Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 557/6 vom 04.12.2017
Betreff: Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen! Vorgang: M 69/15 Der Magistrat wird gebeten, a) die geplante "brandschutztechnische Ertüchtigung" des Sindlinger Bunkers (vgl. M 69) nicht weiter zu verfolgen und b) mitzuteilen, ob und welche Planungen bestehen, die Immobilie anderweitig, z. B. für Wohnungsbau, sinnvoll zu nutzen.
Begründung: Der Sindlinger Bunker ist vollständig marode und selbst als Lagerraum unbrauchbar. Er kann nicht belüftet werden und ist nicht beheizbar. Eine Belegung durch die verbliebenen drei Vereine besteht quasi nur noch auf dem Papier. Ein wirklicher Bedarf besteht nach Angaben der Vereine nicht mehr. Der Kostenaufwand für die brandschutztechnische Ertüchtigung und darüber hinaus erforderlichen Sanierungen ist nicht mehr gerechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2015MM 69Ankauf mehrerer Hochbunkeranlagen in Frankfurt am Main (Bunkerpaket)Magistratsvortrag
- 4. Dezember 2017OFOF 557/6Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2580Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!Direktanregung
- 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 157 WochenSTST 896Bunker in Sindlingen: 263.000 Euro einsparen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats