Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
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- Eschersheimer Landstraße
- Fichardstraße
- Friedberger Landstraße
- Fürstenbergerstraße
- Günthersburgallee
- Hebelstraße
- Herbartstraße
- Holzhausenstraße
- Koselstraße
- Lersnerstraße
- Luisenstraße
- Mauerweg
- Mercatorstraße
- Merianstraße
- Nordendstraße
- Sandweg
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- Schleidenstraße
- Wolfsgangstraße
- Burgstraße
- Bäckerweg
- Egenolffstraße
- Eiserne Hand
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Zu dieser Straße geht es weiter
Schleidenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.09.2026.
- Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sicherung der Kreuzung Jahnstraße/Schleidenstraße durch Fahrradbügel03.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Unterweg/Schleidenstraße18.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010
Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen.
Begründung:
- Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können.
- Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2010OFOF 887/3Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2010Sie sind hierOAOA 1067Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseAnregung
- 31. Mai 2010BB 352Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
- 15. November 2010BB 682Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
- 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 175Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung)