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Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen

Vorlagentyp: OFCDU
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zu dieser Straße geht es weiter

Lange Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verbesserungen im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen:

  1. Entfernung der Richtungspfeile auf der Fahrbahn nach der Halteline, stattdessen Verkehrszeichen 1010-56 StVO (Straßenbahn), jeweils auf der Fahrbahn zwischen den Gleisen aufbringen zu lassen.
  2. Versetzung des Schildes "Bei Rot hier halten" von dem kleinen Mast nach vorne an den großen Mast mit den gelben Richtungsschildern.
  3. Die Ampel gemäß ST 1078/2017 Richtung Haltelinie versetzen zu lassen oder eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen zu lassen.

Begründung

Straße besser kennzeichnen Vorgang: OM 631/16 OBR 1; ST 1078/17 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verbesserungen im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen:

  1. Entfernung der Richtungspfeile auf der Fahrbahn nach der Halteline, stattdessen Verkehrszeichen 1010-56 StVO (Straßenbahn), jeweils auf der Fahrbahn zwischen den Gleisen aufbringen zu lassen.
  2. Versetzung des Schildes "Bei Rot hier halten" von dem kleinen Mast nach vorne an den großen Mast mit den gelben Richtungsschildern.
  3. Die Ampel gemäß ST 1078/2017 Richtung Haltelinie versetzen zu lassen oder eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Da sich die Ampel vier Fahrzeuglängen hinter der Haltelinie befindet und sich auf der Fahrbahn davor noch Richtungspfeile befinden, wird die Haltelinie häufig übersehen bzw. nicht als solche wahrgenommen. Dadurch kommt es an dieser Stelle noch immer zu Rückstau, welcher die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen behindert. Durch den "Schilderwald" und die ungünstige Position des Hinweisschilds bezüglich des Haltebereichs wird das Hinweisschild zudem leicht übersehen. Durch die o.g. Maßnahmen wird die Situation erheblich verbessert. Quelle: Privat Quelle: ASE Quelle: STEIN HGS GmbH

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2023OFOF 1098/1Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2024Sie sind hier
    OFOF 1117/1Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 6. Februar 2024OMOM 5075Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnenDirektanregung
  4. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1147Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5075 2024 1. Die Vorlage OF 1098/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1117/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1. und 2. des Antragtenors ersatzlos gestrichen werden und die Formulierung "Ampel" durch "KFZ-Ampel" ersetzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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