Skip to main content

Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26

Details im PARLIS OF_127-11_2017
13.03.2017

Anregung Ortsbeirat

Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26

Details im PARLIS OM_1357_2017
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.02.2017, OF 127/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo 30-Zone durch beidseitiges Aufstellen von Zeichen 274.1 an Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo 30-Zone durch Aufstellen von Zeichen 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse Hausnummer 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen. - Installation von Parkwinkeln vor der Martin-Böff-Gasse 26.

Begründung:

Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des OBR 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt ca. 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist viel zu schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand an einer Hausecke befindet. Alle Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführer die Einbahnstraße entgegen befahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohner über verkehrswidrig parkende Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26, dortige Mülltonnen. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/ Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2017 Die Vorlage OF 127/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme