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Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/Rathenauplatz

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.04.2010, B 222

Betreff: Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/Rathenauplatz Vorgang: A 1161 FAG Zu 1.: Die Erlaubnis zur Nutzung des Rathenauplatzes wurde durch das hierfür zuständige Dezernat VI- Verkehr erteilt.

Zu 2.: Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dieser Veranstaltung wurden seitens der beteiligten Dezernate und Fachämter keine Stellungnahmen abgegeben, die gegen eine Durchführung gesprochen hätten. Nachdem es sich bei dem Französischen Markt um eine Themenveranstaltung handelte, stand einer Genehmigung auch keine Beschlusslage entgegen. Auf den Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 270, wird insoweit verwiesen.

Zu 3.: Wie der Magistrat in seinem Vortrag M 270 ausführte, sind sowohl der Rathenauplatz als auch der Rossmarkt durch deren Oberflächenbeschaffenheit grundsätzlich für Sondernutzungen geeignet. Eine denkbare Nutzung sieht der Magistrat durch Veranstaltungen wie Stadtteilfeste, Sportfeste und Themenmärkte. Eine Nutzung des Goetheplatzes ist, außer zum Verweilen, nicht vorgesehen.

Zu 4.: Es wurden keine Genehmigungen für das Abstellen von Fahrzeugen im Veranstaltungsbereich oder auf dem Goetheplatz erteilt. Es entspricht dem Auftrag der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten. Da zu dem fraglichen Zeitraum jedoch auch der Weihnachtsmarkt stattfand, wurde der Fokus der zur Verfügung stehenden Kräfte mehr auf diese Veranstaltung gerichtet.

Zu 5.: Eine regelmäßige Nutzung des Rathenauplatzes für Veranstaltungen ist nicht vorgesehen. Das momentan dort errichtete "Plus-Energie-Haus" ist eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung präsentierte Projektstudie für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Die Präsentation dieses Mustergebäudes besitzt für Frankfurt am Main hohe Signifikanz und ist von besonderem Interesse, weshalb der Standort Rathenauplatz mit ausdrücklicher Zustimmung des Magistrats festgelegt wurde. Darüber hinaus wird der Rathenauplatz als Sicherheitsüberlauf und Ausweichfläche für das am Rossmarkt positionierte zentrale Public-Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010 dienen. Weitere Nutzungen sind derzeit nicht vorgesehen.

Zu 6.: Der Verursacher.

Zu 7.: Mangels entsprechender Anträge oder Anfragen liegen hierüber derzeit keine Erkenntnisse vor.

Zu 8: Eine dauerhafte Nutzung ist nicht vorgesehen. Der Magistrat verweist hierzu auf seine Ausführungen zu Ziffer 3.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2010AA 1161Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/RathenauplatzSTVV-Anfrage · FAG
  2. 19. April 2010Sie sind hier
    BB 222Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/Rathenauplatz
    Magistratsbericht
  3. 10. Mai 2010AA 1216Markt auf dem Goethe-/RathenauplatzSTVV-Anfrage · FAG
  4. 21. Juni 2010AA 1239Schäden durch SondernutzungSTVV-Anfrage · FAG
  5. 20. August 2010BB 530Markt auf dem Goethe-/RathenauplatzMagistratsbericht
  6. 24. September 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 626Schäden durch SondernutzungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 11.05.2010
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 21.06.2010
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 222 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
FAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 42 · 22.06.2010
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 222 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)

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