Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
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Bisheriger Verlauf
29.10.2021
14.02.2022
12.06.2022
01.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Park-and-ride-Parkplatz Neu-Isenburg Stadtgrenze
Details im PARLIS ST_396_2022Antrag Ortsbeirat
Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
Details im PARLIS OF_474-5_2022Anregung Ortsbeirat
Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
Details im PARLIS OA_214_202229.10.2021
14.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Park-and-ride-Parkplatz Neu-Isenburg Stadtgrenze
Details im PARLIS ST_396_202212.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
Details im PARLIS OF_474-5_202201.07.2022
Anregung Ortsbeirat
Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
Details im PARLIS OA_214_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 01.07.2022, OA 214
entstanden aus Vorlage: OF 474/5 vom 12.06.2022 Betreff: Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
Vorgang: V 203/21 OBR 5; ST 396/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Stellplätze im nordwestlichen Bereich des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze durch geeignete Maßnahmen von Lieferwagen und Anhängern frei zu halten. Begründung:
Viele Stellplätze, besonders im nordöstlichen Bereich des Parkplatzes, werden häufig von großen Gewerbefahrzeugen und Anhängern belegt, die zudem mehrere Pkw-Stellplätze beanspruchen, weil sie aufgrund ihrer Größe längs und nicht wie die Pkw senkrecht abgestellt werden. Selbst wenn in diesen so belegten Parkboxen noch Stellplätze frei bleiben, werden diese nicht genutzt, weil zu befürchten ist, dass in der Nähe der Lieferfahrzeuge geparkte Pkw durch zu gewärtigende Gewerbetätigkeiten beeinträchtigt oder gar beschädigt werden könnten. Nach Ansicht des Ortsbeirats können diese zweckentfremdeten Stellplätze mit überschaubarem Aufwand zurückgewonnen und somit zahlreiche Pendlerfahrten nach Frankfurt vermieden werden. In seiner Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 396, vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die Fernhaltung der Gewerbefahrzeuge durch Ausschilderung und Kontrollen unverhältnismäßig sei. Da Millioneninvestitionen für die Errichtung eines Parkdecks an dieser Stelle in Erwägung gezogen wurden, erscheint dem Ortsbeirat die Einlassung unplausibel. Eventuell genügt es schon, kurzfristig Parkwächter oder ähnliche Ordnungskräfte zu engagieren, um die Gewerbetreibenden von der unerwünschten Nutzung der Parkflächen abzuhalten. Ist die ausschließliche Nutzung durch Pkw wieder etabliert, können weitere Kontrollmaßnahmen entfallen. In jedem Fall ist die vom Magistrat in der genannten Stellungnahme in Erwägung gezogene Kennzeichnung mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen erheblich günstiger als alle bis jetzt in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Kapazitätsschaffung von Park-and-ride-Parkplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 203 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 396
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 214
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 73 Beschluss: Der Vorlage OA 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2253, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 322 1