Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark
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Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, folgende Bedingungen zu schaffen, damit dem nachvollziehbaren Wunsch des Schulamtes und der Schule entsprochen werden kann, dass die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen entlang der entwidmeten Hammanstraße aufgestellt werden können und die Straße als Pausenhof für die SchülerInnen eingerichtet werden kann: - Entwidmung der Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark - Neue Beschilderung einer Ausgleichs-Fahrrad-Route, die nicht über die Parkwege führt - Geeignete Maßnahmen, die dafür sorgen, dass entlang des Café im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden kann - Keine Baumfällungen zur Aufstellung der Container - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit - Nach Ende der Umbaumaßnahmen Rückbau des Grüns im Park - Prüfung ob die entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahmen nach Schulschluss und am Wochenende geöffnet werden kann Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies ein großer Nachteil für die NutzerInnen des Parks bzw. für den Park selbst - sowie für die FahrradfahrerInnen auf der Radroute über die Hamannstraße. Die o.a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich sorgen, so dass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark trotz der Umbaumaßnahmen weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können.
Inhalt
Antrag vom 01.12.2011, OF 107/3
Betreff: Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, folgende Bedingungen zu schaffen, damit dem nachvollziehbaren Wunsch des Schulamtes und der Schule entsprochen werden kann, dass die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen entlang der entwidmeten Hammanstraße aufgestellt werden können und die Straße als Pausenhof für die SchülerInnen eingerichtet werden kann: - Entwidmung der Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark - Neue Beschilderung einer Ausgleichs-Fahrrad-Route, die nicht über die Parkwege führt - Geeignete Maßnahmen, die dafür sorgen, dass entlang des Café im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden kann - Keine Baumfällungen zur Aufstellung der Container - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit - Nach Ende der Umbaumaßnahmen Rückbau des Grüns im Park - Prüfung ob die entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahmen nach Schulschluss und am Wochenende geöffnet werden kann
Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies ein großer Nachteil für die NutzerInnen des Parks bzw. für den Park selbst - sowie für die FahrradfahrerInnen auf der Radroute über die Hamannstraße. Die o.a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich sorgen, so dass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark trotz der Umbaumaßnahmen weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können.Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 21.11.2011, OS 21/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2011Sie sind hierOFOF 107/3Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im HolzhausenparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2011OMOM 682Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im HolzhausenparkDirektanregung
- 5. März 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 342Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im HolzhausenparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 CDU Spiegelstriche 1. (neu), 2. (neu), 4. (neu) und 6. (neu): Einstimmige Annahme 3. Spiegelstrich (neu): GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 5. Spiegelstrich (neu): Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 2 SPD 7. Spiegelstrich (neu): Annahme bei Enthaltung SPD 8. Spiegelstrich (neu): Annahme bei Enthaltung LINKE. 9. Spiegelstrich (neu): GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)