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Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: NRFAG
159 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Fraport AG bei den Bauvorhaben, die sie selbst durchführt oder die von Dritten auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main durchgeführt werden, die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt werden. Hier ist insbesondere nach dem AirRailCenter zu fragen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die EZB bei dem geplanten Bauvorhaben Neubau EZB (Großmarkthalle) die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzt.
  3. Im Falle, dass bei den unter 1. und 2. genannten Bauvorhaben die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht erreicht werden, wird der Magistrat beauftragt, die Bauherren dieser Bauvorhaben aufzufordern, diese Standards umzusetzen, soweit dies möglich ist. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am
  4. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an zahlreichen Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und diese teilweise Bauvorhaben umsetzen oder umsetzen lassen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Eine der genannten Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt Frankfurt ist die Fraport AG, die derzeit zahlreiche Bauvorhaben plant bzw. umsetzt bzw. durch Dritte auf deren Gelände planen und umsetzen lässt. Gerade bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden ist ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Aktuell wird auf dem Gelände der Fraport AG das Bauvorhaben AirRailCenter realisiert. Für den Fall, dass bei diesem Bauvorhaben die von CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht umgesetzt werden sollen, sollte die Fraport AG aufgefordert werden, diese umzusetzen soweit dies möglich ist. Es wird davon ausgegangen, dass dies beim gegenwärtigen Stand des Vorhabens noch möglich ist. Gleiches gilt für den geplanten Neubau der EZB auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle. Dieses Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Bei diesem Bauvorhaben sollte daher die Realisierung der in den Anträgen NR 522 und 523 genannten Vorgaben problemlos möglich sein.

Inhalt

Antrag vom 03.09.2007, NR 587

Betreff: Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Fraport AG bei den Bauvorhaben, die sie selbst durchführt oder die von Dritten auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main durchgeführt werden, die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt werden. Hier ist insbesondere nach dem AirRailCenter zu fragen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die EZB bei dem geplanten Bauvorhaben Neubau EZB (Großmarkthalle) die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzt.
  3. Im Falle, dass bei den unter 1. und 2. genannten Bauvorhaben die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht erreicht werden, wird der Magistrat beauftragt, die Bauherren dieser Bauvorhaben aufzufordern, diese Standards umzusetzen, soweit dies möglich ist. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am
  4. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an zahlreichen Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und diese teilweise Bauvorhaben umsetzen oder umsetzen lassen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Eine der genannten Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt Frankfurt ist die Fraport AG, die derzeit zahlreiche Bauvorhaben plant bzw. umsetzt bzw. durch Dritte auf deren Gelände planen und umsetzen lässt. Gerade bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden ist ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Aktuell wird auf dem Gelände der Fraport AG das Bauvorhaben AirRailCenter realisiert. Für den Fall, dass bei diesem Bauvorhaben die von CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht umgesetzt werden sollen, sollte die Fraport AG aufgefordert werden, diese umzusetzen soweit dies möglich ist. Es wird davon ausgegangen, dass dies beim gegenwärtigen Stand des Vorhabens noch möglich ist. Gleiches gilt für den geplanten Neubau der EZB auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle. Dieses Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Bei diesem Bauvorhaben sollte daher die Realisierung der in den Anträgen NR 522 und 523 genannten Vorgaben problemlos möglich sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2007Sie sind hier
    NRNR 587Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben
    STVV-Antrag · FAG
  2. 5. Dezember 2007BB 901- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
  3. 13. Juni 2008BB 357- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
  4. 19. Dezember 2008BB 861- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
  5. 29. Mai 2009BB 435Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
  6. 3. Mai 2010BB 273Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht
  7. 20. September 2010Antwort des Magistrats · nach 159 WochenBB 609Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen BauvorhabenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 04.09.2007
TO I, TOP 47
Angenommen
a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 587 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
REP
Enthaltung:
NPD
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Ablehnung:
FDP
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 06.09.2007
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 587 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Meister, Dr. Dr. Rahn, Klingelhöfer und Feldmayer dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 3 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Ablehnung:
FDP
zu 3 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. zu a) NR 587 Ziffer 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu b) NR 587 Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme)

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