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BW 29b, Neubau der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der MainNeckarBrücke (alte Bezeichnung BW 29) hier: Bau-/Finanzierungsvorlage

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.07.2019, M 96

Betreff: BW 29b, Neubau der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der Main-Neckar-Brücke (alte Bezeichnung BW 29) hier: Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 528 (M 109)

  1. Dem Neubau der barrierefreien Fuß- und Radwegrampe (Süd) an der Main-Neckar-Brücke (BW 29b) wird entsprechend der vorgelegten Entwurfsplanung zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.602 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.602 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Programm Radverkehr", zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2018 für Planungsleistungen bereits 82 T€ verausgabt wurden. Die Maßnahme wird in der Produktgruppe 16.03 über eine neu eingerichtete Projektdefinition abgewickelt; die bereits verausgabten Mittel sind zuzuordnen.
    • b)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 62 T€ sichergestellt sind, den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 12 T€ entgegen;
    • c)die Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig ist und ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gestellt wurde. Es wird von einer Förderung in Höhe von 838 T€ ausgegangen,
    • d)die geplante Fuß- und Radwegrampe sich zum Teil auf einem Grundstück der Deutsche Bahn AG (DB) und auf einem Grundstück des Landes Hessen befindet. Der Magistrat wird mit der DB einen Gestattungsvertrag über die Nutzung dieser Teilfläche abschließen. Mit dem Land Hessen wird ein bauzeitlicher Gestattungsvertrag mit anschließendem Flächentausch abgeschlossen. Die daraus resultierenden Kosten sind Bestandteil dieser Vorlage. Es ergeben sich hieraus keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
  4. Den erforderlichen Fällungen der 10 Bäume auf städtischem Grundstück wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist im näheren Umfeld vorgesehen. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten im Vorfeld bereits 4 Bäume gefällt werden.
  5. Die Ausführung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Gestattungsverträge mit den o. g. Grundstückseigentümern. Begründung: A. Zielsetzung In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.06.2006 (M 109) hat der Magistrat die Vorplanung für die Radroute 11 von Bockenheim nach Niederrad vorgelegt. Diese Radverkehrsverbindung hat der Magistrat bereits mit der Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main (M 217 vom 16.10.1992) vorgestellt, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Diese Fahrradroute 11, Bockenheim - Niederrad, ist darin als Verbindung zwischen den Stadtteilen Bockenheim und Niederrad mit einer Radverkehrsverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr vorgesehen und soll als Stadtteilverbindung eingerichtet werden. Sie führt über die Main-Neckar-Brücke bis zum Stadtteil Niederrad, wo sie am Theodor-Stern-Kai an das Netz des Radroutenkonzeptes und einen hessischen Fernradweg anschließt. Am südlichen Ende der Main-Neckar-Brücke befindet sich heute nur eine Treppe mit Fahrradschienen. Um Radfahrenden und zu Fuß Gehenden die Wegeverbindung über den Main zu ermöglichen, soll die barrierefreie Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Theodor-Stern-Kai errichtet werden. Die geradlinig geführte Rampe soll zwischen der Straßenbahnlinie und dem Universitätsgelände errichtet werden. B. Alternativen Es wurden zwei weitere Alternativen untersucht: Die geknickte Rampe entlang des Mainufers, die eine unmittelbare Verknüpfung mit dem auf der Nordseite des Theodor-Stern-Kais verlaufenden Geh- und Radweg ermöglicht. Diese erfordert eine Bohrpfahlgründung, greift in den Grünbestand im Böschungsbereich ein und ist als Stahlbetonbauwerk mit vergleichsweise hohen Kosten (ca. 2 Mio. € (2013) verbunden. Aufgrund dessen wurde diese Variante nicht weiterverfolgt. Eine weitere Variante war, die Rampe entlang des Bahndammes zu führen. Geendet hätte diese Rampe im Gelände der Universitätsklinik. Dieser Variante wurde aufgrund der vorhandenen Trassen in diesem Bereich vonseiten der Universitätsklinik nicht zugestimmt. C. Lösung Der Neubau liegt auf der südlichen Mainseite zwischen Straßenbahn und Universitätsklinikum und schließt an den vorhandenen Geh- und Radweg an. Die Gesamtlänge der Rampe beträgt rund 110,0 m. Es wird eine demontierbare Konstruktion zur Ausführung kommen, die (in wesentlichen Teilen) an anderer Stelle erneut verwendet werden kann, da mittel- bis langfristig der Ausbau und/oder die Verbreiterung der Eisenbahnbrücke möglich ist. Der Höhenunterschied zwischen Gelände und der Main-Neckar-Brücke beträgt am Anschlusspunkt etwa 5,60 m. Es gibt 14 Rampenabschnitte, wobei die Rampen eine Längsneigung von 6% und die Zwischenpodeste eine Neigung von 1,5% haben. Diese Einteilung ist gemäß DIN 180040-3 für die uneingeschränkte Nutzung des Bauwerkes durch mobilitätseingeschränkte Personen notwendig. Der Unterbau der Stahlkonstruktion besteht im oberen Abschnitt von Achse 10 bis 100 aus einer Stahlrahmenkonstruktion. Der Abschnitt Achse 100 bis Achse 140 wird als eine von Winkelstützwänden umfasste Rampe aus Erdbaustoffen ausgebildet. Der Überbau der Stahlkonstruktion besteht im Wesentlichen aus parallel montierten Längsträgern und aus Querträgern die zwischen den Längsträgern angeordnet werden. Als Gehwegbelag sind auf der Stahlkonstruktion Gitterroste mit einem Lochmaß von 30/10mm und im Bereich der Winkelstützwände Pflaster vorgesehen. Auf dem Rad- und Gehweg ist im Bereich der Rampeneinmündung ein taktiles Leitsystem vorgesehen, welches über Aufmerksamkeitsfelder vom Geh- und Radweg zur Rampe führt. Die Beleuchtung der Rampe erfolgt über eine im oberen Geländerholm integrierte LED-Beleuchtung. Der vorhandene Geh- und Radweg wird während der Bauarbeiten als Baustellenzufahrt genutzt und wird nach Beendigung der Baumaßnahme komplett neu hergestellt. Während der Baumaßnahme wird der gesamte Fuß- und Radverkehr auf die Mainseite umgeleitet, sodass im Baufeld kein öffentlicher Verkehr vorhanden ist. Das geplante Bauwerk befindet sich im Wesentlichen auf dem Gelände der Stadt Frankfurt am Main, auf dem Gelände der Universitätsklinik (Land Hessen) und zum Teil auf dem Gelände der Deutsche Bahn AG. Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss eine dauerhafte Inanspruchnahme über einen Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn geschlossen werden. Mit der Universitätsklinik (Land Hessen) muss ein bauzeitlicher Gestattungsvertrag mit anschließendem Flächentausch geschlossen werden. Dabei wird ein Grundstück der Stadt Frankfurt am Main mit einem gleichwertigen Grundstück des Landes Hessen getauscht. Im Zuge der Baumaßnahme sind Eingriffe in den Baumbestand unvermeidbar. Neben den 10 städtischen Bäumen, die unter der Beschlussziffer 4 genannt werden, müssen 26 weitere Bäume gefällt werden, die auf dem Grundstück des Universitätsklinikums stehen. Davon fallen 12 unter die Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Die entsprechende Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wird beantragt. Ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 35 T€ Entschädigungszahlung an die Universitätsklinik sowie 4 T€ als Ausgleichszahlung an das Land Hessen ist vorgesehen. Die genannten Kosten sind Bestandteil dieser Vorlage. Die erforderliche Bauzeit wird mit 5 Monaten veranschlagt. Der Baubeginn ist für Ende 2019 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Stellplatzablöse förderfähig und ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Antrag ablehnend beschieden. D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der angepassten Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.
  6. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 1.602.000,00 € Kostenübersicht Titel Betrag (brutto) Investitionskosten 1.601.412,28€ I Rampe 1.025.916,26 € Beleuchtung Rampe 119.119,00 € II Geh- und Radweg 93.728,09 € Beleuchtung Geh-und Radweg 51.824,50 € III Kampfmittelräumung 2.798,88 € IV Grün- und Freiflächen 81.991,00 € V Baunebenkosten 226.034,55 €
  7. Finanzierungsbedarfszeitraum Bisher verausgabt, Stand 31.12.2018 81.955,71 € 2019 71.000,00 € 2020 1.449.044,29 €
  8. Folgeinvestitionen: - keine -
  9. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten D 4.b (1-3) Berechnungsgrundwerte Brücke Geh- und Radweg Beleuchtung Grün- und Freiflächen I Rampe 1.025.916,26 Beleuchtung Rampe 119.119,00 II Geh- und Radweg 93.728,09 Beleuchtung Geh-und Radweg 51.824,50 III Kampfmittelräumung 2.798,88 IV Grün- und Freiflächen 81.991,00 V Baunebenkosten 226.034,55 Summe 1.254.749,69 93.728,09 170.943,50 81.991,00
  10. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 1.025.916,26 € abzüglich Gerüste, Abbruch 20.490,00 € 1.005.426,26 € x 1,15% = 11.562,40 € Straßenbau 911m2 x 1,30€/m2 = 1.184,30 € Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) Grün- und Freiflächen 81.991,00 € x 5% = 4.099,55 € Summe Bauunterhaltungskosten: = 16.846,25 €
  11. Abschreibung (jährlich) Brückenbau: BND * 70 Jahre 1.254.749,69 € / 70 = 17.925,00 € Straßenbau: BND * 30 Jahre*2 93.728,09 € / 30 = 3.124,27 € Grün- und Freiflächen: BND * 15 Jahre 81.991,00 € / 15 = 5.466,07 € Beleuchtung: BND * 20 Jahre*2 170.943,50 € / 20 = 8.547,18 € Summe Abschreibung = 35.062,52 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 10.491,42 € 2,75% / 2 * (1.601.412,28 € - 838.400,00 €) *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Jahresfolgekosten insgesamt: 62.400,19 € Jahresfolgekosten gerundet: 62.000,00 €
  12. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 838.400,00 / 70 = 11.977,14 € *längste Abschreibung
  13. Leistungen Dritter: GVFG 838.400,00 €
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
  15. Sonstiges: - keine - Anlage _Bauwerksplan (ca. 300 KB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 309 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juli 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 32 · 15.08.2019
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 96 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 96 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 5
Sitzung 33 · 23.08.2019
TO I, TOP 72
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 27.08.2019
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 29.08.2019
TO II, TOP 75
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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