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Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.08.2010

Antrag Ortsbeirat

Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel

Details im PARLIS OF_652-16_2010
14.09.2010

Anregung Ortsbeirat

Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel

Details im PARLIS OA_1195_2010
10.01.2011

Stellungnahme des Magistrats

Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel

Details im PARLIS ST_119_2011
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 14.09.2010, OA 1195 entstanden aus Vorlage: OF 652/16 vom 31.08.2010 Betreff: Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Klärung des Rechtsstandpunktes am Berger Nord- und Südhang wieder die Schilder "Obstanbaugebiet - Betreten der Grundstücke verboten" aufzustellen, die vor Jahren mit der Begründung, sie seien rassistisch, entfernt wurden, weil die Aufforderung in mehreren Sprachen auf den Schildern angebracht war; 2. durch vermehrte Kontrollfahrten des Ordnungsamtes während der Erntezeiten für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen, denn die Grüngürtelbesucher haben keinerlei Unrechtsbewusstsein und bedrohen die Eigentümer, die ihr Obst selbst ernten wollen; 3. den Grundstückseigentümern im Obstanbaugebiet im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel anzubieten, die der Stadt nicht gehörenden Grundstücke gegen eine angemessene Summe zu pachten und anschließend auch zu pflegen oder, soweit die Grundstückseigentümer das überhaupt wollen, die Grundstücke abzukaufen.

Begründung:

Zu 1. Wie der Presse zu entnehmen war, wurden vom Magistrat Schilder an der Hohen Straße angebracht, die das Betreten landwirtschaftlicher Flächen untersagen. Was aber dort erlaubt ist und durchgesetzt wurde, kann den privaten Grundstückseigentümern nicht verwehrt werden. Zu 2. Im Obstanbaugebiet Berger Hang bietet der Magistrat den Grundstückseigentümern kostenlos gelbe Bänder mit der Aufschrift "Das sind meine Äppel" an. Das ist lächerlich. Da weiß dann auch jeder des Lesens nicht Kundige, wo was zu holen ist. Wenn der Magistrat die Frankfurter zum Besuch des Grüngürtels einlädt, der zum größten Teil aus privaten Grundstücken besteht, dann hat er auch die Pflicht, für die Sicherheit der Grundstücksbesitzer und die Einhaltung der Gesetze einzustehen und das Ordnungsamt zur vermehrten Kontrolle einzusetzen. Das ist zurzeit nicht ausreichend der Fall. Die von Dieben angerichteten Schäden sind oft beträchtlich. Zweige, ja dicke Äste, werden abgebrochen, junge Bäume so beschädigt, dass sie absterben und ganze Grundstücke unverfroren abgeerntet. Zu 3. Die derzeitige Handhabung der Grüngürtelsatzung kommt einer Quasi-Enteignung der Grundstückseigentümer gleich und konterkariert den Artikel 14 des Grundgesetzes: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.09.2010

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 08.11.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8935, 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.10.2010 Aktenzeichen: 79 1