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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat beantwortet die Fragen des Ortsbeirats bezüglich des Verkaufs eines Grundstücks in Rödelheim. Es wird erläutert, dass energetische Standards bei Sanierungen nicht durchsetzbar sind, da das Gebäude auf dem Bestandsgrundstück steht und die Eigentümerin keine verbindlichen Vereinbarungen treffen möchte. Die Stadt hat bisher kein Förderprogramm für die Sanierung nach Passivhausstandard aufgelegt.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Fragen des Ortsbeirats 7 können durch den Magistrat wie folgt beantwortet werden:

Zu 1. und 2.: Wie der Ortsbeirat zutreffend ausführt, sieht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006 (Beschlussausfertigung § 974) die energetischen Anforderungen (Passivhaus bzw. ggf. ähnlicher Standard) nur für Grundstücksveräußerungen im Rahmen von Neubauten vor. Gleichwohl wird der energetische Standard auch im Zuge der Verhandlungen bei beabsichtigten Sanierungen thematisiert. Die Chancen für die Durchsetzung einer solchen Forderung ist jedoch in diesen Fällen sehr davon abhängig, in welchem Maße der Eigentümer/Investor für sein Vorhaben auf die städtischen Flächen angewiesen ist und wie sich die meist deutlich höheren Kosten auf die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme für den Eigentümer auswirken. Zunächst ist anzumerken, dass im vorliegenden Fall das Gebäude ausschließlich auf dem Bestandsgrundstück des Eigentümers steht, sodass die Sanierung nicht von der Arrondierung mit den städtischen Flächen abhängig war und auch ohne den Erwerb städtischer Flächen erfolgen kann. Für die Durchsetzung eines energetischen Standards in den Verhandlungen bestand aus diesem Grund in diesem Fall keine Verhandlungsposition der Stadt Frankfurt am Main. Die Thematik des energetischen Standards wurde dennoch auch hier in den Verhandlungen mit dem Erwerber erörtert. Die neue Eigentümerin hat die Planungen für die Sanierung noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des qualitativen Allgemeinzustandes des Gebäudes hält die Eigentümerin einen weitgehenden Eingriff in die Bausubstanz grundsätzlich nicht für zwingend erforderlich. Ein solcher Eingriff wäre jedoch Voraussetzung für die Herstellung eines Passivhausstandards, der bei Bestandsgebäuden nur mit erheblichen Umbaumaßnahmen, insbesondere dem Einbau einer Lüftungsanlage für alle Räume, zu erzielen ist. Der tatsächliche Umfang der Sanierungsmaßnahmen soll sich nach dem Wunsch des Eigentümers an den Bedürfnissen des künftigen Nutzers orientieren. Zur verbindlichen Vereinbarung energetischer Standards war die Eigentümerin nicht bereit. Ein Programm zur Förderung der Sanierung von gewerblichen Immobilien nach Passivhaus- oder ähnlichem Energiestandard wurde von der Stadt bisher nicht aufgelegt. Die Eigentümerin wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für Fragen rund um das Thema Fördermittel im Energiebereich das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main Industrie- und Gewerbetreibenden als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Zu 3.: Laut dem Baumkataster der Stadt Frankfurt am Main ist auf der zu veräußern Teilfläche kein schützenswerter Baumbestand vorhanden. Das Kaufgrundstück soll primär zur attraktiveren Umgestaltung des Grundstückes dienen und wird voraussichtlich nicht tatsächlich bebaut. Die Erwerberin hat bereits signalisiert, dass der Erhalt von schönen und größeren Bäumen im Rahmen der Gestaltung Priorität genießen wird. Der Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 79, wurde zwischenzeitlich gemäß Beschlussausfertigung § 6442 vom 01.10.2020 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2020MM 79Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Magistratsvortrag
  2. 13. September 2020OFOF 519/7Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 15. September 2020VV 1752Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5Anfrage
  4. 14. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 2178Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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