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Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

Details im PARLIS OM_3763_2023
16.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

Details im PARLIS ST_2127_2023
16.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Details im PARLIS OF_1156-1_2024
05.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Details im PARLIS OM_5217_2024
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher PKW zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, die in ST 2127 vom 16.10.2023 angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen.

Begründung:

Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtbereich: Seit dem Ortstermin, wie in ST 2127 vom 16.10.2023 dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in ST 2127 vom 16.10.2023 vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privatdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5217 2024 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)