M45 Hochhausentwicklungsplan: Keine zusätzlichen Flächen mehr versiegeln beim Bau neuer Hochhäuser
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass beim Neubau oder der Sanierung von Hochhäusern keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden sollen. Dies soll insbesondere für Hochhäuser innerhalb der Wallanlagen gelten, um eine nachhaltige Flächennutzung zu fördern und bestehende Flächen zu entsiegeln.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge dem Hochhausentwicklungsplan und der Magistratsvorlage M45/24 unter der Maßgabe zustimmen, dass beim Neubau oder der Sanierung von Hochhäusern keine zusätzlichen Flächen auf den jeweiligen Grundstücken versiegelt werden. Das gilt insbesondere für Hochhäuser, die sich innerhalb der Wallanlagen befinden und dem Wallservitut unterliegen.
Begründung
Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass im Zuge von Neubauten, Aufstockungen oder Sanierungen von Hochhäusern keine zusätzlichen Grundstücksflächen versiegelt werden als bisher vorhanden sind. Ziel sollte sogar die Entsiegelung bestehender Asphaltflächen auf den jeweiligen Grundstücken sein. Insbesondere bei Neubauten entlang der Neuen Mainzer Straße, die sich innerhalb der geschützten Wallanlagen befinden, können die künftigen Hauptzugänge und Vorfahrten über den breiten Straßenraum organisiert werden. Das bietet zudem die Chance, die autobahnähnlich ausgebaute Neue Mainzer Straße in eine angemessene und zeitgerechte Innenstadtstraße mit Radweg, Grünstreifen, Bäumen und PKW-Fahrspuren umzugestalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024MM 45Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2024 (HEP 2024)Magistratsvortrag
- 26. Juni 2024Sie sind hierOFOF 1326/1M45 Hochhausentwicklungsplan: Keine zusätzlichen Flächen mehr versiegeln beim Bau neuer HochhäuserOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Die Partei (= Annahme); Linke (= Enthaltung)