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Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/Rathenauplatz

Vorlagentyp: AFAG
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 09.02.2010, A 1161

Betreff: Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/Rathenauplatz Vom 17.-19. Dezember 2009 waren auf dem Goethe-/Rathenauplatz Verkaufszelte des französischen Marktes auf der Brunnenfläche aufgestellt. Die Autos der Händler parkten - statt in der eigens gebauten Tiefgarage Goetheplatz - drei Tage lang als Verkehrshindernis auf dem Goetheplatz und zwar direkt auf dem Blindenleitstreifen sowie der Haupt-Fußweg-Achse zwischen Steinweg und Goethestraße. Zudem behinderten die geparkten Lieferautos den freien Blick auf die Vorderseite des Goethedenkmals. So hatten die vielen extra von Nah und Fern angereisten Touristen an den drei Tagen keinen idealen Blick und keine ideale Fotoeinstellung auf Goethe. Das Nutzungskonzept der Innenstadt schließt Märkte auf dem Goethe-/Rathenauplatz aus. Die Infrastruktur für Starkstrom- und Wasseranschluss, die für Märkte und Veranstaltungen notwendig ist, ist nicht gebaut worden. Die sehr teure Brunnenanlage auf dem Platz ist technisch nicht beliebig belastbar und sollte von daher von Lasten freigehalten werden. Der französische Markt gehört zur Stadt und war bisher am Friedrich-Stoltze-Platz untergebracht. Er hätte vom 17.-19.12.09 auch dort stattfinden können, denn die Fläche war an den Tagen frei. Wir fragen den Magistrat:

  1. Welches Dezernat hat die Sondernutzung für den Goethe-/Rathenauplatz erteilt?
  2. Was waren die Gründe, dass entgegen der Beschlusslage der Stadt und des Parlaments der Goethe-/Rathenauplatz für die Sondernutzung zu Marktzwecken genehmigt wurde?
  3. Eignet sich die Fläche auf der Brunnenanlage nach Meinung des Magistrats grundsätzlich für Märkte und der Goetheplatz direkt am Goethedenkmal als Autoparkplatz?
  4. Hat die Stadt eine Genehmigung für das Parken der Autos auf dem Goetheplatz und auf dem Blindenleitstreifen erteilt? Wenn ja: Weshalb? Wenn nein: War die Stadtpolizei tätig, machte die Standbesitzer auf illegales Parken aufmerksam, verteilte Strafzettel bzw. ließ abschleppen?
  5. Werden im Jahr 2010 und in den folgenden Jahren weitere Veranstaltungen und Märkte auf der Brunnenanlage von Goethe-/Rathenauplatz genehmigt? Wenn ja: Welche und wann finden diese statt?
  6. Wer kommt bei Sondernutzungen für Schäden an der Brunnenanlage auf, die beim wiederholten Befahren mit schweren Autos unausbleiblich sind?
  7. Bleibt der französische Markt am Friedrich-Stoltze-Platz?
  8. Im Januar fand dort ein zweites Mal der franz. Markt statt und jetzt wurde sogar ein Holzgebäude aufgestellt - wieder ohne Freihaltung des Blindenleitstreifens. Wird dies jetzt ein Dauerzustand?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2010Sie sind hier
    AA 1161Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/Rathenauplatz
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 19. April 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 222Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/RathenauplatzMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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