1. Ansiedlung des Sitzes der Europäischen Zentralbank auf dem Areal der Großmarkthalle im Ostend 2. Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße/Europäische…
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1. Ansiedlung des Sitzes der Europäischen Zentralbank auf dem Areal der Großmarkthalle im Ostend 2. Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße/Europäische Zentralbank hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Errichtung eines neuen Frischezentru
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- Es ist vorgesehen, dass die Bahnen, die auf der Regionaltangente West fahren, durch eine Anbindung an das VGF-Streckenne05.12.2024 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Vortrag des Magistrats vom 07.09.2001, M 187
Betreff:
- Ansiedlung des Sitzes der Europäischen Zentralbank auf dem Areal der Großmarkthalle im Ostend
- Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße/Europäische Zentralbank hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Errichtung eines neuen Frischezentrums (Großmarkt)
- Vorbereitung durch Projektgesellschaft
- Der Europäischen Zentralbank ist zu ermöglichen, ihren Verwaltungssitz auf dem Areal der Großmarkthalle zu errichten. Der Magistrat wird beauftragt, die Veräußerung des Areals an der Sonnemannstraße bis zum 31.12.2001 vorzubereiten und das Gelände spätestens mit Wirkung zum 31.12.2003 frei von Nutzungsrechten Dritter an die Europäische Zentralbank zu übergeben (vgl. Anlage 2). Näheres wird der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig in einer entsprechenden Vorlage vorgelegt.
- Für das zukünftig durch die Europäische Zentralbank zu nutzende Grundstück ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem in der Anlage 1 vorgelegten Lageplan vom 26.07.
- Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Europäische Zentralbank durch die Festsetzung "Sondergebiet - Europäische Zentralbank" planungsrechtlich zu sichern. Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.
- Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Standorte für die beabsichtigte Errichtung eines neuen Frischezentrums (Großmarkt) nachzuweisen.
- Die Vorbereitung der mit der Einrichtung eines neuen Frischezentrums verbundenen Fragen, Maßnahmen und Entscheidungen (z. B. Vorplanungen, Erarbeitung eines mit den interessierten Marktbeschickern zu entwickelnden Investitions- und Betriebskonzepts) übernimmt zunächst eine - ggf. neu zu gründende - städtische Gesellschaft (Arbeitstitel "Frischezentrum Frankfurt Projekt GmbH"), die in vorläufiger Rechnung des EB Marktbetriebe tätig wird und zugleich im gesamtstädtischen Interesse den durch das EZB-Vorhaben gegebenen Zeitrahmen berücksichtigt. Begründung: Ansiedlung des Sitzes der EZB im Frankfurter Ostend Mit der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, ihren Sitz in das Ostend zu verlegen, wird ein großer Entwicklungsimpuls für die gesamte städtebauliche Entwicklung des Frankfurter Ostens ausgelöst. Langfristig ergibt sich die Chance, das Ungleichgewicht der Entwicklung zwischen West und Ost in Frankfurt abzumildern und zu einer rationelleren Flächennutzung und Infrastrukturauslastung im gesamten Stadtgebiet zu gelangen. Es wird begrüßt, dass die Europäische Zentralbank plant, ihren zukünftigen dauerhaften Sitz auf dem Areal des heutigen Großmarktes für Obst und Gemüse im Frankfurter Ostend einzurichten. Die Verhandlungen zwischen dem Magistrat und der Europäischen Zentralbank sind so weit fortgeschritten, dass noch im Jahr 2001 der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen kann. Bebauungsplan Für die Nutzung als Sitz der EZB wird neues Planungsrecht geschaffen. Derzeit setzt der Bebauungsplan Nr. 117 vom 29.01.1966 einen Großteil der Fläche als "Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Großmarkt" fest. Ein europaweiter städtebaulicher Wettbewerb wird die optimale städtebauliche und architektonische Lösung erarbeiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kann bereits parallel begonnen werden. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung wird eine Festsetzung als "Sondergebiet - Europäische Zentralbank" vorgesehen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gebiet überwiegend als "Gemeinbedarfsfläche - Öffentliche Dienststellen, Rathaus, Gericht u. ä.", teilweise als "Gewerbliche Bauflächen" und "Fläche für den Schienenverkehr - Eisenbahn" dar. Im Interesse einer wünschenswerten Transparenz, der Langfristigkeit des EZB-Vorhabens und allgemeinen Rechtssicherheitsgründen soll parallel zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes beim Planungsverband Frankfurt Region-Main beantragt werden. Konzept für den Betrieb eines neuen Frischezentrums (Großmarkt) Es ist beabsichtigt, den Bau und Betrieb eines neuen Frischezentrums unter maßgeblicher Beteiligung der interessierten Markthändler durchzuführen. Diese können die Anforderungen an die Gebäude, die Funktionalität, die Belegungsstruktur, den Raumbedarf und die für den effektiven Betrieb eines neuen Frischezentrums erforderlichen logistischen Abläufe am zutreffendsten beurteilen. Ziel muss sein, die Wettbewerbsfähigkeit des zu errichtenden, neuen Frischezentrums, insbesondere durch eine kluge bautechnische Ausgestaltung, zu gewährleisten. Um eine den wirklichen Bedürfnissen entsprechende Konzeption eines neuen Frischezentrums zu erreichen, erscheint es sinnvoll, eine privatrechtliche Gesellschaft mit städtischer Minderheitsbeteiligung und Mehrheitsbeteiligung der Markthändler (ggf. unter Einschluss anderer Privatinvestoren) anzustreben und dieser die verbindliche Planung des neuen Frischezentrums, die Investition in die neue Immobilie und den späteren Betrieb zu übertragen. Als gesamtstädtischer Beitrag kommt neben einer möglichen Minderheitsbeteiligung in Betracht, der Gesellschaft ein geeignetes Grundstück zu einem angemessenen Erbbauzins zur Verfügung zu stellen. Die Strukturierung des komplexen Vorhabens, die Gewinnung verbindlicher Investitionsgrundlagen und die Vorbereitung der Umsetzungsmaßnahmen soll durch eine städtische Projektgesellschaft erfolgen, die zunächst in vorläufiger Rechnung für den EB Marktbetriebe tätig wird und dessen Konzentration auf operative Aufgaben fördert. Hierbei kommt statt einer Neugründung auch die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch eine bereits bestehende städtische Gesellschaft in Betracht, die über einschlägige Erfahrungen mit Großprojekten verfügt. Anfallende Aufwände und Vorbereitungskosten werden bei der Projektgesellschaft vorläufig erfasst und nach Festlegung des endgültigen Konzepts durch Vereinbarung mit den zukünftigen Gesellschaftern der Betriebsgesellschaft oder nach Maßgabe des jeweiligen Nutzens der Beteiligten in geeigneter Weise zugeordnet. Um eine kontinuierliche Abstimmung der Interessen zu fördern, sollen die Markthändler über einen Fachbeirat der Gesellschaft eingebunden werden. Ob die Projektgesellschaft unbeschadet ihres Gesellschaftszwecks später in eine Trägergesellschaft für den Bau und Betrieb eines neuen Frischezentrums umgestaltet wird, oder ob nach Festlegung einer verbindlichen Gesellschafterstruktur eine neue Gesellschaft gegründet wird, bleibt zukünftigen Entscheidungen der Gesellschafter und der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten. Standort eines neuen Frischezentrums In Vorbereitung einer Entscheidung zur Errichtung eines neuen Frischezentrums hat der Magistrat bereits fünf mögliche Standorte im Stadtgebiet untersucht. Dies waren die Standorte Gewerbegebiet Nieder-Eschbach, Am Martinszehnten (Kalbach), Guerickestraße (Rödelheim), Gewerbegebiet Sossenheim, Rödelheim US Ordnance Facility und Hoechst Süd (Schwanheim). Nach einer intensiven Bewertung stellten sich nur die Standorte Am Martinszehnten (Kalbach) und Hoechst Süd (Schwanheim) als geeignet heraus. Veräußerung des alten Großmarktgeländes Das Gelände des jetzigen Großmarktes ist zum Teil dem Hoheitsvermögen, zum Teil dem Eigenbetrieb Großmarkt und zum Teil dem Eigenbetrieb Hafen zugeordnet. Der Erlös aus der Veräußerung der Grundstücke wird daher den jeweiligen Vermögen zufallen. Entsprechend den Regelungen des EigBG sollen die Betriebskommissionen der Marktbetriebe und des Hafens sowie der Magistrat mit der Veräußerung des Geländes befasst werden. Hiernach wird die Veräußerung des gesamten Großmarktgeländes an die EZB zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Anlage 1 (ca. 198 KB) Anlage 2 (ca. 1,1 MB) Anlage 2a (ca. 34 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2001, NR 308 Antrag vom 23.10.2001, OF 245/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2001Sie sind hierMM 1871. Ansiedlung des Sitzes der Europäischen Zentralbank auf dem Areal der Großmarkthalle im Ostend 2. Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße/Europäische Zentralbank hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Errichtung eines neuen FrischezentruMagistratsvortrag
- 23. Oktober 2001OFOF 245/6Großmarkthalle passt nicht nach Schwanheim/HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2001NRNR 308Planungen für den neuen Großmarkt vorantreibenSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und REP zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a): CDU, SPD, FDP und REP; GRÜNE (= Annahme im Rahmen der vorgelegten Anträge), FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und ÖkoLinX-ARL (M 187 und NR 308 = Ablehnung) BFF (M 187 Ziff. 1. bis 3. = Annahme, Ziff. 4 = Zurückstellung; NR 308 = Annahme) E.L. (M 187 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 187 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (M 187 Ziffer 4. = Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 187 und NR 308 = Annahme) PDS (M 187 Ziffer 1. bis 3. = Ablehnung, M 187 Ziffer 4. = Enthaltung, NR 308 = Annahme) BFF (M 187 Ziffer 1. bis 3. und NR 308 = Annahme, M 187 Ziffer 4. = Zurückstellung) ÖkoLinX-ARL (M 187 und NR 308 = Ablehnung) E.L. (M 187 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 187 Ziffer 1. bis 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, BFF und E.L. gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) M 187 Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Zurückstellung); FAG und PDS (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)