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BW 29b, Neubau der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der Main-Neckar-Brücke hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den Neubau der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der Main-Neckar-Brücke zu genehmigen. Diese Mehrkosten sind durch unvorhergesehene zusätzliche Leistungen und Planungsänderungen entstanden. Das erwartete Ergebnis ist die Fertigstellung der Rampe unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass

a) für den Neubau der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der Main-Neckar-Brücke mit Beschluss vom 29.08.2019, § 4494 (M 96), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.602 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.010567 "BW 029 b - Neubau der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der Main-Neckar-Brücke", freigegeben wurde,

b) für die Maßnahme Fördermittel in Höhe von 838 T€ beantragt wurden. Gemäß Förderbescheid nach dem Mobilitätsfördergesetz wurden 581 T€ bewilligt und bereits vereinnahmt,

c) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel in Höhe von 122 T€ verwendet wurden,

d) die Kosten um 934 T€ auf einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.536 T€ gestiegen sind und von den Mehrkosten bereits 861 T€ verausgabt wurden, davon 164 T€ konsumtiv für Schienenersatzverkehr.

  1. Den Mehrkosten aufgrund zusätzlicher Leistungen des Neubaus der Fuß- und Radwegrampe an der Südseite der Main-Neckar-Brücke wird zugestimmt.
  2. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 861 T€ werden bewilligt, die restlichen Mittel in Höhe von 73 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass

a) die zur Deckung der weiteren Mehrkosten erforderlichen Mittel in Höhe von 73 T€ in der Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen,

b) sich die Jahresfolgekosten aufgrund der Mehrausgaben um rund 23 T€ erhöhten und diese zukünftige Haushalte zusätzlich belasten.

Begründung

A. Zielsetzung

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019; § 4494 (M 96), erfolgte die Ausschreibung der Maßnahme am 10.09.2020. Die Submission fand am 04.11.2020 statt und ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung einen Betrag von 1.272.187,40 € (brutto). Die Vergabe des Auftrags erfolgte am 10.12.2020.

Aufgrund von umfangreichen Abstimmungen mit beteiligten Ämtern/Dritten und damit verbundenen weiteren Planungen stiegen die Kosten der Baunebenleistungen an. Während der Bauausführung wurden, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen notwendig:

(1) In der Planung wurde eine Verzinkung der Gesamtkonstruktion vorgesehen und auch ausgeschrieben. Aufgrund der Konstruktionsbreite von über 3,00 m der einzelnen Bauteile konnten diese nicht verzinkt werden ohne die gesamte Konstruktion zu ändern. Daher wurde auf eine konventionelle Korrosionsschutzbeschichtung mit einer höheren Korrosionsschutzkategorie mit 4 Lagen gewechselt. Durch die zusätzliche Beschichtungslage erhöhten sich die Baukosten.

(2) Aufgrund der verspäteten Ausführung der beauftragten Arbeiten an der Lichtsignalanlage, konnte die Baumaßnahme erst mit einer Verspätung von 6 Wochen beginnen. Aus dieser Bauzeitverzögerung erhöhten sich die Baukosten erneut.

(3) Im Zuge der Tiefbauarbeiten wurden alte Fernwärmeleitungen einschließlich umgebenden Hohlkasten aus Mauerwerk angetroffen, die auf einer Länge von 60,00 m ausgebaut und entsorgt werden mussten. Im Rahmen der Trassenplanung waren diese Leitungen nicht ersichtlich.

(4) Im Baufeld befand sich ein Bombenverdachtspunkt, der während der Bauphase untersucht werden musste. Der Aufwand hierfür war aufgrund der Notwendigkeit von Sondierungsarbeiten im Gleisbereich der Straßenbahn und der damit verbundenen Gleisbauarbeiten und des Schienenersatzverkehrs nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt worden.

(5) Die Kosten der Beleuchtung waren zu gering eingeschätzt, da es sich um eine speziell für diese Rampe entworfene Handlaufbeleuchtung handelt.

Darüber hinaus kam es zu Mengenmehrungen innerhalb der vertraglichen Bauleistung. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich auf insgesamt 2.536.000 € brutto.

B. Alternativen

- keine -

C. Lösung

- keine -

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

(Mehrkosten)

  1. Investitionsbedarf:
Investitionsbedarf (Mehrkosten Kostenübersicht):934.000 €
Die Mittel stehen zur Verfügung unter: Produktgruppe:16.03
Projektdefinition:5.007005

Kostenübersicht (Mehrkosten)

TitelMehrkosten
[brutto]
IRampe260.416,81 €
Beleuchtung Rampe13.288,53 €
IIGeh- und Radweg71.184,57 €
Beleuchtung Geh- und Radweg38.869,86 €
IIIKampfmittelräumung81.100,82 €
Schienenersatzverkehr163.874,75 €
IVGrün- und Freiflächen-9.266,85 €
VBaunebenkosten insgesamt314.275,98 €
Summe:933.744,47 €
gerundet:934.000,00 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Bisher verausgabt (Stand 31.12.2023):

Jahr(brutto)
bis 20232.462.561,01 €
202472.595,74 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

  1. Bauunterhaltungskosten
MKV
[brutto] [€] [m²]Faktor [%] [€/m²][brutto]
Rampe260.416,81 €
abzüglich Gerüste, Abbruch33.537,30 €
226.879,52 €1,15 %2.609,11 €
Geh- und Radweg59,00 m²1,30
€/m²76,70 €
Beleuchtung(Folgekosten werden im Rahmen des
Vertrages über Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)Summe:2.685,81 €

2. Abschreibung

[brutto]Quotient [Jahre][brutto]
BrückeBND=70 Jahre260.416,81 €70 Jahre3.720,24 €
Geh- und RadwegBND=30
Jahre71.184,57 €30 Jahre2.372,82 €
BeleuchtungBND=20
Jahre52.158,39 €20 Jahre2.607,92 €
BaunebenkostenBND=70 Jahre314.275,98 €70 Jahre4.489,66 €
KampfmittelräumungBND=70 Jahre81.100,82 €70 Jahre1.158,58 €
BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *1 AfA Tabellen der Stadt FrankfurtSumme:14.349,22 €

3. Kapitalkosten

[brutto]Zinssatz *2 (1,60%/2)[brutto]
Mehrkosten (ohne Schienenersatzverkehr)769.869,73 €0,800%6.158,96 €
*2 Zinssatz gem. HH-Rd-Schreiben 2024-2025 vom 17.01.2023Summe:6.158,96 €
Gesamtsumme Jahresfolgekosten (Mehrkosten):23.193,99 €
Gesamtsumme Jahresfolgekosten (gerundet):23.000,00

5. Jahreserträge:

- entfällt -

6. Leistungen Dritter:

- entfällt -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- entfällt -

8. Sonstiges:

- entfällt -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 29 · 28.10.2024
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 30 · 04.11.2024
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 12.11.2024
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 14.11.2024
TO II, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

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