Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung bei dem Verkauf städtischer Grundstücke zu prüfen. Dies ist besonders im Hinblick auf die Klimakrise und die Reduzierung von CO2-Emissionen wichtig. Ziel ist es, ein gleichwertiges energetisches Konzept zu entwickeln, um die Vision einer klimaneutralen Stadt Frankfurt zu unterstützen.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Laut der o. g. Beschlüsse ist Sanierung hin zu Passivhausstandard bei Bestandsgebäuden, die sich auf städtisch verkauftem Gelände befinden, nicht vorgegeben. Wurde dennoch in Verhandlungen mit dem Käufer versucht, die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer energetischen Sanierung deutlich zu machen?
- Welches andere energetische Konzept, wenn nicht Passivhausstandard, wird stattdessen von dem Käufer verfolgt oder wurde mit ihm vereinbart? Wurden durch ein entsprechendes Programm Anreize beispielsweise für die Unterschreitung der aktuellen Energieeinsparungsverordnung um mindestens 30 Prozent oder auch für den KfW 40 - Standard gesetzt?
- Auf welchen Kriterien basiert die Einschätzung von "nicht erhaltenswerten Bäumen"? Gibt es die Möglichkeit, die Verkehrsfläche zu erschließen und die Bäume (teilweise) zu bewahren?
Kontext
In der Vorlage M 79 trägt der Magistrat die Absicht vor, die o.g. Flurstücke an die "Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mbH" zu verkaufen. Vor dem Hintergrund einer verbesserten Gesamterscheinung des Geländes ist ein Verkauf dieser städtischen Arrondierungsflächen prinzipiell zu vertreten. In der Begründung ist u.a. aufgeführt, auf dem Gelände stünden "nicht schützenswerte Bäume". Laut Anträgen der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11. 2006, NR 207 und 29.06.2007, NR 522 sowie der Beschlussausfertigung § 974 zur B 332 vom 16.11.2006 gilt die Forderung nach einem Passivhausstandard auf Geländen, die von der Stadt verkauft werden, nur für Neubauten. Dennoch sollte in dem hier betroffenen Fall zumindest ein gleichwertiges energetisches Konzept vorgelegt werden. Das ist in Zeiten der Klimakrise eine Notwendigkeit und die Sanierung entsprechend des Passivhausstandards oder ähnlichen energetischen Konzepten unerlässlich, da gerade die energetische Transformierung von Bestandsgebäuden wesentlich sind, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und somit der Vision Frankfurts, klimaneutrale Stadt zu sein, näher zu kommen.
Begründung
Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5 Vorgang: B 332/06; NR 207/06; NR 522/07; Beschl. d. Stv.-V., § 974/06; M 79/20 In der Vorlage M 79 trägt der Magistrat die Absicht vor, die o.g. Flurstücke an die "Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mbH" zu verkaufen. Vor dem Hintergrund einer verbesserten Gesamterscheinung des Geländes ist ein Verkauf dieser städtischen Arrondierungsflächen prinzipiell zu vertreten. In der Begründung ist u.a. aufgeführt, auf dem Gelände stünden "nicht schützenswerte Bäume". Laut Anträgen der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11. 2006, NR 207 und 29.06.2007, NR 522 sowie der Beschlussausfertigung § 974 zur B 332 vom 16.11.2006 gilt die Forderung nach einem Passivhausstandard auf Geländen, die von der Stadt verkauft werden, nur für Neubauten. Dennoch sollte in dem hier betroffenen Fall zumindest ein gleichwertiges energetisches Konzept vorgelegt werden. Das ist in Zeiten der Klimakrise eine Notwendigkeit und die Sanierung entsprechend des Passivhausstandards oder ähnlichen energetischen Konzepten unerlässlich, da gerade die energetische Transformierung von Bestandsgebäuden wesentlich sind, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und somit der Vision Frankfurts, klimaneutrale Stadt zu sein, näher zu kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2020MM 79Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Magistratsvortrag
- 13. September 2020OFOF 519/7Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020Sie sind hierVV 1752Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Anfrage
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2178Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen