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Sanierung der Großmarkthalle

Vorlagentyp: NRGRÜNE
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Begründung

Nach dem jüngst bekanntgewordenen Untersuchungen (FR vom 09.01.1997, FAZ vom 10.01.1997) gibt es endlich die notwendigen Vorschläge, um den Bestand der Halle und den Betrieb des Großmarktes langfristig zu sichern. Frankfurt braucht auch in Zukunft einen funktionsfähigen Frischmarkt für Obst und Gemüse. Eine Verlagerung des Marktes käme jedoch ein Vielfaches teurer als jedwede Sanierungs- und Modernisierungmaßnahme am gegenwärtigen Standort. Die ca. 60 Mio. DM gliedern sich im übrigen auf in 27 Mio. für die Sanierung und 33 Mio. für den Neubau anstelle des Provisoriums vor der Halle, für die Neuorganisation der logistischen Abläufe auf dem Marktgelände und für Begrünungsmaßnahmen. Beides kann durch die Händler, die zugeordneten Wirtschaftsbetriebe der Stadt und Drittmittel finanziert werden. Dafür benötigen die Händler freilich Planungssicherheit, d.h. eine langfristige Zusage der Stadt für den Standort Großmarkthalle auf mindestens 25 Jahre. Die wiederholten destruktiven Störmanöver von Magistratsmitgliedern - immer neue Gutachten und Erklärungen gegen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung - müssen daher endlich ein Ende haben. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.08.1996, B 495 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2000, B 92 Bericht des Magistrats vom 15.03.2002, B 338 Bericht des Magistrats vom 12.06.1997, B 380 Bericht des Magistrats vom 11.06.2001, B 460 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Versandpaket: 21.01.1997 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 20.01.1997, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO

  1. Die Beratung der Vorlage B 495 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  2. Die Beratung der Vorlage NR 998 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  3. Die Beratung der Vorlage OA 2115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  4. Einstimmige Annahme zu
  5. Einstimmige Annahme zu
  6. Einstimmige Annahme
  7. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.02.1997, TO I, TOP 5 Die CDU-Fraktion teilt mit, daß sie ihr Votum zum Antrag NR 998 der GRÜNEN erst im Haupt- und Finanzausschuß bekanntgibt. Nachdem somit in bezug auf diese Vorlage keine Abstimmungsmehrheit gemäß § 54 HGO zustande kommt, wird die Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuß delegiert. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  8. Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis.
  9. Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 998 wird auf den Haupt- und Finanzausschuß delegiert.
  10. Der Vorlage OA 2115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  11. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu
  12. Einstimmige Annahme zu
  13. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)
  14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.1997, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  15. Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis.
  16. Die Vorlage NR 998 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
  17. Der Vorlage OA 2115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  18. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu
  19. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  20. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)
  21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.1997, TO II, TOP 17 Beschluss:
  22. Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis.
  23. Die Vorlage NR 998 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
  24. Der Vorlage OA 2115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  25. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu
  26. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  27. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7621,
  28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.1997 Aktenzeichen: 90 1

Inhalt

Antrag vom 13.01.1997, NR 998

Betreff:

Sanierung der Großmarkthalle

Die Stadverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Bericht B 495 wird zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um im Sinne des Stadtverordnetenbeschlusses vom 18. November 1993 (!) den Verbleib und den Betrieb des Großmarktes langfristig sicherzustellen. Es sind alle

erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

a. Mit der Sanierung der denkmalgeschützen Halle kurzfristig beginnen zu können.

b. Den ungünstigen Zustand des "ewigen Provisoriums" vor der Halle durch einen Neubau zu verbessern. Hierzu sind geeignete Finanzierungsmodelle unter Beteiligung der Nutzer zu erarbeiten. Die für die Investitionssicherheit notwendigen langfristigen

ver traglichen Regelungen sind zu garantieren.

c. Konzepte zu entwi des Großmarktes, insbesondere Verkehrsabläufe und Verwaltungsstrukturen, effektiver organisiert und durch zusätzliche Aktivitäten attraktiver gestaltet und ökonomisch optimiert werden kann. Auch hierbei sind die Nutzer zu

beteiligen.

d. Für den langfristigen Weiterbetrieb des Großmarktes ein Wirtschaftskonzept zu entwickeln, daß die Marktbetriebe in die Lage versetzt, die notwendigen Rückstellungen zu bilden, um auch zukünftige Renovierungen, Sanierungen und Erneuerungen

vornehmen zu können.

e. Keine weiteren Schritte sowie weitere Untersuchungen zur Verlagerung zu tätigen.

Begründung:

Nach dem jüngst bekanntgewordenen Untersuchungen (FR vom 09.01.1997, FAZ vom 10.01.1997) gibt es endlich die notwendigen Vorschläge, um den Bestand der Halle und den Betrieb des Großmarktes langfristig zu sichern.

Frankfurt braucht auch in Zukunft einen funktionsfähigen Frischmarkt für Obst und Gemüse. Eine Verlagerung des Marktes käme jedoch ein Vielfaches teurer als jedwede Sanierungs- und Modernisierungmaßnahme am gegenwärtigen Standort.

Die ca. 60 Mio. DM gliedern sich im übrigen auf in 27 Mio. für die Sanierung und 33 Mio. für den Neubau anstelle des Provisoriums vor der Halle, für die Neuorganisation der logistischen Abläufe auf dem Marktgelände und für Begrünungsmaßnahmen. Beides

kann durch die Händler, die zugeordneten Wirtschaftsbetriebe der Stadt und Drittmittel finanziert werden.

Dafür benötigen die Händler freilich Planungssicherheit, d.h. eine langfristige Zusage der Stadt für den Standort Großmarkthalle auf mindestens 25 Jahre. Die wiederholten destruktiven Störmanöver von Magistratsmitgliedern - immer neue Gutachten und

Erklärungen gegen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung - müssen daher endlich ein Ende haben.

Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.08.1996, B 495

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 1996BB 495GroßmarkthalleMagistratsbericht
  2. 13. Januar 1997Sie sind hier
    NRNR 998Sanierung der Großmarkthalle
    STVV-Antrag · GRÜNE
  3. 12. Juni 1997BB 380GroßmarkthalleMagistratsbericht
  4. 14. Februar 2000Antwort des Magistrats · nach 181 WochenBB 92GroßmarktMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 40 · 20.01.1997
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 495 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 998 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 2115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 41 · 17.02.1997
TO I, TOP 5
Beraten
1. Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. 2. Die Entscheidung über die Beschlußfassung der Vorlage NR 998 wird auf den Haupt- und Finanzausschuß delegiert. 3. Der Vorlage OA 2115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneREP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 25.02.1997
TO I, TOP 32
Beraten
1. Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 998 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage OA 2115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneREP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 27.02.1997
TO II, TOP 17
Beraten
1. Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 998 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage OA 2115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneREP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)

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