1. Standortentscheidung für das neue Frischezentrum Frankfurt 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 804 .Am Martinszehnten.
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Am Martinszehnten — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 301930.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 21.12.2001, M 278
Betreff:
- Standortentscheidung für das neue Frischezentrum Frankfurt
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 804 "Am Martinszehnten" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2001, § 1348 - M 187/01 -
- Das neue Frischezentrum soll am Standort "Am Martinszehnten" angesiedelt werden.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis dass beabsichtigt ist, den Bebauungsplan Nr. 804 - "Am Martinszehnten" zu ändern. Ziel der Änderung ist die Modifizierung des Erschließungssystems im nördlichen Bereich des Bebauungsplans und die Ermöglichung eines entsprechenden Marktbetriebs. Begründung: Standortentscheidung für den Standort "Am Martinszehnten" In Vorbereitung einer Entscheidung zur Errichtung eines neuen Frischezentrums hat der Magistrat bereits fünf mögliche Standorte im Stadtgebiet untersucht. Dies waren die Standorte Gewerbegebiet Nieder-Eschbach, Am Martinszehnten (Kalbach), Guerickestraße (Rödelheim), Gewerbegebiet Sossenheim, Rödelheim US Ordnance Facility und Hoechst Süd (Schwanheim). Nach einer intensiven Bewertung stellten sich nur die Standorte Am Martinszehnten (Kalbach) und Hoechst Süd (Schwanheim) als geeignet heraus. Das bisher betriebene europaweite Verfahren zur Überprüfung der Möglichkeiten einer Verlagerung der Funktion eines Großmarkts an einen alternativen Standort sowie zur städtebaulichen Nachnutzung auf dem alten Areal hat gezeigt, dass der Standort "Am Martinszehnten" technisch und betrieblich möglich erscheint. Der Standort wird von den Markthändlern akzeptiert. Das alternativ untersuchte Areal südlich der ehemaligen Hoechst-Werke zeigt nach intensiven Untersuchungen genehmigungsrechtliche Probleme für die avisierte Nutzung. Zudem wird der Standort von den Markthändlern nicht akzeptiert. Die Untersuchungen zum Standort Schwanheim haben gezeigt, dass Probleme bezüglich der Lärmbelastung und bezogen auf die sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung sowie die Emissionen mit NOx und Staub auftreten. Zudem ist das vorgesehene Baugrundstück in seiner Nutzung stark durch die über das Grundstück verlaufenden Hochspannungsleitungen eingeschränkt. Am Standort Martinszehnten verlaufen die Leitungstrassen in dem von den Leitungsträgern vorgeschriebenen Sicherheitsabstand neben dem Baugrundstück. Während am Standort "Am Martinszehnten" bereits Baurecht existiert und nur eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen wird, müßte am Standort Schwanheim ein solcher vollkommen neu aufgestellt werden. Da das neue Frischezentrum bald möglichst bezugsfertig sein soll, ist eindeutig ein Zeitvorteil bei einer Ansiedlung "Am Martinszehnten" zu erwarten. Angesichts der nur eingeschränkt möglichen baulichen Nutzung und den zu erwartenden Emissions- und Nachbarschaftskonflikten am Standort Schwanheim sowie der öffentlich geäußerten Präferenz der Markthändler für den Standort "Am Martinszehnten" und der zeitlichen Vorteile wird der Standort "Am Martinszehnten" als zukünftiger Standort des Frischezentrums Frankfurt gewählt. Bebauungsplan Nr. 804 "Am Martinszehnten" Im Laufe der Vermarktung des Standorts "Am Martinszehnten" durch die Frankfurter Aufbau AG (FAAG), die als Entwicklungsträger im Auftrag der Stadt Frankfurt arbeitet, stellte sich eine größere Nachfrage nach großen zusammenhängenden Grundstücken heraus. Das im Bebauungsplan festgesetzte Erschließungskonzept ermöglicht ca. 100 m tiefe Grundstücke zwischen der nördlichen Erschliessungstsraße und der Grenze des Baugebiets. Vor allem für Logistikbetriebe, die ein hohes Ansiedlungsinteresse am Martinszehnten äußern, ist diese Grundstückstiefe nicht ausreichend, um Hallen und Lagergebäude von allen Seiten mit LkW andienen zu können. Daher soll diese Straße weiter südlich geführt werden und die Bildung größere Grundstücke im Norden ermöglichen. Dabei wird der Erschließungsanteil durch eine geringere Straßenlänge kleiner und es wird mehr bebaubare Fläche gewonnen. Flächenverfügbarkeit für das Frischezentrum Ein Großteil der im Nordwesten des Baugebiets befindlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Waisenhaus-Stiftung Die Stiftung hat Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Entwicklung des Gebiets signalisiert. Die Stadt Frankfurt wird die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen am Standort "Am Martinszehnten" sichern. Ziel ist es, dort den Betrieb eines Frischezentrums zu ermöglichen. Über die Sicherung des Grundstücks hinaus wird der Magistrat alle notwendigen Schritte zur Herstellung der Erschließung des neuen Frischemarkts und dessen Anschluss an den neuen Autobahnanschluss Nieder-Eschbach betreiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Dezember 2001 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und SPD bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Zustimmung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)