Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Presseberichten sowie der Aussage der Dezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Herr Burkgraf und Herr Schwarz, im öffentlichen Wirtschaftsausschuss am 21.08.2001 ist zu entnehmen, dass eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" wahrscheinlich ist. Da Kalbach und die angrenzenden Stadtteile seit langem unter einem verkehrstechnischen Kollaps leiden (Staus sind an der Tagesordnung), ist eine weitere Verdichtung des Straßenverkehrs nicht hinnehmbar. Die Lärmentwicklung ist in den vergangenen Jahren so drastisch angestiegen, dass zu allen Tages- und insb. Nachtzeiten die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Durch einen Großmarkt ist ab Mitternacht mit Schwerlastverkehr in Kalbach zu rechnen, der eine Unzahl von Kunden im Laufe der frühen Morgenstunden mit Fahrzeugen die Ware abholen läßt. Da die Andienung eines Großmarktes vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen ist, ist somit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche mit Verkehr um Lärm zu rechnen. Da dies nicht akzeptierbar ist, kann eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" nicht erfolgen. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2001, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 269 2001 Anregung OA 270 2001
- Die Vorlage B 460 dient unter Hinweis auf OA 269 und OA 270 zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 23/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz nach dem Wort "Bewirtschaftungskonzeptes" die Worte "und der Finanzierung" eingefügt werden.
- Die Vorlage OF 25/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 05.09.2001, OF 25/12
Betreff:
Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen
- ob zwischen dem Entwicklungsträger und Treuhänder der Stadt Frankfurt am Main der FAAG und den Marktbetrieben der Stadt Frankfurt am Main Gespräche über eine Verlagerung des Großmarktes aus dem Ostend in das neue Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" stattfinden,
- ob zwischen den unter Ziffer l. genannten Parteien schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden,
- ob in die Verhandlung auch
a. die Betriebskommission der Marktbetriebe
b. die Stadtverordnetenversammlung
c. der betroffene Ortsbeirat 12 und die angrenzenden Ortsbeiräte
15 und 10
vor oder auf Grund von Presseveröffentlichungen einbezogen wurden/werden,
- ob eine Änderung der jetzigen Betriebsform der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main erfolgen wird,
- ob das von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebene Gutachten zur Verlagerung des Großmarktes die Hochspannungsleitungen und die Schadstoffemissionen in dem Gebiet "Am Martinszehnten" berücksichtigt,
- ob bei der Gutachtenvergabe das total überlastete Straßensystem um Kalbach und die angrenzenden Stadtteile gerade auch unter Berücksichtigung des neuen Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach (Schließung des Autobahnanschlusses Bonames/Kalbach gleichzeitig beabsichtigt) einbezogen wurde,
- ob bei der Gutachtenvergabe auch an Ausgleichsmaßnahmen des'-mit einer Verlagerung des Großmarktes-verbundenen weiteren Anstiegs der Lärmbelastungen gedacht und finanzierbar eingeplant wurde,
- ob das Gutachten nach dessen Fertigstellung a. der Stadtverordnetenversammlung b. den Magistratsmitgliedern
c. den Ortsbeiräten 12,15 und 10
d. der Betriebskommission
unverzüglich vorgelegt wird.
Begründung:
Presseberichten sowie der Aussage der Dezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Herr Burkgraf und Herr Schwarz, im öffentlichen Wirtschaftsausschuss am 21.08.2001 ist zu entnehmen, dass eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" wahrscheinlich ist. Da Kalbach und die angrenzenden Stadtteile seit langem unter einem verkehrstechnischen Kollaps leiden (Staus sind an der Tagesordnung), ist eine weitere Verdichtung des Straßenverkehrs nicht hinnehmbar. Die Lärmentwicklung ist in den vergangenen Jahren so drastisch angestiegen, dass zu allen Tages- und insb. Nachtzeiten die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Durch einen Großmarkt ist ab Mitternacht mit Schwerlastverkehr in Kalbach zu rechnen, der eine Unzahl von Kunden im Laufe der frühen Morgenstunden mit Fahrzeugen die Ware abholen läßt. Da die Andienung eines Großmarktes vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen ist, ist somit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche mit Verkehr um Lärm zu rechnen. Da dies nicht akzeptierbar ist, kann eine Verlagerung des Großmarktes nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" nicht erfolgen.
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460 Zuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2001Sie sind hierOFOF 25/12Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. September 2001OAOA 270Keine Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach in das Gewerbegebiet Am Martinszehnten Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme