Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach
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Antrag vom 20.08.2001, OF 23/12
Betreff:
Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu der geplanten Verlagerung der Großmarkthalle an den Martinszehnten einen umfassenden Bericht abzugeben, welcher die Gründe für die Standortentscheidung für Kalbach in einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der geprüften Standortalternativen darlegt.
In dem Bericht ist außer der Darstellung des Bewirtschaftungskonzeptes, der voraussichtliche Flächenbedarf, die genaue Standortplatzierung im Bebauungsplanbereich Nr. 804, die externen Verkehrsabläufe des Andienungs- und Lieferverkehrs und die geschätzten finanziellen Belastungen für die Stadt aufzuführen.
Die Auswirkungen auf die Zielsetzungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Am Martinszehnten und der Bebauungsplaninhalte zur vorrangigen Flächenausweisung für einen hohen Anteil an Klein- und Mittelbetrieben ist gesondert darzulegen.
Die 1996 für den Frankfurter Norden erarbeitete Verkehrsprognose mit den voraussichtlichen Netzbelastungen im Hinblick auf die geplanten städtebaulichen Entwicklungsbereiche ist unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen einer Großmarkthalle zu aktualisieren.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460 Zuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2001Sie sind hierOFOF 23/12Verlagerung der Großmarkthalle nach KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. September 2001OAOA 269Verlagerung der Großmarkthalle nach Kalbach Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme