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Großmarkt

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort6 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.03.2002, B 338

Betreff:

Großmarkt

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, §§ 1700 und 1701 - NR 998 GRÜNE, NR 268 SPD, NR 1182 SPD, NR 308 SPD, OA 2115 OBR 4, OA 1337, OA 269 und OA 270 OBR 12, OA 1700 OBR 15, A 617 GRÜNE, A 242 CDU, l. B 460/01 -

Die Magistratsvergabekommission der Stadt Frankfurt am Main hat in Ihrer Sitzung am 17.10.2001 beschlossen, dass das VOF-Verfahren zur Verlegung des Großmarktes Frankfurt und zur Vermarktung des Geländes des derzeitigen Großmarktes in analoger Anwendung der §§ 26, 26a VOB/A eingestellt wird.

Keiner der am Verfahren beteiligten Bewerber hat in seinem vorgelegten Konzept die von der Stadt Frankfurt dem Verfahren zugrunde gelegten Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 08.11.2001 (§ 1348) die Ansiedlung des Sitzes der Europäischen Zentralbank auf dem Areal der Großmarkthalle im Ostend und die Errichtung eines neuen Frischezentrums beschlossen. Die Planungsaufgaben zur Errichtung des neuen Frischemarktes werden von der neu gegründeten FRIMA Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbH wahrgenommen. Sie sind nicht der Mainufer Projektentwicklungsgesellschaft oder einer anderen bereits bestehenden Städtischen Gesellschaft übertragen worden, da die Händler, die auf dem derzeitigen Großmarkt angesiedelt sind, die Möglichkeit haben sollten, bei der Projektentwicklung und der Erstellung eines Konzeptes des neuen Frischemarktes mitzuwirken. Die Interessenvertretung der Großmarkthändler ist mehrheitlich an der FRIMA beteiligt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 31.01.2002 (§ 1961) entschieden, dass das neue Frischezentrum am Standort "Am Martinszehnten" angesiedelt werden soll. Für diese Standortentscheidung sprach vor allem die Tatsache, dass in Kalbach bereits Baurecht existiert. Bei dem Bebauungsplan "Am Martinszehnten" muss zwar eine Änderung erfolgen, diese ist aber erheblich schneller zu realisieren, als die Aufstellung eines vollkommen neuen Bebauungsplans. Das in Schwanheim vorgesehene Baugrundstück ist in seiner Nutzung stark durch die über das Grundstück verlaufenden Hochspannungsleitungen eingeschränkt. Die auch am Standort "Am Martinszehnten" vorhandenen Leitungstrassen befinden sich in dem von den Leitungsträgern vorgeschriebenen Sicherheitsabstand neben dem Baugrundstück.

Für die Ansiedlung des neuen Frischezentrums in Kalbach war auch die öffentlich geäußerte Präferenz der Markthändler für diesen Standort von Bedeutung.

Der Magistrat wird alle notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Erschließung des neuen Frischemarktes und dessen Verkehrsanbindung an den neuen Autobahnanschluss

Nieder-Eschbach betreiben. Darüber hinaus wird er sicherstellen, dass der neue Frischemarkt so projektiert wird, dass der den vorgeschriebenen Lärmschutzbegrenzungen entspricht.

Über den weiteren Fortgang wird der Magistrat berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2002 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 308 zurück — STVV-Antrag von SPD, beschlossen am 24. Oktober 2001. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 10 · 09.04.2002
TO I, TOP 98
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 10 · 12.04.2002
TO I, TOP 47
Beraten
Die Vorlage B 338 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 10 · 12.04.2002
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen BFF (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 10 · 16.04.2002
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 11 · 13.05.2002
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
nicht auf TO 1. Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 11 · 14.05.2002
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO 1. Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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