Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der…
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Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den Bau der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 im Europaviertel zu genehmigen. Diese Erhöhung ist notwendig, um den gestiegenen Baukosten und den technischen Risiken Rechnung zu tragen. Das erwartete Ergebnis ist die Fortführung und der Abschluss des Projekts bis 2027.
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I. Es dient zur Kenntnis, dass
a) sich gegenüber dem Beschluss vom 07.11.2019, § 4839 (M 149/2019), nach Überprüfung der Kosten- und Maßnahmenansätze des Gesamtprojektes durch die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) die Kosten der Gesamtmaßnahme von 373,5 Mio. EUR netto (M 149/2019) voraussichtlich um 141,5 Mio. EUR auf 515 Mio. EUR netto erhöhen werden.
b) den entstehenden Gesamtkosten i.H.v. 515 Mio. EUR auf Nettobasis folgende anteilige Finanzierung zugrunde liegt:
| - GVFG-B/MobFöG/FAG Anteil i.H.v. voraussichtlich rd. | 156,5 Mio. EUR, |
| - Eigenmittel der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft | |
| Frankfurt am Main mbH (VGF) i.H.v. voraussichtlich rd. | 78,6 |
| Mio. EUR, | -> davon Zuwendung an die VGF aus Mitteln der |
| Stellplatzablöse | |
| i.H.v. voraussichtlich rd. 18,3 Mio. EUR (urspr.: | |
| 15,3 Mio. EUR) | |
| - städtischer Investitionszuschuss i.H.v. voraussichtlich rd. | 279,9 |
| Mio. EUR | |
c) eine Erhöhung der bewilligten Fördermittel GVFG-B/MobFöG/FAG fortwährend geprüft wird. Dem Fördermittelgeber werden Ausgabenmehrungen sowie damit einhergehende Begründungen mitgeteilt. Bisher ist ein erster Antrag auf Erhöhung der Förderung eingereicht. Weitere Anträge befinden sich in Vorbereitung. Eine Anerkennung von Mehrausgaben ist seit 2019 bisher nicht erfolgt.
d) eine Anpassung der Bauzeitenplanung erforderlich ist, da sich der Abschluss der Arbeiten bzw. die Gesamtinbetriebnahme aufgrund von eingetretenen technischen Risiken sowie aufgrund von Kapazitäts- und Materialengpässen bis in das Jahr 2027 verschiebt.
e) die aufgrund der Mehrausgaben um rund 3.060 TEUR erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: 7.089 TEUR) zukünftige Haushalte belasten.
II. Es dient ferner zur Kenntnis, dass sich die im Beschluss vom 16.07.2015, § 6158 (M 87 Ziffer 4) im Zusammenhang mit der Übertragung des Projektes auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) bewilligte Mehrbelastung von 5,9 Mio. EUR für nicht abzugsfähige Vorsteuern auf abschließend 9,4 Mio. EUR erhöht hat.
Hieraus ergibt sich eine weitere Erhöhung des städtischen Investitionskostenzuschusses von 3,5 Mio. EUR.
III. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass mit Beschluss vom 07.11.2019, § 4839, für die Herstellung der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3, Europaviertel (M 149 vom 30.09.2019) ein städtischer Investitionskostenzuschuss i.H.v. 177,1 Mio. EUR bewilligt wurde. Der städtische Investitionskostenzuschuss erhöht sich voraussichtlich um 106,3 Mio. EUR (incl. Ziffer II). Die Deckung erfolgt aus Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.003430 "Abwicklung Altmaßnahmen pauschal".
IV. Vor diesem Hintergrund wird der im Haushalt unter PG 16.11, Projektdefinition Nr. 5.001121, vorgesehene Investitionskostenzuschuss von 177,1 Mio. EUR um insgesamt 106,3 Mio. EUR auf 283,4 Mio. EUR erhöht, bewilligt und freigegeben. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2023.
V. Der VGF werden zusätzliche Zuwendungen aus der Produktgruppe 16.02 - Stellplatzablöse, Projektdefinition 5.010644, in Höhe von 3 Mio. EUR (bisher 15,3 Mio. EUR) für Planung und Realisierung von 4-Wagen-Zug Bahnsteigen bewilligt und freigegeben.
VI. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
a) das Kostenrisiko durch den eingetretenen Schneidradschaden nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist,
b) eine gleichzeitige Inbetriebnahme mit der U5-Verlängerung zum Römerhof geprüft wird. Sofern die weiteren Planungen einschließlich Plangenehmigung beschlossen werden, der Bebauungsplan aufgestellt sowie der erforderliche Grunderwerb zeitnah getätigt wird, kann eine gleichzeitige Inbetriebnahme erreicht werden. Damit würde gegenüber einer getrennten Inbetriebnahme die Herstellung eines Ausziehgleises im Zuge der Stadtbahn Europaviertel und die betreffenden Aufwendungen entfallen.
c) im Rahmen der entstandenen Verzögerungen und vor dem Hintergrund der gebotenen Netzresilienz geprüft wird, die vorgesehenen oberirdischen Bahnsteige in der Ausgestaltung statt für 3-Wagen-Züge nun für 4-Wagen-Züge herstellen zu lassen. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss der jeweiligen städtischen Fachämter und VGF über die Koordinierungsgruppe Verkehr ist am 13.06.2023 erfolgt. Im Weiteren wird ein Planänderungsverfahren im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses geprüft.
VII. Der Magistrat wird beauftragt, die VGF durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH anweisen zu lassen, den Eigenanteil um 38,7 Mio. EUR auf gerundet 78,6 Mio. EUR zu erhöhen und im Wirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Projekt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3, Europaviertel" wird eine zweigleisige Verlängerung der B-Strecke (Linie U 5) realisiert, mit der das Europaviertel von der Haltestelle "Hauptbahnhof" aus über die neuen Stationen "Güterplatz", "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" (Arbeitstitel) erschlossen wird. Mit Beschluss vom 16.07.2015, § 6158, hat die Stadtverordnetenversammlung die VGF in die Lage versetzt, das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu realisieren und für die Durchführung die SBEV als Projektbaugesellschaft zu gründen. Die SBEV wurde im Jahr 2015 gegründet und firmiert gemäß Beschluss vom 14.07.2022, § 2012, seit dem 30.11.2022 unter dem Namen Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH - weiterhin abgekürzt als SBEV. Die VGF hält 51 % der Geschäftsanteile der SBEV und die Stadt Frankfurt am Main 49 %. Aktuell wird neben den Bauwerken Rampe und Tunnel die Tiefstation Güterplatz, ein hoch komplexes Ingenieurbauwerk, in offener Bauweise realisiert. Parallel werden die umfangreichen Ausschreibungen der technischen Ausbaugewerke sowie der ober- und unterirdische Fahrweg vorbereitet. Erste große Ausschreibungspakete, wie beispielsweise für den Fahrweg und die Bahnsteiganlagen (oberirdischer Streckenabschnitt), wurden bereits veröffentlicht. Nach ersten Angebotssichtungen sowie nach aktuellen Marktanalysen und Risikoeinschätzungen zeichnen sich für die nun anstehenden Ausschreibungen, insbesondere vor dem Hintergrund der kriegerischen und konjunkturellen Entwicklungen, außerordentliche Preiserhöhungen in den einzelnen Gewerken ab. Die Steigerungen lassen sich derzeit im Einzelnen auf bis zu 50 % antizipieren. Aufgrund der besonderen Situation betreffen die Preissteigerungen darüber hinaus auch bestehende Verträge, insbesondere im Bereich der Baunebenkosten. Hinzu kommt nach Einschätzungen des Marktgeschehens das hohe Risiko von Vergabeausfällen durch Marktversagen mangels Angebote. Um den aktuellen Erkenntnissen zu Preissteigerungen Rechnung zu tragen und um sicherzustellen, dass die Finanzierung für die zu beauftragenden Ausschreibungen gesichert wird, ist die hier vorgetragene Budgeterhöhung zu beschließen. Des Weiteren werden die eingetretenen technischen Risiken im Bauablauf sowie die Bauzeitentwicklung und die zusätzlichen behördlichen Auflagen etc. im Folgenden kostenmäßig bewertet; die aus diesen ermittelten Mehrbelastungen erforderliche Budgeterhöhung ist ebenfalls zu beschließen. Die Ursachenforschung des Schneidradschadens ist noch nicht abgeschlossen. Seitens der bauausführenden Firma wurde ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Der zwischen den Parteien gemeinsam bestimmte Sachverständige wurde vom Gericht mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Je nach Ausgang der aktuell laufenden Rechtsstreitigkeit können wegen der durch den Schneidradschaden gestiegenen Baunebenkosten aufgrund des resultierenden Bauverzugs und sonstigen Folgekosten Regressansprüche gegen die Baufirma geltend gemacht werden. Der Streitwert beträgt ca. 30 Mio. EUR und ist weder im städtischen Investitionskostenzuschuss noch im VGF-Eigenteil berücksichtigt. Zudem besteht aufgrund der aktuellen Marktlage ein erhebliches Risiko für Marktversagen und damit das Risiko weiterer Bauverzögerungen und daraus resultierender steigender Baunebenkosten. Unter den einzuhaltenden Rahmenbedingungen des öffentlichen Vergaberechts kann die Wiederholung einer Ausschreibung zusätzlich bis zu 12 Monate einnehmen. Derzeit sind bereits erste Vergabeausfälle zu verzeichnen und dementsprechend die Ausschreibungen zu wiederholen, was zu weiteren Verzögerungen im gesamten Bauablauf führt. Die Aufhebung von Ausschreibungen und den daraus entstehenden Konsequenzen werden jeweils sorgfältig vor dem Hintergrund der Gesamtprojektentwicklung geprüft und abgewogen. Insgesamt besteht das Risiko einer noch späteren Inbetriebnahme durch weitere unplanmäßige Verzögerungen wie zuvor benannt sowie aufgrund von Risiken und Unwägbarkeiten im weiterhin technisch komplexen Bauablauf generell bzw. weiterhin.
B. Alternativen
Aufgrund
- der bis Ende 2022 bereits seitens der Stadt Frankfurt am Main an die VGF geleisteten Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 129,9 Mio. EUR brutto,
- dem Baufortschritt des Projekts (insbesondere Abschluss Tunnelvortrieb; Aushub Station Güterplatz bereits begonnen)
- und der bereits veröffentlichten Ausschreibungen von technischen Ausbaugewerken (insbesondere Fahrweg)
bestehen gegenüber der Fortführung der Maßnahme keine Alternativen.
Bei Nichtgenehmigung der Mehrkostenvorlage kann das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" nicht fortgesetzt werden.
Zuschlagserteilungen erfordern bei Preisabweichungen grundsätzlich immer eine vertiefte Prüfung. Gegenwärtig gilt es, die teils gravierenden Abweichungen jedoch im Kontext zu verlängerten Bauzeiten und den damit verbundenen Kosten sowie einer vermeintlich ausbleibenden Entspannung bei Zuwarten abzuwägen.
C. Lösung
Die Mehrausgaben für die Realisierung des Projektes "Stadtbahn Europaviertel" ergeben sich im Wesentlichen durch Preissteigerungen, die aktuelle Marktlage sowie aus neuen Erkenntnissen im Zuge der Projektrealisierung. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen auf Basis der Struktur der Mehrkostenvorlage (StVV-Beschluss vom 07.11.2019, § 4839; M 149/2019 - "MKV 2019") dargelegt. Im Einzelnen wird der aktuelle Sachstand zu den Risikopositionen der MKV 2019 sowie mögliche weitere Risiken dargestellt, die in Form und Ausprägung in 2019 nicht absehbar waren.
Die Nummerierungen aus der MKV 2019 wurden in Klammern in den folgenden Überschriften ergänzt.
- Preissteigerungen (I.1)
Das in der MKV 2019 dargestellte Risiko zu inflationsbedingten Preissteigerungen ist weit über den gewählten Ansatz hinaus übertroffen worden. Die Auswirkungen aus der globalen Pandemie in Form von Lieferengpässen und anderen Marktverwerfungen sowie der kriegerischen Entwicklungen in Europa haben das Bauen, jedoch auch viele weitere Dienstleistungen, enorm verteuert.
a. Baupreissteigerungen Ausbaugewerke
Seit 2019 ist allein der Baupreisindex für Ingenieurbauwerke um 40 % (zu Basis 2015) gestiegen.
Für die noch zu beauftragenden technischen Ausbaugewerke einschließlich Fahrweg wird nach bisheriger Marktbeobachtung sowie auf Grundlage der Baupreisindizes des Statistischen Bundesamts teils bis zu 50 % (zu Basis 2015) Preissteigerung erwartet. Damit liegen die Einschätzungen für die Ausschreibungsergebnisse erheblich über den Planansätzen.
Darüber hinaus besteht aufgrund von Kapazitäts- und Materialengpässen aktuell eine äußerst angespannte Marktlage. Daher sind für diverse Materialien (ausgenommen bereits vereinbarte, wie z.B. für Stahl) Stoffpreisgleitklauseln zu erwarten, sofern diese denn förderrechtlich zulässig sind.
Wenn im Rahmen einer Ausschreibung das Preisrisiko für Vorprodukte oder Stoffgruppen auf die Bieter abgewälzt wird, ist aufgrund der aktuellen Marktlage damit zu rechnen, keine oder immens überhöhte Angebote zu erhalten.
Die Risiken wurden auf Basis des aktuellen Projektstandes und der weiteren Planung der noch ausstehenden Vergaben quantifiziert und bewertet.
b. Preissteigerung aufgrund Stahlpreisgleitklausel
Für die seit 2017 laufenden Bauleistungen für den unterirdischen Streckenabschnitt wurde bereits mit der damaligen Ausschreibung eine Stahlpreisgleitklausel vereinbart. Da der Stahlpreis enorm gestiegen ist, ergibt sich aus bisheriger Entwicklung zzgl. Prognose in Bezug auf die Restleistung auf Grundlage der gegenwärtig geltenden Stahlpreise eine erhebliche Mehrbelastung für das Projekt. Bleibt zum Beispiel die derzeitige Stahlpreisentwicklung für Betonstahl im Durchschnitt bei 1.300 EUR/t (3facher Preis im Vergleich zum Zuschlag) würden auch durch die bereits vereinbarte Stahlpreisgleitklausel im Vertrag zu den Rohbauleistungen Mehrkosten von ca. 10 Mio. EUR für den noch zu verbauenden Betonstahl entstehen.
Zusammenfassung (a. und b.):
| Bereits eingetretene Steigerungen: | 5.090.000 EUR |
| Noch erwartete Mehrbelastung: | 44.200.000 EUR |
| Zwischensumme | 49.290.000 EUR |
| Mit MKV 2019 bewilligt: | 17.100.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 32.190.000 EUR |
2. Schadstoffbelastete Böden und Wässer (I.2)
Der Planfeststellungbeschluss respektive der Wasserrechtsbescheid geben Grenzwerte (zur Begrenzung von Schadstoffen im Grundwasser) zur Einleitung von gefördertem Grundwasser in den Main bzw. in die Kanalisation vor.
Das hierzu in der MKV 2019 dargestellte Risiko bezog sich auf mögliche weitere im Projektgebiet anzutreffende Schadstoffe. Dieses Risiko hat sich bisher so nicht realisiert. Allerdings wurde im Rahmen der Grundwasserentspannung im Projektgebiet eine geogene Sulfidbelastung des Grundwassers festgestellt, die eine außergewöhnlich hohe Konzentration aufweist. Dieser erhöhte Sulfidgehalt erfordert eine besondere Behandlung und Ableitung des geförderten Grundwassers und war in diesem Ausmaß trotz Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
Neben den besonderen Anlagenkomponenten zur Reinigung wird derzeit aufgrund der fortlaufenden Ermittlung der Sulfid-Konzentration die Ableitung in den Mischwasserkanal durchgeführt. Hierfür werden Einleitgebühren seitens der Stadtentwässerung (SEF) in Rechnung gestellt.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 5.340.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 3.010.000 EUR |
| Zwischensumme | 8.350.000 EUR |
| Mit MKV 2019 bewilligt: | 2.000.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 6.350.000 EUR |
3. Schlechtere Baugrundqualität sowie Schildvortriebsverfahren (I.3)
Die Mehrkosten für das Schildvortriebsverfahren basieren im Wesentlichen auf den folgenden eingetretenen Risiken und Sachverhalten dem Baugrund geschuldet:
o Die Tunnelvortriebsarbeiten Südröhre mussten aufgrund des Antreffens nicht verzeichneter Stahl-Anker aus dem vergangenem U-Bahnbau der 70er bzw. 90er Jahre im Bereich des unterirdischen Bestandsanschlusses unter dem Platz der Republik wesentlich aufwendiger ausgeführt werden. Der Vortrieb in diesem Abschnitt musste neu geplant (bergmännisch) und genehmigt werden und erfolgte dann aufwendig konventionell unter Druckluft.
o Weitere eingetretene Risiken bzw. Sachverhalte, die zu nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen führten, waren insbesondere:
o die erforderliche Beseitigung von unbekannten Altbrunnen aus dem vergangenen U-Bahnbau der 70er bzw. 90er Jahre am Platz der Republik aus den Tunneltrassen,
o unbekannte Hindernisse im Baugrund bei der Herstellung des Baugrubenverbaus, bei der Herstellung von Messtechnik und Grundwasserhaltung sowie im Bereich des Notausstiegs am Platz der Republik.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 33.140.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 0 EUR |
| Zwischensumme | 33.140.000 EUR |
| Mit MKV 2019 bewilligt: | 2.000.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 31.140.000 EUR |
4. Auflagen aus Planfeststellungsbeschluss und Wasserrechtsbescheid (I.4)
Zusätzlich zu den Ansätzen der mit Beschluss vom 07.11.2019, § 4839 (M 149/2019) genehmigten Mehrkosten ergeben sich weitere Kosten durch fortlaufende neue behördliche Auflagen. Allein im Bereich des Grundwassermonitorings sind für kontinuierliche Konkretisierungen der Auflagen aus dem Wasserrechtsbescheiden fortlaufend zusätzliche Gutachter- sowie Überwachungsleistungen erforderlich. Im Bereich Schall- und Erschütterung fallen durch permanentes Erreichen der Grenzwerte sowie Eingaben von Anliegern beim Regierungspräsidium gesonderte Gutachterleistungen an.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 4.710.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 0 EUR |
| Zwischensumme | 4.710.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 1.900.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 2.810.000 EUR |
5. Novellierung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, der Technischen Regeln Straßenbahnen-Brandschutz sowie weiterer relevanter Regelwerke (I.5)
Bisher ist das in der MKV 2019 genannten Risiko nicht eingetreten, besteht aber unverändert fort. Außerdem ist das Risiko im Hinblick auf weitere mögliche Novellierungen anderer relevanter Regelwerke zu erweitern (z.B. BImSchV, TprüfVO).
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 0 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 300.000 EUR |
| Zwischensumme | 300.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 300.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 0 EUR |
6. Mehrkosten für Kampfmittelsondierung (unterirdischer Streckenabschnitt, II.1)
Aufgrund vorgefundener Kampfmittelreste im Bereich der Startbaugrube wurden erhöhte Anforderungen an die Kampfmittelsondierung für die Baufelder in der Europa-Allee Ost sowie Station Güterplatz vor den weiteren Arbeiten vom Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Es wurden in erheblicher Form zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 7.710.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 0 EUR |
| Zwischensumme | 7.710.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 10.000.000 EUR |
| Minderbedarf: | -2.290.000 EUR |
7. Mehrkosten für Kampfmittelsondierung (oberirdischer Streckenabschnitt, III.1)
Aufgrund höherer Anforderungen an die Kampfmittelsondierung (Auflagen des Regierungspräsidiums) muss im oberirdischen Streckenabschnitt mit weiteren Mehrkosten gerechnet werden. Entsprechende Räumkonzepte mit Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen liegen vor.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 0 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 4.000.000 EUR |
| Zwischensumme | 4.000.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 4.000.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 0 EUR |
8. Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung wegen Kampfmittelsondierung (II.2)
Im Zusammenhang mit der Kampfmittelsondierung an der Startbaugrube sind die folgenden Mehrkosten der bauausführenden Firma durch Bauzeitverlängerung eingetreten.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 4.810.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 0 EUR |
| Zwischensumme | 4.810.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 10.000.000 EUR |
| Minderbedarf: | -5.190.000 |
| EUR | |
9. Höhere Baunebenkosten einschl. Versicherung (II.3)
Die in der MKV 2019 beschriebenen Aspekte für höhere Baunebenkosten haben sich überwiegend realisiert. Weitere Ursachen für weiter steigende Baunebenkosten resultieren im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten:
a. Projektlaufzeitverlängerung
Wesentliche Ursachen für die Verlängerung der Projektlauzeit sind:
§ die eingetretenen technischen Herausforderungen beim maschinellen Tunnelvortrieb (Schneidradschaden*, Antreffen der nicht verzeichneten Stahl-Anker im Bereich des Anschlussbauwerks etc. (s.u. unter Ziffer 3.),
§ die zusätzlichen Kampfmittelsondierungen im Bereich der Startbaugrube (s.u. unter Ziffer 6.),
§ die Realisierung von logistischen, technischen Risiken bei der Herstellung der unterirdischen Station Güterplatz,
§ erhebliche Kapazitäts- und Materialengpässe im Baugewerbe.
b. Preissteigerungen
Für die bereits schon seit Jahren laufenden Verträge im Bereich Ingenieurwesen und sonstige Baunebenleistungen für das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" (insbesondere Planer, Projektsteuerung, Projektleitung, Claim Management, Bauüberwachung etc.) waren und sind Vertragsanpassungen vorzunehmen.
Hintergründe für diese erforderlichen Preisanpassungen sind im Wesentlichen die verlängerte Bauzeit des Projekts und die allgemeine Preis- und Lohnkostenentwicklung. Die Auftragnehmer der SBEV konnten sich nach ausführlicher Prüfung und Beratung teils darauf berufen, dass die Kalkulationsgrundlage zum Zeitpunkt ihrer Angebotsabgabe nicht mehr mit der aktuellen Lage in Einklang zu bringen ist und in Ausnahmefällen eine Vertragsauflösung durch einen Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Unter Abwägung des Risikos einer möglichen Vertragsauflösung und einer Neuausschreibung der Leistung zu den aktuellen Marktbedingungen mit den damit zusammenhängenden Haftungsrisiken (Thema Schnittstellen etc.) wurden und werden Vertragsanpassungen verhandelt und abgeschlossen.
Eine aktuelle Prognose der Baunebenkosten unter Berücksichtigung einer möglichen Inbetriebnahme bis Ende 2027 weist eine weitere Überschreitung des zugehörigen Budgets aus. Insgesamt werden hierzu die Risiken mit entsprechenden Kostenfolgen derzeit wie folgt bewertet.
Zusammenfassung (a und b):
| Bereits eingetretene Risiken: | 51.280.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 26.450.000 EUR |
| Zwischensumme | 77.730.000 EUR |
| Mit MKV 2019 bewilligt: | 34.500.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 43.230.000 EUR |
10. Kostenabweichungen zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung (II.4)
Entsprechend der Ausführungen in der MKV 2019 zu diesen Mehrkosten sind vorliegend Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung auf Basis Entwurfsplanung und Kostenberechnung auf Basis der aktuellen Ausführungsplanung zu beziffern. Hierbei handelt es sich nicht um reine Preissteigerungen.
Wesentliche Ursachen sind u.a. höhere Kosten im Zusammenhang mit der Grundwassertransportleitung.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 8.470.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 0 EUR |
| Zwischensumme | 8.470.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 5.000.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 3.470.000 |
| EUR | |
11. Mehrkosten durch geänderte Sachverhalte / technische Entwicklung (II.5)
Der in der MKV 2019 berichtete geänderte Sachverhalt zum Thema Bauverfahren Anschluss ans Bestandsbauwerk wurde aufgrund der vorgefundenen Stahl-Anker (siehe oben Ziffer 3) nicht realisiert. Allerdings haben sich im Rahmen der weiteren Projektdurchführung weitere geänderte Sachverhalte aus Anpassungen an den aktuellen bzw. zukünftigen Stand der Technik und den damit einhergehenden erforderlichen Planänderungen ergeben. Hier sind zum einen Anforderungen an die Einleitung von Oberflächenwässern in das Kanalnetz der SEF zu nennen als auch technische Weiterentwicklungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 5.520.000 |
| EUR Noch erwartete Risiken | 6.310.000 |
| EUR Zwischensumme | 11.830.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 2.600.000 |
| EUR Mehrbedarf: | 9.230.000 |
| EUR | |
12. Kostenabweichung zwischen Ausführungsplanung und Kostenfeststellung (III.2)
Das Kostenrisiko etwaiger Kostenabweichungen zwischen Kostenberechnung auf Basis der Ausführungsplanung und einer abschließenden Kostenfeststellung nach Projektende differiert erheblich (vor allem Nachtragspotential). Insbesondere ist hier Nachtragspotential für die zukünftig zu vergebenen diversen Ausbaugewerke als Risiko berücksichtigt.
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 4.780.000 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 18.300.000 EUR |
| Zwischensumme | 23.080.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 2.500.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 20.580.000 EUR |
13. Höhere Entschädigungsansprüche betroffener Grundstückseigentümer (III.3)
Es besteht das Risiko, dass der im GVFG-Antrag angesetzte Entschädigungsansatz für Grunderwerbsangelegenheiten überschritten wird. Das Risiko beinhaltet höhere Entschädigungszahlungen für Eintragungen von dinglichen Sicherungen im Grundbuch, für bauzeitliche Inanspruchnahmen, für an bzw. in Gebäuden angebrachte Messeinrichtungen sowie aus Mietminderungen oder sonstigen Entschädigungsansprüchen aus Immissionsbelastungen (Schall, Erschütterungen etc.).
Zusammenfassung:
| Bereits eingetretene Risiken: | 0 EUR |
| Noch erwartete Risiken | 200.000 EUR |
| Zwischensumme | 200.000 EUR |
| Mit MKV2019 bewilligt: | 200.000 EUR |
| Mehrbedarf: | 0 EUR |
Aufgrund der Mehrkosten durch Preissteigerungen, der Risiken durch die aktuelle Marktlage und die weiteren genannten Risiken ergibt sich (im Vergleich zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 149/2019) folgende prozentuale Finanzierungsverteilung:
| 373,5 EUR Gesamtkosten netto (M 149/2019) | 515 Mio. EUR Gesamtkosten | |||
| netto (neu) Bund/Land | 156,5 Mio. EUR | 41,9 % | 156,5+x Mio. EUR | 30,4 % |
| VGF | 39,8 Mio. EUR | 10,7 % | 78,6 Mio. EUR | 15,3 % |
| Davon städtische Stellplatzablöse | 15,3 Mio. EUR | 18,3 Mio. EUR | ||
| Stadt Frankfurt | 177,1 Mio. EUR | 47,4 % | 279,9 Mio. EUR | 54,3 % |
| Bedarf nicht abzugsfähige Vorsteuer | 5,9 Mio. EUR | 9,4 Mio. EUR |
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Aufgrund der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit realisierenden Preissteigerungen sowie weiterer Bauablaufstörungen durch Kapazitäts- und Materialengpässe ergibt sich folgender zusätzlicher Investitionsbedarf für die Stadt Frankfurt am Main:
| Investitionskostenzuschuss (netto) | 102,8 |
| Mio. EUR Inv.-zuschuss für die nicht abzugsfähige Vorsteuer gem. Ziffer II | 3,5 Mio. EUR |
| Weitere Mittel aus Stellplatzablöse | 3,0 |
| Mio. EUR Gesamt: | 109,3 Mio. EUR |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum Mehrkosten - analog M 87 /2015 in EUR
| Jahr | Zuschuss netto | Steuern* | Stellplatzablöse | Gesamt |
| 2023 | 0 | 0 | ||
| 2024 | 0 | 3.500.000 | 500.000 | 4.000.000 |
| 2025 | 0 | 0 | 1.000.000 | 1.000.000 |
| 2026 | 10.000.000 | 0 | 1.000.000 | 11.000.000 |
| 2027 | 45.000.000 | 0 | 500.000 | 45.500.000 |
| 2028 | 38.000.000 | 0 | 38.000.000 | |
| 2029 | 9.800.000 | 0 | 9.800.000 | |
| Summe | 102,800,000 | 3.500.000 | 3.000.000 | 109.300.000 |
3. Folgeinvestitionen keine
4. Jahresfolgekosten
a) Persönliche Ausgaben keine
b) Sachkosten für die Stadt Frankfurt am Main
1) Bauunterhaltungskosten
Für die Stadt Frankfurt am Main entstehen keine zusätzlichen Unterhaltungskosten, da keine zusätzlichen Anlagen erstellt werden. Die Unterhaltungskosten, die durch die Baumaßnahme künftig verursacht werden, entstehen in der VGF.
2) Abschreibung (jährlich).
| (109.300.000 EUR / 50 Jahre Nutzungsdauer) | 2.186.000 EUR | |
| c) Kapitalkosten | ||
| Kalkulatorische Verzinsung: | ||
| 1,60 % / 2* (109.300.000 EUR) | 874.400 EUR | |
| * Zinssatz gemäß gem. HH-Rundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 | ||
| Jahresfolgekosten gesamt | 3.060.400 EUR | |
| Jahresfolgekosten gerundet | 3.060.000 EUR |
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2013MM 75Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 22. Mai 2015MM 87Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ Modifizierte Bau-/Finanzierungsvorlage; InvestitionskostenzusMagistratsvortrag
- 12. Februar 2021MM 27Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Vergleiche in den Streitsachen (1) SchlussrechnungsfordMagistratsvortrag
- 26. April 2024Sie sind hierMM 55Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)