Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Presseberichten sowie der Aussage der Dezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Burggraf und Herrn Schwarz, in der öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21.08.2001 ist zu entnehmen, dass eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten wahrscheinlich ist. Da Kalbach und die angrenzenden Stadtteile seit langem unter einem verkehrstechnischen Kollaps leiden (Staus sind an der Tagesordnung), ist eine weitere Verdichtung des Straßenverkehrs nicht hinnehmbar. Die Lärmentwicklung ist in den vergangenen Jahren so drastisch angestiegen, dass zu allen Tages- und insbesondere Nachtzeiten die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Durch einen Großmarkt ist ab Mitternacht mit Schwerlastverkehr in Kalbach zu rechnen, der eine Unzahl von Kunden im Laufe der frühen Morgenstunden mit Fahrzeugen die Ware abholen lässt. Da die Andienung eines Großmarktes vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen ist, ist somit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche mit Verkehr und Lärm zu rechnen. Da dies nicht akzeptierbar ist, kann eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten nicht erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2002, B 338 Zuständige Ausschüsse: Wirtschaftsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 19.09.2001 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.09.2001, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis.
- Die Beratung der Vorlage OA 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 460 = Kenntnis)
- Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.09.2001, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
- a)Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis.
- b)Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.
- Die Beratung der Vorlage OA 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, PDS, BFF und E.L. (B 460 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= B 460 = Zurückweisung)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2001, TO II, TOP 74 Beschluss: 1.
- a)Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis.
- b)Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.
- Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
- Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 29.10.2001, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
- Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 30.10.2001, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 270 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
- Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 03.12.2001, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme) PDS (= Prüfung und Berichterstattung)
- Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 04.12.2001, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- a)Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- b)Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) E.L. (= Prüfung und Berichterstattung)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2001, TO II, TOP 139 Beschluss: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und E.L. gegen SPD, FDP, FAG, PDS und BFF (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1063,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2001 § 1701,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Anregung vom 14.09.2001, OA 270
entstanden aus Vorlage: OF 25/12 vom 05.09.2001
Betreff:
Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.
Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen,
- ob zwischen dem Entwicklungsträger und Treuhänder der Stadt Frankfurt am Main, der FAAG und den Marktbetrieben der Stadt Frankfurt am Main, Gespräche über eine Verlagerung des Großmarktes aus dem Ostend in das neue Gewerbegebiet Am Martinszehnten stattfinden;
- ob zwischen den unter Ziffer 1. genannten Parteien schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden;
- ob in die Verhandlungen auch
a) die Betriebskommission der Marktbetriebe,
b) die Stadtverordnetenversammlung und
c) der betroffene Ortsbeirat 12 und die angrenzenden Ortsbeiräte 15 und 10
vor oder auf Grund von Presseveröffentlichungen einbezogen wurden/werden;
- ob eine Änderung der jetzigen Betriebsform der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main erfolgen wird;
- ob das von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebene Gutachten zur Verlagerung des Großmarktes die Hochspannungsleitungen und die Schadstoffemissionen in dem Gebiet Am Martinszehnten berücksichtigt;
- ob bei der Gutachtenvergabe das total überlastete Straßensystem um Kalbach und die angrenzenden Stadtteile gerade auch unter Berücksichtigung des neuen Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach (Schließung des Autobahnanschlusses Bonames/Kalbach gleichzeitig beabsichtigt) einbezogen wurde;
- ob bei der Gutachtenvergabe auch an Ausgleichsmaßnahmen des mit einer Verlagerung des Großmarktes verbundenen weiteren Anstiegs der Lärmbelastungen gedacht und dieser finanzierbar eingeplant wurde;
- ob das Gutachten nach dessen Fertigstellung
a) der Stadtverordnetenversammlung,
b) den Magistratsmitgliedern,
c) den Ortsbeiräten 12,15 und 10 und
d) der Betriebskommission
unverzüglich vorgelegt wird.
Begründung:
Presseberichten sowie der Aussage der Dezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Burggraf und Herrn Schwarz, in der öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 21.08.2001 ist zu entnehmen, dass eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten wahrscheinlich ist. Da Kalbach und die angrenzenden Stadtteile seit langem unter einem verkehrstechnischen Kollaps leiden (Staus sind an der Tagesordnung), ist eine weitere Verdichtung des Straßenverkehrs nicht hinnehmbar. Die Lärmentwicklung ist in den vergangenen Jahren so drastisch angestiegen, dass zu allen Tages- und insbesondere Nachtzeiten die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Durch einen Großmarkt ist ab Mitternacht mit Schwerlastverkehr in Kalbach zu rechnen, der eine Unzahl von Kunden im Laufe der frühen Morgenstunden mit Fahrzeugen die Ware abholen lässt. Da die Andienung eines Großmarktes vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen ist, ist somit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche mit Verkehr und Lärm zu rechnen. Da dies nicht akzeptierbar ist, kann eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten nicht erfolgen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2001OFOF 25/12Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. September 2001Sie sind hierOAOA 270Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 460 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF und E.L. (B 460 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= B 460 = Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme) PDS (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) E.L. (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und E.L. gegen SPD, FDP, FAG, PDS und BFF (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung)