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Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997 Investitionsprogramm 1997 - 2000; Finanzplanung in der Fassung eines aktualisierten…

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Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997 Investitionsprogramm 1997 - 2000; Finanzplanung in der Fassung eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms 1993 - 2000 (E 1098)

Vorlagentyp: B
219 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.08.1997, B 495

Betreff:

Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997 Investitionsprogramm 1997 - 2000; Finanzplanung in der Fassung eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms 1993 - 2000 (E 1098)

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.1996, § 7291 - E 1098 SPD -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 4. November 1996EE 1098Verwaltungshaushalt 1997 EP 3 - Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege UA 3220 - Zoologischer Garten Verhandlungen mit dem Umlandverband bezüglich Beteiligung am Frankfurter ZooEtatantrag · SPD
  2. 4. August 1997Sie sind hier
    BB 495Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997 Investitionsprogramm 1997 - 2000; Finanzplanung in der Fassung eines aktualisierten Konsolidierungsprogramms 1993 - 2000 (E 1098)
    Magistratsbericht
  3. 14. Februar 2000BB 891. Privatisierung des Zoos 2. Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997; hier: Beteiligung des UVF am ZooMagistratsbericht
  4. 15. Januar 2001Antwort des Magistrats · nach 219 WochenBB 281. Privatisierung des Zoos 2. Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 1997; hier: Beteiligung des UVF am ZooMagistratsbericht
  5. 16. November 2001MM 239Mitwirkung an der Gründung der Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbHMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 8
Sitzung 4 · 11.09.1997
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 4 · 16.09.1997
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 6 · 02.10.1997
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 6 · 06.10.1997
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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