Skip to main content

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

Details im PARLIS OF_1225-2_2020
26.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

Details im PARLIS OM_6763_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.10.2020, OF 1225/2 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Schloßstr. zwischen Adalbertstr. & Rödelheimerstr. schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Mißachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und das Abstandsgebots durchzuführen. 2. Eine Informationskampanie für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die so genannte Dooring Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefähliche Situation. Kfz-Führer mi ßachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von Temo 30 und das geltende Überholverbot von Zweirädern. 3. Um auf das Temolimit hinzuweisen, große Tempo 30 Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen. 4. Um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, sollte die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts, mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020.

Begründung:

Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die so genannte Dooring Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 m gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheits-Abstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße, durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der siebte Sinn", der bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage all zu oft ignoriert werden. Auszug aus StVo: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue BeschilderungBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6763 2020 Die Vorlage OF 1225/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme