Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
Begründung
benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen.