Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radweg in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße. Dies soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erhöhen, da es an dieser Stelle häufig zu Konflikten kommt.
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Sodener Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung24.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende im Ortsbezirk 1 hier: Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße/Kelkheimer Straße08.07.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sodener Straße per E-MailAntrag
der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben.
Begründung
Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. April 2020Sie sind hierOFOF 1279/1Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker StraßeOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 19. Mai 2020OMOM 6015Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker StraßeDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1543Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker StraßeStellungnahme
- 27. Januar 2023OFOF 750/1Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleistenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2023OMOM 3589Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleistenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme