Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lassallestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hochbunker Lassallestraße für Kultur zur Verfügung stellen (II)02.07.2025 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lassallestraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69
Betreff: Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Hansaallee 24-26, 60322 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: siehe nachfolgende Einzelnennung Kaufpreis: 2.145.000,-- € (Paketpreis) 1. Kaufgrundstück: Goldsteinstraße 302 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 511 Flur 48, Nr. 211 hält 1.788 m2 Kaufpreis: 530.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 2. Kaufgrundstücke: Küferstraße 7 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 513 Flur 7, Nr. 144/6 hält 2.472 m2 Flur 7, Nr. 1265/117 hält 2 m2 Insgesamt: 2.474 m2 Kaufpreis: 470.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 3. Kaufgrundstück: Lassallestraße 2A Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26 Flur 420, Nr. 3/50 hält 1.643 m2 Kaufpreis: 290.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 4. Kaufgrundstücke: Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße13 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16 Flur 225, Nr. 10/1 hält 511 m2 Flur 225, Nr. 10/4 hält 67 m2 Flur 225, Nr. 9/2 hält 96 m2 Insgesamt: 674 m2 Kaufpreis: 160.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 5. Kaufgrundstücke: Petterweilstraße 68 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 27 Flur 424, Nr. 15/4 hält 1.820 m2 Flur 424, Nr. 22/1 hält 14 m2 Flur 424, Nr. 25/1 hält 3 m2 Insgesamt: 1.837 m2 Kaufpreis: 310.000,-- € (einschließlich Aufbauten) 6. Kaufgrundstücke: Friedberger Anlage 5 und 6 Gemarkung Frankfurt, Bezirk 14 Flur 160, Nr. 7 hält 1.513 m2 Flur 161, Nr. 2 hält 1.020 m2 Flur 161, Nr. 1 hält 605 m2 Insgesamt: 3.138 m2 Kaufpreis: 385.000,-- € (einschließlich Aufbauten) Kosten und Steuern: des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Nachzahlungsverpflichtung: Dem Angebot liegt die Annahme zugrunde, dass die Nutzung der Liegenschaften weiterhin in der bisherigen Form (Gewerbe-/Gemeinbedarf) erfolgt. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung wird eine vertragliche Nachzahlungsverpflichtung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Vertragsabschluss vereinbart. Als Ausgleich sind in diesem Fall 75 % der Differenz zwischen dem bei der Ermittlung des Kaufpreises zugrunde gelegten Bodenrichtwert und dem Bodenrichtwert des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung der tatsächlich realisierten Ausnutzung zu zahlen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen
- Es dient zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die zu erwerbenden Liegenschaften im Paket anbietet. Dem Angebot der BIMA liegen Ertragswertermittlungen aus dem Jahr 2013 zugrunde. Für die Berechnungen wurden neben den erzielbaren Mieten nicht die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Ansatz gebracht, sondern die deutlich niedrigeren Richtwerte angrenzender Gewerbeflächen bzw. in Ermangelung solcher die Bodenrichtwerte für Sonderflächen. Bezüglich des Kaufpreises für das Bunkerareal "Friedberger Anlage" hat sich die BIMA bereit erklärt, die ursprünglich geforderte Summe von 2,85 Millionen € auf die Höhe zu reduzieren, die sich aus einem Gutachten des Gutachterausschusses bei der Stadt Frankfurt ergibt. Für 5 der 6 Bunker werden bei Weiterführung der derzeitigen Nutzung Brandschutzertüchtigungen erforderlich, für die voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.159.510,00 € entstehen werden. Diese sind von der Stadt Frankfurt zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen. Begründung: Die Stadt Frankfurt erwirbt die sechs Bunker von der Bundesrepublik, um die derzeitigen Nutzungen in den Gebäuden langfristig sicherzustellen. Der Bunker "Friedberger Anlage" wird bereits seit mehreren Jahren als Ausstellungsort durch den Verein "Initiative 9.November e.V." genutzt. Es besteht seit langem ein politischer Konsens, diese Nutzung an der historisch bedeutenden Stelle aufrecht zu erhalten und langfristig zu sichern. Die weiteren angebotenen Bunkeranlagen werden derzeit überwiegend durch Vereine als Lagerräume genutzt. Darüber hinaus finden sich einzelne Ateliers und Clubräume. Laut einer aktuellen Übersicht der BIMA (Feb.2015) werden zurzeit folgende Nettomieten erzielt: 1. Goldsteinstraße 302 17.764,44 €/jährlich 2. Küferstraße 7 3.612,36 €/jährlich 3.Lassallestraße 2A 1.286,40 €/jährlich 4. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13 3.689,52 €/jährlich 5. Petterweilstraße 68 6.706,44 €/jährlich 6. Friedberger Anlage 5 und 6 1.676,16 €/jährlich 34.735,32 €/jährlich Für fünf Bunker sind brandschutztechnische Ertüchtigungen für die Fortführung der derzeitigen Nutzung erforderlich. Hierfür wurden von einem von der Stadt Frankfurt beauftragten Architekturbüro folgende Kosten veranschlagt 1. Goldsteinstraße 302 25.050,00 € 2. Küferstraße 7 263.000,00 € 3. Lassallestraße 2A 413.980,00 € 4. Eppenhainer Straße 8/Josbacher Straße 13 75.500,00 € 5. Petterweilstraße 68 381.980,00 € 1.159.510,00 € Sollte die Stadt Frankfurt die Bunker nicht erwerben, würde die BIMA die Veräußerung an Dritte weiter betreiben, da sie selber die erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigungen nicht beauftragen wird. In einem solchen Fall wäre ein Verbleib der bisherigen Mieter nicht gesichert. Dies ist für viele Vereine von existenzieller Bedeutung, da die Stadt Frankfurt nicht in der Lage ist, adäquate Ausweichräume anzubieten. Durch den Erwerb der Bunkeranlagen wird damit ein wichtiger Beitrag zu Erhalt und Sicherung der städtischen Vereinsvielfallt bzw. in der Friedberger Anlage zum Erhalt einer wichtigen kulturhistorischen Stätte geleistet. Bunker Goldsteinstraße 1:500 Bunker Goldsteinstraße 1:1000 Bunker Küferstraße 1:500 Bunker Küferstraße 1:2000 Bunker Lassallestraße 1:500 Bunker Lassallestraße 1:2000 Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:500 Bunker Eppenhainerstraße/Josbacherstraße 1:2000 Bunker Petterweilstraße 1:500 Bunker Petterweilstraße 1:2000 Bunker Friedberger Anlage 1:500 Bunker Friedberger Anlage 1:2000Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2015, NR 1243 Anregung vom 19.05.2015, OA 626 Antrag vom 18.05.2015, OF 1379/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2015Sie sind hierMM 69Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)Magistratsvortrag
- 18. Mai 2015OFOF 1379/6hwanheim SindlingenFraktion: CDUTitel/Betreff: Bunker in SindlingenOrtsbeiratsantrag
- 19. Mai 2015OAOA 626Bunker in Sindlingen Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69Anregung
- 3. Juni 2015NRNR 1243Bunkerdächer bewohnen und begrünenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 18. September 2015BB 344Bunkerdächer bewohnen und bepflanzenMagistratsbericht
- 2. November 2015STST 1565hwanheim SindlingenTitel/Betreff: Bunker in SindlingenStellungnahme
- 19. November 2017OFOF 553/6Sindlingen: Hochbunker in der Küferstraße 7Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Dezember 2017OFOF 557/6Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Januar 2018OFOF 582/6Hochbunker in der Küferstraße 7Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2018OMOM 2581Hochbunker in der Küferstraße 7Direktanregung
- 16. Januar 2018OMOM 2580Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!Direktanregung
- 14. Mai 2018STST 897Hochbunker in der Küferstraße 7Stellungnahme
- 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 157 WochenSTST 896Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, RÖMER und REP (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 und OA 626 = Annahme) BFF (M 69 = Annahme im Rahmen OA 626, NR 1243 und OA 626 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Annahme, OA 626 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 69 = Annahme, NR 1243 = Ablehnung, OA 626 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 626) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1162 und OA 626), BFF (= Annahme im Rahmen OA 626) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Krebs (M 69 = Annahme ohne Zusatz, NR 1243 = Ablehnung, OA 626 = Annahme)