Skip to main content

Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.06.2019

Fahrradstadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS NR_895_2019
15.04.2020

Antrag Ortsbeirat

Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße

Details im PARLIS OF_1279-1_2020
19.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße

Details im PARLIS OM_6015_2020
Partei(en): Die_PARTEI

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben.

Begründung:

Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen.dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2020 Die Vorlage OF 1279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme