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Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen…

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Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.12.2006, M 240

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank
hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2001, § 1348 (M 187)

  1. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 07.11.2006 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Europäische Zentralbank durch die Festsetzung "Sondergebiet- Europäische Zentralbank" planungsrechtlich zu sichern.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 30.05.2006 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 13.09.2005 bis 13.10.2005 durchgeführt worden ist.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße / Europäische Zentralbank - wird im Norden um die Verkehrsfläche Sonnemannstraße, im Westen um Teilflächen der Flurstücke 2/2 und 22/2 entlang der östlichen Begrenzung von verlängerter Rückertstraße und Rosa-Marx-Weg sowie im Südwesten um das Flurstück 91 und einen Teil des Flurstücks 57/13 entlang des Höhenversatzes zwischen Weseler und Ruhrorter Werft bis zur Kaimauer erweitert. Die Erweiterungen des Geltungsbereichs dienen der Arrondierung des Plangebietes, um eine städtebaulich zusammenhängende Überplanung zu ermöglichen. Die westliche und südwestliche Erweiterung des Geltungsbereichs überlagern geringfügig den Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 596 - Östlich Flößerbrücke / Südlich Sonnemannstraße. In Höhe Obermainkai wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 830 an den Verlauf der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 596 angepasst. Zu III.: Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Die gleichzeitige Beteiligung der Behörden soll durchgeführt werden, da Stellungnahmen zu erwarten sind, die nicht zu einer Änderung des Planentwurfs führen und somit eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden kann. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Anlage 1_Textteil (ca. 18 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 1589 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2007, NR 276

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2006Sie sind hier
    MM 240Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 18. Januar 2007NRNR 276Den Denkmalschutz bei der Großmarkthalle gebührend beachtenSTVV-Antrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 7 · 18.01.2007
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFFREP
Ablehnung:
NPD
Sonstige:
SPD (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)Linke.wasg (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)FAG (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF; SPD, LINKE.WASG und FAG (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 22.01.2007
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 276 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
Linke.wasgSPD
Sonstige:
REP (M 240 = Ablehnung)NPD (M 240 = Ablehnung)ÖkoLinX/E.L. (M 240 und NR 276 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 276) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 240 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (M 240 und NR 276 = Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 8 · 23.01.2007
TO II, TOP 1
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 240 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 276 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke.wasg
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
GrüneLinke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.WASG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 30.01.2007
TO II, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 276 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
Linke.wasgSPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 276) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 01.02.2007
TO II, TOP 37
Angenommen
1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 276 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
Linke.wasgREPNPDE.lSPD
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 240 und NR 276 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPE.l
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG, REP, NPD und E.L. (= Ablehnung); SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 276) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und E.L. gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 240 und NR 276 = Ablehnung)

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