Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2024 (HEP 2024)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Hochhausentwicklungsplan für Frankfurt am Main fortzuschreiben, um die Entwicklung der Hochhauslandschaft nach 2008 zu aktualisieren. Ziel ist es, neue Standorte für Hochhäuser zu identifizieren und qualitative Bedingungen für deren Entwicklung festzulegen. Dies soll die städtebauliche Entwicklung der Stadt nachhaltig unterstützen.
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Stiftstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Briefwahl im Ortsbezirk 514.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8–10 und Brönnerstraße 5–9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.08.05.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Stiftstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Absicht des Magistrats, den Hochhausentwicklungsplan als Rahmen für die weitere Entwicklung der Frankfurter Hochhauslandschaft nach 2008 erneut fortzuschreiben. Das zu diesem Zwecke erarbeitete Fachkonzept (Anlage 1-3) wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den in Anlage 4 aufgeführten allgemeinen qualitativen Bedingungen an neue bzw. noch nicht realisierte Standorte sowie dem stadträumlichen Leitbild der Hochhausentwicklung zu.
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den in Anlage 4 aufgeführten Maßgaben für den Prozess der Vorplanungsphase zur Entwicklung neuer Hochhäuser zu.
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den in der Anlage 4 aufgeführten Vorschlägen für neue Hochhausstandorte zu.
- Bei Einhaltung der Regularien aus
- und III. sowie hinreichend nachgewiesenem Investitionswillen und hinreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer:in oder der Entwicklungsberechtigten wird der Magistrat beauftragt die Aufnahme eines Bebauungsplanverfahrens zu prüfen.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein "Konzept Freiraum und Grün" als übergreifende Planungsleitplanke für die angrenzenden Freiräume, insbesondere auch die Wallanlagen, und die Grünverbindungen in das Umfeld zu erstellen und zu gegebener Zeit als Rahmenplan der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die gesamtheitliche Planung des Freiraums stellt sicher, dass das einzelne Hochhaus später nicht isoliert betrachtet wird, sondern im Kontext der gesamten angrenzenden Freiräume betrachtet wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung nach fünf Jahren einen Evaluationsbericht vorzulegen, der eine Überprüfung der Zielsetzungen und gegebenenfalls Vorschläge für erforderliche Anpassungen der Fortschreibung beinhaltet.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Skyline von Frankfurt am Main mit aktuell rund 90 Hochhäusern über 60 m Höhe ist in Deutschland einzigartig und verdeutlicht auch im internationalen Vergleich Frankfurts Rang als das Zentrum der Metropolregion Rhein/Main.
B. Alternativen
Im Zuge der Aufstellung des Fachkonzeptes hat sich der Magistrat auch intensiv mit zahlreichen Alternativen der Planungspraxis im In- und Ausland als auch mit dem Verzicht auf eine Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans auseinandergesetzt und verweist insoweit auf das Fachkonzept in den Anlagen 1-3.
C. Lösung
Den Empfehlungen des Fachkonzeptes zu den allgemeinen qualitativen Bedingungen bei der Entwicklung neuer Hochhäuser, dem stadträumlichen Leitbild der Hochhausentwicklung (zu II.), den Maßgaben für den Prozess der Vorplanungsphase (zu III.) sowie den Vorschlägen für neue und aus der Hochhausplanung 2008 übernommene Hochhausstandorte (zu IV.) in Verbindung mit Anlage 4 wird gefolgt. Nach V. wird der Magistrat bei Einhaltung der Regularien nach II. und III. prüfen, ob ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren zur Planrechtschaffung eingeleitet werden kann.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aus der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplanes resultieren keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Sie bildet die Grundlage für weitere städtebauliche Planungen wie etwa Bebauungspläne, die aber gesonderter Beschlüsse bedürfen. Weitergehende städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Umfeldes neuer oder aus dem HEP 2008 übernommener Hochhausstandorte sollen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung im Wege vertraglicher Vereinbarungen auf Basis öffentlich-rechtlicher Verträge nach §§ 11 oder 12 BauGB privaten Projektentwickler:innen bzw. Eigentümer:innen übertragen werden.
Anlage 1_FK_Teil_1_Bedingungen_stadtraeuml_Leitbild (ca. 25,7 MB) Anlage 2_FK_Teil_2_Hochhaussteckbriefe (ca. 26,6 MB) Anlage 3_FK_Teil_3_Vorplanungsprozess (ca. 303 KB) Anlage 4_FK_Teil_4_Hochhausentwicklungsplan_2024 (ca. 11,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024Sie sind hierMM 45Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2024 (HEP 2024)Magistratsvortrag
- 25. Mai 2024NRNR 944Hochhäuser nicht ohne Kleingärten planenSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 26. Juni 2024OFOF 1326/1M45 Hochhausentwicklungsplan: Keine zusätzlichen Flächen mehr versiegeln beim Bau neuer HochhäuserOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum zu M 45 und NR 944 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 45 = Ablehnung, NR 944 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE(= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (M 45 = Annahme, NR 944 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (M 45 und NR 944 = Ablehnung) FRAKTION (M 45 = Annahme) BFF-BIG (= Votum zu M 45 im H, NR 944 = Ablehnung) Gartenpartei (M 45 = Ablehnung, NR 944 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 45 und NR 944 = Ablehnung) FRAKTION (M 45 = Annahme, NR 944 = Ablehnung) Gartenpartei (M 45 = Ablehnung, NR 944 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Die Partei (= Annahme); Linke (= Enthaltung)