Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem 'Platz der…
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Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem 'Platz der Republik' bis zu der Endstation 'Wohnpark' hier: Vergleiche in den Streitsachen (1) Schlussrechnungsforderung wegen Planungshonorar und (2) Schadensersatz wegen Tunnelvortriebsplanung (Mediationsverfahren)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, einen Vergleich in der Streitsache bezüglich des Planungshonorars und Schadensersatzes für die Tunnelvortriebsplanung zu genehmigen. Dies erfolgt im Rahmen eines Mediationsverfahrens, um rechtliche Risiken und Kosten zu minimieren. Das erwartete Ergebnis ist eine Einigung, die sowohl der Stadt Frankfurt am Main als auch der VGF zugutekommt.
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Platz der Republik — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Mehrkosten für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Platz der Republik per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Streitsache der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH ('VGF') mit der Ingenieurgemeinschaft Vössing Ingenieurgesellschaft mbH/AFRY Deutschland GmbH (nachfolgend 'INGE V/P') ein Vergleich gemäß Anlage 1 mit einem Betrag von 1.560.000,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (1.856.400,00 EUR brutto) verhandelt wurde.
- Es dient außerdem zur Kenntnis, dass
- a)von diesen 1.560.000,00 EUR netto ein Betrag von 1.298.621,39 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (1.545.359,45 EUR brutto) auf die Stadt Frankfurt am Main entfällt und ein Betrag in Höhe von 261.378,61 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (311.040,55 EUR brutto) auf die VGF;
- b)die Bewilligung der Mehrbelastung aus der Umsatzsteuer des städtischen Anteils bereits mit Magistratsvortrag vom 22.05.2015, M 87/2015 (Ziffer 4 - insgesamt bis zu einer Höhe von 5,9 Mio. EUR), erfolgte;
- c)der verhandelte Vergleich erst mit Beschlussfassung in Kraft tritt;
- d)die Beträge nicht zu verzinsen sind.
- Dem Vergleich in der Streitsache gemäß der Anlage 1 wird für den städtischen Anteil zugestimmt.
- Die Auszahlung des städtischen Anteils wird in der Produktgruppe 16.11 'Förderung öffentlicher Personennahverkehr' geleistet. Soweit die Kosten aktivierungsfähig sind, erfolgt die Buchung auf die Projektdefinition 5.001121 (ÖPNV - Stadtbahnstrecke B, TA 3 - Europaviertel). Die Deckung erfolgt innerhalb des vorhandenen Budgets des Projektes. II. Gegenforderung: Schadensersatz wegen Tunnelvortriebsplanung (Mediationsverfahren)
- Dem Vergleich in der Streitsache mit CDM Smith Consult GmbH (nachfolgend 'CDM'), der INGE V/P und ihren beiden Gesellschaftern sowie der Arbeitsgemeinschaft Schüßler Plan/CDM Smith (nachfolgend 'ARGE SBEV') und ihren beiden Gesellschaftern gemäß Anlage 2 und damit dem Erhalt einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,08 Millionen EUR wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Schadensersatzzahlungen auf das Projektkonto der VGF für die Realisierung der Stadtbahn Europaviertel gutgeschrieben werden (Verwendungszweck: Vergleich Mediationsverfahren, Kostenstrukturelement: 8.4.2; PSP-Element: Y.11035.01.0800). Die Auszahlung für das Projekt wird bei weiteren Zuschusszahlungen der Stadt berücksichtigt.
Begründung
Hintergrund des Rechtsstreits der Stadt Frankfurt am Main und der VGF mit der Planungsgemeinschaft INGE V/P sowie dem Gutachter CDM ist die Planung der Tunnelarbeiten für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke U5 ins Europaviertel. Aus der Sicht von Stadt und VGF wurde die Planung für die Tunnelherstellung mangelhaft erstellt. Über die Mangelbeseitigung konnte keine Einigung erzielt werden. Daraus ergab sich in der Folge ein Rechtsstreit über ausstehendes Planungshonorar auf der einen und Schadensersatzforderungen von Stadt und VGF auf der anderen Seite. Diese Rechtsstreitigkeiten konnten im Rahmen jahrelanger Verhandlungen unter Einbindung von Honorarsachverständigen und externen Mediatoren durch zwei Vergleichsvereinbarungen zum Abschluss gebracht werden. Vor dem Hintergrund rechtlicher Risiken bei Durchführung einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht, eines erheblichen Zinsrisikos, weiteren Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten sowie Bindung von Kapazitäten im Projekt stellen die Vergleiche aus wirtschaftlicher Sicht einen tragbaren und im Wesentlichen ausgeglichenen Kompromiss dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2013MM 75Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 22. Mai 2015MM 87Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ Modifizierte Bau-/Finanzierungsvorlage; InvestitionskostenzusMagistratsvortrag
- 12. Februar 2021Sie sind hierMM 27Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Vergleiche in den Streitsachen (1) SchlussrechnungsfordMagistratsvortrag
- 26. April 2024MM 55Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem „Platz der Republik“ bis zu der Endstation „Wohnpark“ hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung)