Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Beteiligungen der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, bereits besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternehmen und welcher Art diese Anstrengungen sind. (2) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, (2.1) indem sie bei der Veräußerung von Grundstücken vertraglich vereinbaren, (a) dass im Falle einer Neubebauung diese dem Passivhausstandard genügt oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweist, als die EnEV verlangt, und (b) dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden generell die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung eingeplant wird; (2.2) indem sie bei der Realisierung eigener Bauvorhaben (a) auf die Erreichung des Passivhausstandards achten oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz erreichen, als die EnEV verlangt, und (b) wenn es sich dabei um neu zu errichtende Nichtwohngebäude handelt, insgesamt die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung einplanen. (3) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Einflussmöglichkeiten er hat, damit künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Minderheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt besondere Anstrengungen zum Klimaschutz im Sinne des oben genannten Punktes (2) unternehmen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an über zweihundert Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und eine ganze Reihe davon wiederum selbst Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Hinzu kommt, dass im Falle von Nichtwohngebäuden ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet liegt. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.
Inhalt
Antrag vom 29.06.2007, NR 522
Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, bereits besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternehmen und welcher Art diese Anstrengungen sind. (2) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, (2.1) indem sie bei der Veräußerung von Grundstücken vertraglich vereinbaren, (a) dass im Falle einer Neubebauung diese dem Passivhausstandard genügt oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweist, als die EnEV verlangt, und (b) dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden generell die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung eingeplant wird; (2.2) indem sie bei der Realisierung eigener Bauvorhaben (a) auf die Erreichung des Passivhausstandards achten oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz erreichen, als die EnEV verlangt, und (b) wenn es sich dabei um neu zu errichtende Nichtwohngebäude handelt, insgesamt die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung einplanen. (3) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Einflussmöglichkeiten er hat, damit künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Minderheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt besondere Anstrengungen zum Klimaschutz im Sinne des oben genannten Punktes (2) unternehmen.
Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an über zweihundert Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und eine ganze Reihe davon wiederum selbst Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Hinzu kommt, dass im Falle von Nichtwohngebäuden ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet liegt. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2006BB 332Wohnungsneubau in PassivhausbauweiseMagistratsbericht
- 15. November 2006NRNR 207Frankfurt auf dem Weg zur PassivhaushauptstadtSTVV-Antrag · GRÜNE
- 29. Juni 2007Sie sind hierNRNR 522Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt FrankfurtSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 20. August 2007BB 574Wohnungsneubau in PassivhausbauweiseMagistratsbericht
- 5. Dezember 2007BB 901- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
- 13. Juni 2008BB 357- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
- 18. August 2008BB 511Wohnungsneubau in PassivbauhausweiseMagistratsbericht
- 19. Dezember 2008BB 861- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude- Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
- 29. Mai 2009BB 435Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
- 3. Mai 2010BB 273Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
- 21. Mai 2010BB 345Wohnungsneubau in PassivhausbauweiseMagistratsbericht
- 20. September 2010BB 609Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
- 4. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 266 WochenBB 412Wohnungsneubau in PassivhausbauweiseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. zu a) NR 587 Ziffer 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu b) NR 587 Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme)