Mitwirkung an der Gründung der Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbH
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.11.2001, M 239
Betreff:
Mitwirkung an der Gründung der Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbH
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2001, § 1348 (M 187)
- Der Mitwirkung der Stadt Frankfurt am Main an der Gründung einer GmbH mit dem Arbeitstitel "FRIMA Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbH" und der Zeichnung und/oder dem Erwerb von Anteilen am Stammkapital zu einem Betrag von bis zu € 50.000 in einem Umfang, der insgesamt eine Minderheitsbeteiligung an dieser GmbH nicht überschreitet, mindestens jedoch eine qualifizierte Minderheit darstellt, wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass der anliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages Grundlage der Verhandlungen mit Personen und Gesellschaften ist, die an der Entstehung, der Finanzierung und/oder dem Betrieb eines neuen Frischezentrums interessiert sind. Der Magistrat wird ermächtigt, diese Verhandlungen unter Berücksichtigung der angestrebten städtischen Minderheitsbeteiligung interessewahrend zum Abschluss zu bringen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Marktbetriebe die erforderliche Liquidität für die dem Vorbereitungszweck der neuen GmbH dienenden Maßnahmen und Aufwendungen lediglich vorläufig zur Verfügung stellt und dass eine angemessene, endgültige Verteilung/Verrechnung der gesamten Vorbereitungskosten erst erfolgt, wenn über die Strukturen für die Errichtung, die Finanzierung und den Betrieb eines neuen Frischezentrums entschieden wird und dass dies gesonderter Beschlussfassungen durch die zuständigen städtischen Gremien bedarf.
Begründung:
(1) Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, §1348, ist der Magistrat beauftragt, die Veräußerung des Areals an der Sonnemannstraße, dem Standort des Großmarktes, vorzubereiten, die erforderlichen Anträge zur Änderung der Flächennutzungspläne zu stellen, geeignete Standorte für die Entwicklung eines Frischezentrums nachzuweisen sowie die Gründung einer entsprechenden Vorbereitungsgesellschaft einzuleiten.
(2) Vorgespräche mit Projektinteressierten, insbesondere mit der Interessengemeinschaft Großmarkt Frankfurt e. V. ("Interessengemeinschaft"), die den größten Teil der gegenwärtig in der Großmarkthalle tätigen Händler und damit die Hauptnutzer eines neuen Frischezentrums repräsentieren, führten zu einem Vorschlag für die Schaffung einer GmbH, die die Erstellung eines tragfähigen Konzeptes und die Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage übernehmen soll. Es ist besprochen, dass der vorgenannte Personenkreis 70 % des Gesellschaftskapitals in der Weise übernehmen soll, dass die Gesellschafter nicht nur einer einzelnen Gruppe von Marktteilnehmern angehören, sondern ein breiteres Spektrum der Händler möglichst repräsentativ abbilden. Insoweit sehen sich die Händler in ihrer Gesellschafterfunktion nur als Platzhalter oder Repräsentanten einer größeren Anzahl von gegenwärtigen Marktteilnehmern, die an der Entstehung eines neuen Frischezentrums interessiert sind, auf die Vorbereitungsphase und Projektgestaltung Einfluss nehmen und zugleich eine unterrichtende und koordinierende Abstimmungsfunktion mit der Interessengemeinschaft herstellen wollen. Der städtische Anteil soll 30 % betragen. Im Hinblick auf die internen Abstimmungsprozesse der Händlerseite können die endgültige Gesellschafterzusammensetzung, die Zeichnungsbeträge und der übrige Satzungsinhalt von dem gegenwärtigen, hier beigefügten Verhandlungsentwurf abweichen, so dass die Beteiligung der Stadt durch die Festlegung einer Minderheitsbeteiligung und eines Gesamtbetrags begrenzt wird. Begleitvereinbarungen sollen der Stadt unter Anerkennung der Mehrheitsposition der Markthändler einen angemessenen, am Gesellschaftszweck orientierten Minderheitsschutz gewähren. Anstelle einer förmlichen Neugründung kann die Herbeiführung entsprechender Rechts- und Beteiligungsverhältnisse auch durch Anteilserwerb erfolgen, wenn dies der Beschleunigung dieses insgesamt zeitkritischen Vorhabens dient und ein geeigneter Firmenmantel zur Verfügung steht.
(3) Der in der Verhandlung stehende Entwurf eines Gesellschaftsvertrags folgt grundsätzlich den für Beteiligungen der Stadt Frankfurt am Main üblichen Strukturen. Die Stadt wünscht, auch aus Gründen der Information und Koordination, das Recht, einen der Geschäftsführer vorzuschlagen. Sofern die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt, soll der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern bestehen, wovon nach § 125 HGO ein Mandat dem/der Oberbürgermeister/in zustehen soll. Er/Sie kann ein anderes Mitglied des Magistrats zu seinem/ihrem Vertreter bestimmen. Der Gesellschaftsvertrag enthält die Option zur Bildung eines Beirates, der, soweit sich ein Bedarf herausstellt, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat fachlich kompetent beraten kann. Im übrigen erscheint es wünschenswert, der IHK ein Mandat anzutragen.
(4) Die FRIMA soll baldmöglichst nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, spätestens zum 01.01.2002, ihre Geschäfte aufnehmen. Um den primären Gesellschaftszweck - Erarbeitung eines entscheidungsfähigen Gesamtkonzepts für ein neues Frischezentrum - möglichst zügig zu erreichen, wird sich die FRIMA hinsichtlich des Projektmanagements im wesentlichen auf externe Hilfe und Beratungen, auch mittels Geschäftsbesorgungsverträgen, abstützen müssen. Hierbei sind die Interessen und besonderen Bedürfnisse der Markthändler zu berücksichtigen.
(5) In informellen Vorgesprächen haben Markthändler ein Realisierungsmodell ins Gespräch gebracht, wonach ein Investor mit einer von ihm strukturierten Gesellschaft die Errichtung und Finanzierung des Baus eines Frischezentrums übernähme, für das die Stadt direkt oder indirekt dem Investor die Verfügung über ein baureifes Grundstück zu annehmbaren Bedingungen verschaffen müsste. Die Investorengesellschaft würde einer unabhängig davon zu organisierenden Betreibergesellschaft die Nutzung unter einem langfristigen Generalmietvertrag überlassen, der die Betreibergesellschaft in die Lage versetzt, Nutzungs- und Mietverhältnisse mit den Markthändlern als Endkunden zu begründen. Voraussetzung für eine Bau- und Vermietungsverpflichtung des Investors wäre ein durch annehmbare Endkundenverträge nachgewiesenes Belegungsinteresse, bei dessen Herstellung eine unterstützende Mitwirkung der Stadt oder des Sondervermögens Eigenbetrieb Marktbetriebe erwartet würde, die noch zu verhandeln wäre. Der Magistrat beabsichtigt, zur Beurteilung der Rechts- und Risikostrukturen dieser oder ähnlicher Konzepte externen Sachverstand und Erfahrung in Anspruch zu nehmen, um die erforderlichen Prüfungen zu beschleunigen. Den Teilnehmern der Vorgespräche wurde bedeutet, dass unabhängig von den rechtlichen Konstruktionen entsprechend dem zu ermittelnden Personalbedarf der Betreibergesellschaft eine Beschäftigungsmöglichkeit für Mitarbeiter des Bereichs Großmarkt, die hierfür die Voraussetzungen, ggf. nach Umschulung, mitbringen, geschaffen werden müssen, wobei die Betreibergesellschaft nicht mit etwaigen Vergütungsdifferenzen zu privaten Strukturen belastet werden kann.
(6) Da FRIMA nur über begrenzte Eigenmittel verfügen wird, erwarten die Markthändler- unter Hinweis auf das Eigeninteresse der Marktbetriebe und der Stadt insgesamt an der Entstehung eines neuen Frischezentrums von der Stadt die Bereitstellung oder Besorgung der benötigten Liquidität mit Nachrang gegenüber allgemeinen Gläubigern der FRIMA. Der Magistrat beabsichtigt, diesen Gedanken aufgreifen und die zur Erreichung des Projektziels erforderliche Liquidität verfügbar zu machen, wobei eine Verrechnung zu Lasten der Marktbetriebe lediglich vorläufig erfolgt. Für denjenigen Teil des Aufwands, der vorläufig bei den Marktbetrieben verrechnet wird und für den endgültig nach einer Abwägung wirtschaftlicher Interessen keine Entlastung durch den erst noch zu bestimmenden Projektträger/Investor erfolgt, soll unter Berücksichtigung der maßgeblichen steuerlichen Grundsätze und wirtschaftlichen Interessen eine angemessene Verteilung zwischen der Stadt und dem Sondervermögen Marktbetriebe vorgenommen werden.
(7) Während in der ersten Phase für FRIMA die Erarbeitung eines entscheidungsfähigen Konzeptes ansteht und zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist , in welcher Form und Struktur ein neues Frischezentrum wirtschaftlich errichtet und betrieben werden kann, wurde aus Gründen der Flexibilität eine weite Fassung des Unternehmensgegenstands für zweckmäßig gehalten. FRIMA wäre daher entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand auch in der Lage, nach einer Umgestaltung des Gesellschafterkreises im weiteren Verlauf den Bau eines neuen Frischezentrums und/oder dessen Betrieb zu übernehmen. In Ziffer 3 der erbetenen Beschlüsse wird daher klargestellt, dass dies der gesonderten Beschlussfassung der zuständigen städtischen Gremien bedarf.
(8) In der Betriebskommission der Marktbetriebe wurde die grundsätzliche Herangehensweise vorbesprochen. Da Art und Umfang der Mitwirkung und Beiträge der Stadt und des Sondervermögens an einem Realisierungskonzept noch nicht feststehen, wird der Magistrat die Betriebskommission aus Anlass ihrer Sitzungen, sonst auf dem Wege schriftlicher Mitteilungen, in angemessen Abständen unterrichten.
(9) Die Kosten der Gründung soll die Gesellschaft tragen, im Falle eines Mantelerwerbs die Gesellschafter. Der Geschäftsanteil der Stadt Frankfurt i. H. v. max. € 50.000 wird zu Lasten des Unterabschnitts 8790, HHSt 930001 gezahlt.
Anlage 1Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2001, NR 406
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 1997BB 495Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997 Investitionsprogramm 1997 - 2000; Finanzplanung in der Fassung eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms 1993 - 2000 (E 1098)Magistratsbericht
- 22. Januar 1999BB 84GroßmarktMagistratsbericht
- 2. August 1999BB 513GroßmarktMagistratsbericht
- 14. September 2000NRNR 1182Verlagerung der GroßmarkthalleSTVV-Antrag · SPD
- 26. Januar 2001BB 96Verlagerung der GroßmarkthalleMagistratsbericht
- 16. November 2001Sie sind hierMM 239Mitwirkung an der Gründung der Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbHMagistratsvortrag
- 28. November 2001NRNR 406Stadtverordnete zeitnah über die Verhandlungen zur Gründung der Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums informierenSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 239 + NR 406 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (M 239 und NR 406 = Annahme) PDS (M 239 = Ablehnung, NR 406 = Annahme mit Zusatz) BFF (M 239 und NR 406 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 239 = Ablehnung, NR 406 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen PDS (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG und PDS sowie CDU, REP und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)