellschaft verkauft und die Mieter haben das Nachsehen. In einer Zeit, in der preisgünstiges Bauen erschwert und Neubaugebiete durch Andere verhindert werden sollen, gehen Bestandswohnungen verloren, die Mieter müssen wegen der Geschäftspolitik weichen. Die betroffenen Mieter sind häufig älter und langjährige Mieter. Eine neue Wohnung in Frankfurt zu finden ist fast unmöglich und die Mieter sind in diesen Corona-Zeiten kaum in der Lage, andere Wohnungen zu besichtigen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Stadt Frankfurt in Anbetracht der angespannten Wohnungslage ein Vorkaufsrecht hätte geltend machen können.

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