Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

1. Standortentscheidung für das neue Frischezentrum Frankfurt 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 804 .Am Martinszehnten.

Vorlagentyp: M
7 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Am Martinszehnten — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Am Martinszehnten per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.12.2001, M 278

Betreff:

  1. Standortentscheidung für das neue Frischezentrum Frankfurt
  2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 804 "Am Martinszehnten" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2001, § 1348 - M 187/01 -
  3. Das neue Frischezentrum soll am Standort "Am Martinszehnten" angesiedelt werden.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis dass beabsichtigt ist, den Bebauungsplan Nr. 804 - "Am Martinszehnten" zu ändern. Ziel der Änderung ist die Modifizierung des Erschließungssystems im nördlichen Bereich des Bebauungsplans und die Ermöglichung eines entsprechenden Marktbetriebs. Begründung: Standortentscheidung für den Standort "Am Martinszehnten" In Vorbereitung einer Entscheidung zur Errichtung eines neuen Frischezentrums hat der Magistrat bereits fünf mögliche Standorte im Stadtgebiet untersucht. Dies waren die Standorte Gewerbegebiet Nieder-Eschbach, Am Martinszehnten (Kalbach), Guerickestraße (Rödelheim), Gewerbegebiet Sossenheim, Rödelheim US Ordnance Facility und Hoechst Süd (Schwanheim). Nach einer intensiven Bewertung stellten sich nur die Standorte Am Martinszehnten (Kalbach) und Hoechst Süd (Schwanheim) als geeignet heraus. Das bisher betriebene europaweite Verfahren zur Überprüfung der Möglichkeiten einer Verlagerung der Funktion eines Großmarkts an einen alternativen Standort sowie zur städtebaulichen Nachnutzung auf dem alten Areal hat gezeigt, dass der Standort "Am Martinszehnten" technisch und betrieblich möglich erscheint. Der Standort wird von den Markthändlern akzeptiert. Das alternativ untersuchte Areal südlich der ehemaligen Hoechst-Werke zeigt nach intensiven Untersuchungen genehmigungsrechtliche Probleme für die avisierte Nutzung. Zudem wird der Standort von den Markthändlern nicht akzeptiert. Die Untersuchungen zum Standort Schwanheim haben gezeigt, dass Probleme bezüglich der Lärmbelastung und bezogen auf die sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung sowie die Emissionen mit NOx und Staub auftreten. Zudem ist das vorgesehene Baugrundstück in seiner Nutzung stark durch die über das Grundstück verlaufenden Hochspannungsleitungen eingeschränkt. Am Standort Martinszehnten verlaufen die Leitungstrassen in dem von den Leitungsträgern vorgeschriebenen Sicherheitsabstand neben dem Baugrundstück. Während am Standort "Am Martinszehnten" bereits Baurecht existiert und nur eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen wird, müßte am Standort Schwanheim ein solcher vollkommen neu aufgestellt werden. Da das neue Frischezentrum bald möglichst bezugsfertig sein soll, ist eindeutig ein Zeitvorteil bei einer Ansiedlung "Am Martinszehnten" zu erwarten. Angesichts der nur eingeschränkt möglichen baulichen Nutzung und den zu erwartenden Emissions- und Nachbarschaftskonflikten am Standort Schwanheim sowie der öffentlich geäußerten Präferenz der Markthändler für den Standort "Am Martinszehnten" und der zeitlichen Vorteile wird der Standort "Am Martinszehnten" als zukünftiger Standort des Frischezentrums Frankfurt gewählt. Bebauungsplan Nr. 804 "Am Martinszehnten" Im Laufe der Vermarktung des Standorts "Am Martinszehnten" durch die Frankfurter Aufbau AG (FAAG), die als Entwicklungsträger im Auftrag der Stadt Frankfurt arbeitet, stellte sich eine größere Nachfrage nach großen zusammenhängenden Grundstücken heraus. Das im Bebauungsplan festgesetzte Erschließungskonzept ermöglicht ca. 100 m tiefe Grundstücke zwischen der nördlichen Erschliessungstsraße und der Grenze des Baugebiets. Vor allem für Logistikbetriebe, die ein hohes Ansiedlungsinteresse am Martinszehnten äußern, ist diese Grundstückstiefe nicht ausreichend, um Hallen und Lagergebäude von allen Seiten mit LkW andienen zu können. Daher soll diese Straße weiter südlich geführt werden und die Bildung größere Grundstücke im Norden ermöglichen. Dabei wird der Erschließungsanteil durch eine geringere Straßenlänge kleiner und es wird mehr bebaubare Fläche gewonnen. Flächenverfügbarkeit für das Frischezentrum Ein Großteil der im Nordwesten des Baugebiets befindlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Waisenhaus-Stiftung Die Stiftung hat Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Entwicklung des Gebiets signalisiert. Die Stadt Frankfurt wird die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen am Standort "Am Martinszehnten" sichern. Ziel ist es, dort den Betrieb eines Frischezentrums zu ermöglichen. Über die Sicherung des Grundstücks hinaus wird der Magistrat alle notwendigen Schritte zur Herstellung der Erschließung des neuen Frischemarkts und dessen Anschluss an den neuen Autobahnanschluss Nieder-Eschbach betreiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Dezember 2001 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 6
Sitzung 7 · 15.01.2002
TO I, TOP 90
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und SPD bei Enthaltung GRÜNE

OBR 12
Sitzung 7 · 18.01.2002
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage M 278 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 7 · 18.01.2002
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 278 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Zustimmung) bei Enthaltung BFF

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 7 · 21.01.2002
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 278 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPFDPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 7 · 22.01.2002
TO I, TOP 13
Angenommen
a) Der Vorlage M 278 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 29.01.2002
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 278 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 31.01.2002
TO II, TOP 85
Angenommen
a) Der Vorlage M 278 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen