Großmarkthalle
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Anfrage vom 26.02.1996, A 617
Betreff:
Großmarkthalle
Presseberichten zufolge gibt es ein weiteres Gutachten zur Verlegung des Großmarktes.
In einem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 18. November 1993 (§1430) heißt es jedoch: "Der Großmarkt verbleibt an seinem jetzigen Standort."
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wann wurde dieses neue Gutachten in Auftrag gegeben?
- Wer hat die Beauftragung dieses Gutachtens veranlaßt?
- Wie lautete der Untersuchungsauftrag für die Gutachter?
- Wenn der Auftrag sinngemäß lautete, die Kosten einer neuen Halle für eine Verlegung zu prüfen, wie erklärt sich ein solcher Auftrag vor dem Hintergrund des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung?
- Was hat dieses Gutachten gekostet?
- Sind die am Großmarkt tätigen Händler bei der Bearbeitung des Gutachtens eingebunden worden?
- Was hat der Magistrat seit dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1993 getan, um die Situation am derzeitigen Standort des Großmarktes zu verbessern?
- Wurden gemeinsam mit den dort tätigen Händlern diesbezügliche Konzepte diskutiert und entwickelt?
- Wie ist der Stand der Untersuchungen zu den notwendigen Sanierungen?
- Welche Konzepte gibt es, um diese Sanierungen durchzuführen?
- Ist die Bereitschaft der Händler, sich an solchen Konzepten zu beteiligen, in die Überlegungen des Magistrates eingeflossen?
Antragstellende Fraktion: GRÜNE
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 1996Sie sind hierAA 617GroßmarkthalleSTVV-Anfrage · GRÜNE
- 3. Mai 1996BB 257GroßmarkthalleMagistratsbericht
- 26. August 1996Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 495GroßmarkthalleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate