Radroute 11 von Bockenheim nach Niederrad
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- Kurze S-Bahn-Anbindung für das Schönhofviertel ermöglichen09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 109
Betreff: Radroute 11 von Bockenheim nach Niederrad Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.1992, § 11549 (M 217)
- Die Vorplanung zur Radroute 11 von Bockenheim nach Niederrad wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; c) für die Radroute 11 eine Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (einschl. Beschilderung und Markierung) in einer Größenordnung von 3,232 Mio. € aus der Produktgruppe 16.3 / Sachkonto 940800 / Kostenstellenbereich 66/0 finanziert werden sollen. Begründung: A) Zielsetzung: In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main vorgelegt, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen den Stadtteilen Bockenheim und Niederrad mit einer Radverkehrsverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr vorgesehen. Diese Fahrradroute 11, Bockenheim - Niederrad, soll demnach als Stadtteilverbindung eingerichtet werden. Der Magistrat hat hierfür eine Vorplanung erarbeitet. Die Radroute 11 verbindet den Stadtteil Bockenheim ausgehend von den Radrouten 2, 3 und 5 am Knotenpunkt Schloßstraße / Adalbertstraße, mit Anbindung an den Westbahnhof und anschließend Richtung Süden über die Emser Brücke ins Gallusviertel, entlang der Günderrodestraße zur S-Bahn-Station Galluswarte und über die Camberger Straße bis zur Gutleutstraße, Richtung Osten bis zum Mainova Heizkraftwerk und anschließend wieder Richtung Süden über die Straße Am Elektrizitätswerk und die Main-Neckar-Brücke bis zum Stadtteil Niederrad, wo sie am Theodor-Stern-Kai an das Netz des Radroutenkonzeptes und einen hessischen Fernradweg anschließt. Die Führung erfolgt überwiegend auf vorhandenen Radwegen, Wohnstraßen und über vorhandene Brückenbauwerke. Die Radroute führt durch die Ortsbezirke 1, 2 und 5. Die Planung berücksichtigt die Anfrage V 43 vom 11.05.2001 und sieht eine Verbesserung der Mainquerung über die Main-Neckar-Brücke sowie eine Rampe auf der Südseite des Mains vor. B) Alternativen: Die Linienführung der Vorplanung zur Radroute 11 entspricht der Frankfurter Radverkehrskonzeption. Zur Anbindung des Westbahnhofes in Fahrtrichtung Norden kann ab dem Knotenpunkt Hamburger Allee / Emser Straße eine Ausschilderung für den Radverkehr über die Kreuznacher Straße erfolgen. Im Zuge der Günderrodestraße waren zunächst Schutzstreifen für den Radverkehr in Fahrtrichtung Norden und in Fahrtrichtung Süden vorgesehen. Durch die Erweiterung der Tempo 30-Zone 1.2 im Bereich der östlichen Frankenallee ist vorgesehen, die Günder-rodestraße in diese Tempo 30-Zone zu integrieren. Damit ist die Voraussetzung gegeben, den Radverkehr in der Günderrodestraße im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Der Querschnitt wird entsprechend einer Tempo 30-Zone rückgebaut und die Anlagen für den ruhenden Verkehr können entsprechend geordnet werden, um die Parkraumbilanz aus anderen Streckenabschnitten auszugleichen. C) Lösungen: Anlage 1, Blatt 1 enthält eine Übersichtskarte der Radverkehrsverbindung der Radroute 11 von Bockenheim nach Niederrad. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen, die in der Anlage 2 (Blatt 1-7) im Detail dargestellt sind: Knotenpunkt Schloßstraße / Adalbertstraße (Anlage 2; Blatt 1) Mit dem Anschluss an die Radrouten 2, 3 und 5 beginnt die Radroute 11 von Bockenheim nach Niederrad am Knotenpunkt Schloßstraße / Adalbertstraße. An diesem Knotenpunkt ist vorgesehen, alle möglichen Abbiegebeziehungen für den Radverkehr entsprechend einzurichten, da sich hier gleich vier Radrouten kreuzen. Von hier an verläuft die Fahrtrichtung nach Süden über die Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof und dann weiter nach Süden über die Hamburger Allee bis zur Emser Straße. Die zum Teil vorhandenen Radverkehrsanlagen werden in diesem Abschnitt ergänzt. Für die Fahrtrichtung nach Norden verläuft die Radroute ab der Emser Straße über die Nauheimer Straße. Hier ist es erforderlich, den Querschnitt baulich zu verbreitern, um einen Schutzstreifen unterbringen zu können. Die Trennung der beiden Fahrtrichtungen beruht auf dem Einbahnstraßensystem in diesem Bereich. Emser Straße und Emser Brücke (Anlage 2; Blätter 2 und 3) Am Knotenpunkt Emser Straße / Hamburger Allee wird die Radroute wieder zusammengeführt und verläuft entlang der Emser Straße. Dort werden beidseitig Radfahrstreifen angelegt. Der Verlauf über die Emser Brücke nutzt die bereits im Bestand vorhanden beidseitigen Schutzstreifen. Unmittelbar vor dem Knotenpunkt Emser Brücke / Varrentrappstraße schließt die Planung der Radroute 11 an die Planung "Neue Messespange" an (§ 6781 vom 20.01.2004). Diese Planung enthält regelkonforme Radverkehrsanlagen für beide Fahrtrichtungen. Südlich des neuen Knotenpunktes endet der Planungsabschnitt "Neue Messespange". Bis zum Ende der Emser Brücke entspricht der Straßenquerschnitt demjenigen nördlich der Varrentrappstraße. Günderrodestraße (Anlage 2; Blatt 4) Für die Planung der Radroute 11 liegt die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Günderrodestraße zugrunde. Im Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main wird derzeit eine Planung erstellt, die die Günderrodestraße südlich der Kölner Straße als Tempo 30-Zone ausweist. Somit sind in diesem Bereich keine gesonderten Radverkehrsanlagen erforderlich. Der Straßenquerschnitt und die Anordnung der Stellplätze werden ent-sprechend an die Anforderungen einer Tempo 30-Zone herangeführt. Südlich des Knotenpunktes Günderrodestraße / Kölner Straße ist eine Aufwertung des vorhandenen Aufgangs zur S-Bahn-Station Galluswarte geplant. Dieser soll der besseren Anbindung des Europaviertels an die S-Bahn dienen. Hierzu wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Knotenpunkt und der Straßenraum südlich des Knotenpunktes neu geplant. Diese Planung wird übernommen und ebenfalls an den Querschnitt der Tempo 30-Zone angepasst. Die nördliche Zufahrt des Knotenpunktes Günderrodestraße / Kölner Straße hat im Bestand drei Zufahrten. Die Verkehrsbelastung ist jedoch nicht sehr hoch, sodass der Knotenpunkt auch bei Wegfall eines Fahrstreifens leistungsfähig bleibt. Somit erhält diese Zufahrt einen separaten Linksabbiegestreifen und einen kombinierten Rechts- / Geradeausfahrstreifen. Dadurch wird die Einrichtung einer separaten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer geschaffen. Am Knotenpunkt Günderrodestraße / Frankenallee verläuft quer zur Radroute 11 die Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst. Die Planungen der beiden Radrouten wurden entsprechend aufeinander abgestimmt. Zur Querung des Mittelstreifens in der Frankenallee werden für beide Fahrtrichtungen getrennte Furten angelegt, sodass der Baumbestand nicht angetastet werden muss. Am südlichen Ende der Günderrodestraße befindet sich eine Bushaltestelle, die in die Planung integriert worden ist. Galluswarte (Anlage 2; Blatt 5) Die Führung der Radfahrer über den komplexen und stark frequentierten Knotenpunkt Galluswarte erweist sich als äußerst problematisch. Eine für Radfahrer komfortable Lösung ist nicht vereinbar mit dem fußläufigen Verkehr auf dem Vorplatz der S-Bahn-Station Galluswarte. Hier bleibt nur die Ausweisung als Gehweg, der für Radfahrer frei gegeben wird. Im weiteren Verlauf nutzt der Radverkehr die bestehenden Lichtsignalanlagen und quert die Hauptverkehrsstraßen gemeinsam mit den Fußgängern. Die Beschilderung und die Breite der Furten werden entsprechend für die gemeinsame Nutzung angepasst. Streckenabschnitt Camberger Straße (Anlage 2; Blätter 5 und 6) Vom Knotenpunkt Galluswarte aus verläuft die Radroute weiter in Richtung Süden über die Camberger Straße bis zum Knotenpunkt Gutleutstraße / Camberger Straße. Derzeit sind auf beiden Straßenseiten jeweils getrennte Geh- und Radwege vorhanden. Eine Verbreiterung der straßenbegleitenden Wege ist auf Grund der Brückenkappen nicht möglich. Diese in der Lage zu verändern, wäre unverhältnismäßig aufwendig und teuer. Da der bestehende Radweg aber in seiner Breite nicht konstant ist, müssen die Kantensteine, die sich jeweils zwischen Geh- und Radweg befinden, in der Höhe angepasst werden, sodass die Radwegbreite konstant mit 1,50 m abmarkiert werden kann. Knotenpunkt Camberger Straße / Gutleutstraße (Anlage 2; Blatt 6) Am südlichen Knotenpunkt der Camberger Straße sind bereits alle Fahrbeziehungen mit Radverkehrsanlagen ausgestattet. Der linkseinbiegende Radfahrer in die Gutleutstraße soll jedoch direkt geführt werden. Hierzu muss die Mittelinsel in der Camberger Straße angepasst werden und der Radfahrer bekommt eine Furt parallel zum motorisierten Individualverkehr. Um die Sichtbeziehungen zwischen den Radfahrern und dem motorisierten Individualverkehr zu verbessern und die Vorfahrt des Radfahrers gegenüber einem Rechtsabbieger zu verdeutlichen, wird eine Absenkung des Radweges auf Fahrbahn-niveau im Bereich des Rechtsabbiegers vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Radroute sind unter der Eisenbahnüberführung in der Gutleut-straße auf beiden Seiten Radwege von nur 1,00 m Breite vorhanden. Die Planung sieht 1,50 m breite Radwege vor. Die Fahrstreifen erhalten ein Regelmaß von 3,00 m. Es verbleiben für die beiden Gehwege Breiten von 1,50 m und 2,00 m. Größere Abmessungen sind aufgrund der lichten Weite des Brückenbauwerks nicht möglich. Knotenpunkt Gutleutstraße / Am Elektrizitätswerk (Anlage 2; Blatt 6) Unmittelbar östlich der Eisenbahnüberführung mündet die Straße "Am Elektrizitätswerk" in die Gutleutstraße. Diese "Sackgasse" ist eine Anliegerstraße, die zu einer Toreinfahrt des Mainova-Heizkraftwerkes führt. Die von Norden kommenden Radfahrer gelangen über den südlichen Radweg der Gutleutstraße zur Anliegerstraße, wo sie über eine Absenkung auf die Fahrbahn entlassen werden. Für Radfahrer in Fahrtrichtung Norden wird ein Fahrbahnteiler auf der Gutleutstraße als Querungshilfe vorgesehen. Die Querung der Gutleutstraße in der Nähe der Einmündung ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit großen Wartezeiten verbunden und zudem insbesondere für Kinder und ältere Leute nicht ohne einen Fahrbahnteiler zu empfehlen. Deshalb ist unmittelbar östlich der Einmündung eine neue Querungshilfe vorgesehen. Ein Fahrbahnteiler wird als unproblematisch in Bezug auf die benachbarten Signalanlagen eingestuft und ist für eine sichere Querung der Gutleutstraße ausreichend. Für ein Signalprogramm einer neuen Lichtsignalanlage wäre zu beachten, dass kein Rückstau in den Knotenpunkt Gutleutstraße / Camberger Straße entsteht. Eine Signalisierung ist als weitere Option möglich, sollte der Fahrbahnteiler allein nicht ausreichen. Die Kosten für die zusätzliche Signalisierung werden auf 68.361 Euro brutto geschätzt. Nördlicher Rampenanschluss an die Main-Neckar-Brücke (Anlage 2; Blatt 6) Die Anliegerstraße "Am Elektrizitätswerk" endet nach etwa 100 m an einer Toreinfahrt zum Mainova-Heizkraftwerk. Im Anschluss daran folgt ein 2,50 m breiter, asphaltierter Weg der in eine Rampe übergeht, die wiederum zur Main-Neckar-Brücke führt. Diese weist derzeit eine Steigung von 14 % auf. Um die Rampe für mobilitätseingeschränkte Personengruppen nutzbar zu machen, ist eine neue Rampe mit maximal 6 % Steigung erforderlich. Da sich die Längenabwicklung der neuen Rampe vergrößert, wird ein Eingriff in die Böschung des Bahndammes erforderlich. Die Anbindung zur Erschließung des Westhafens wird in die neue Rampe integriert. Main-Neckar-Brücke und südlicher Rampenanschluss (Anlage 2; Blatt 7) Auf der Main-Neckar-Brücke befindet sich ein 2,00 m breiter Gehweg mit einem 1,00 m hohen Geländer als Absturzsicherung. Für die Ausweisung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist ein Regelmaß von 3,00 m Breite erforderlich. Im Rahmen der Vorplanung wurde untersucht, ob eine Verbreiterung auf 3,00 m konstruktiv machbar ist. Durch Anbringen einer Stahlkonstruktion ist die Verbreiterung des Weges auf 3,00 m möglich. Am südlichen Ende der Main-Neckar-Brücke befindet sich eine Holztreppe mit Fahrradschienen. Diese soll durch eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Personengruppen ergänzt werden, die über die Böschung des Bahndammes und teilweise auf dem Gelände des Universitätsklinikums verläuft und südlich der Straßenbahnlinie endet. Über eine signalgeregelte Querung der Straßenbahnanlage und der Straße Theodor-Stern-Kai wird der Anschluss an das südliche Mainufer und den dort verlaufenden hessischen Fernradweg hergestellt. D) Kosten: Nach einer überschlägigen Kostenschätzung addieren sich die Kosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Radroute 11 wie folgt: Nauheimer Straße (von Schloßstraße bis Hamburger Allee) 60.060 € Adalbertstraße (von Schloßstraße bis Kasseler Straße) 16.480 € Hamburger Allee (von Kasseler Straße bis Voltastraße) 26.070 € Emser Brücke (von Voltastraße bis Varrentrappstraße) 22.030 € Emser Brücke (von Varrentrappstraße bis Kölner Straße) 13.795 € Günderrodestraße (von Kölner Straße bis Frankenallee) 59.670 € Günderrodestraße (von Frankenallee bis Mainzer Landstraße) 26.130 € Camberger Straße (von Mainzer Landstraße bis Gutleutstraße) 72.255 € Gutleutstraße (von Camberger Straße bis Am Elektrizitätswerk) 26.700 € Am Elektrizitätswerk (ohne Rampe Nord der Main-Neckar-Brücke) 39.850 € Main-Neckar-Brücke (mit Rampe Nord und Rampe Süd) 1.354.000 € Theodor-Stern-Kai (ohne Rampe Süd der Main-Neckar-Brücke) 5.290 € Baustelleneinrichtung und Baustellenabsicherung 258.350 € Summe der Baukosten 1.980.680 € Summe der Kosten für Änderungen an den Lichtsignalanlagen 442.329 € Gesamtsumme (netto) 2.423.009 € Zuschlag für Planungskosten 363.451 € Gesamtsumme gerundet (brutto) 3,232 Mio. Euro ====================================================== ================ Anlage Radroute_11_Anlage_01_Blatt_01 (ca. 2,6 MB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_01 (ca. 940 KB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_02 (ca. 386 KB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_03 (ca. 341 KB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_04 (ca. 734 KB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_05 (ca. 561 KB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_06 (ca. 617 KB) Anlage Radroute_11_Anlage_02_Blatt_07 (ca. 383 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 03.07.2006, NR 67 Antrag vom 04.07.2006, NR 68 Anregung vom 27.06.2006, OA 71 Anregung vom 27.06.2006, OA 72 Anregung vom 29.06.2006, OA 90 Antrag vom 28.06.2006, OF 53/5 Antrag vom 09.06.2006, OF 72/1 Antrag vom 20.06.2006, OF 76/1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.08.2006 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 109: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 109, OA 71, OA 72 und OA 90 = Annahme, NR 67 und NR 68 = Enthaltung) REP (M 109, NR 67, OA 71 und OA 72 = Annahme, NR 68 = Ablehnung, OA 90 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 109 = Annahme unter Hinweis auf OA 70, OA 71 und OA 90, NR 68, OA 71, OA 72 und OA 90 = Annahme, NR 67 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 109, NR 67 und OA 90 = Ablehnung, NR 68, OA 71 und OA 72 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 109: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Annahme unter Hinweis auf OA 70, OA 71 und OA 90) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und REP gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG