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Markt auf dem Goethe-/Rathenauplatz

Vorlagentyp: AFAG
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 10.05.2010, A 1216

Betreff: Markt auf dem Goethe-/Rathenauplatz Mit dem Bericht B 222 vom 19.04.2010 wurde die Anfrage A 1161 der FAG-Fraktion vom 09.02.2010 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf dem Goethe-/Rathenauplatz im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im Dezember 2009, wobei die Fahrzeuge teilweise auf dem Blindenleitstreifen abgestellt waren. Der Magistrat führt in seinem Bericht hierzu aus, dass für das Abstellen von Fahrzeugen keine Genehmigungen erteilt wurden, der "Fokus der zur Verfügung stehenden Kräfte" jedoch auf den gleichzeitig stattfindenden Weihnachtsmarkt gerichtet war. Dies ist nicht nachvollziehbar. Die Veranstaltung dauerte drei Tage und die Fahrzeuge waren über den gesamten Zeitraum auf dem Goetheplatz abgestellt. Die anfragende Fraktion geht davon aus, dass das zuständige Dezernat Genehmigungen für die Sondernutzung öffentlicher Areale grundsätzlich mit Auflagen - z.B. hinsichtlich der zu nutzenden Fläche, der Art der Nutzung, der Einhaltung von Brandschutz- und anderen Sicherheitsvorschriften - versieht und dass städtische Mitarbeiter/innen die Einhaltung dieser Auflagen auch kontrollieren. Hierbei hätte das verbotswidrige Abstellen der Fahrzeuge auffallen müssen. Hinzu kommt, dass vom 21. bis 23.1.2010 der Markt ein weiteres Mal auf dem Rathenauplatz stattfand und auch hierbei zahlreiche Fahrzeuge illegal auf dem Platz abgestellt waren (s. Abbildung). Offensichtlich gehen die Veranstalter davon aus, dass das Abstellen von Fahrzeugen zulässig ist, da sie von städtischen Mitarbeitern/innen keine anderslautenden Informationen erhalten. Da zu dem betreffenden Zeitpunkt (Ende Januar) der Weihnachtsmarkt beendet war, stellt sich die Frage, worauf der "Fokus der zur Verfügung stehenden Kräfte" in diesem Fall gerichtet war. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wurde die für den 17. bis 19.12.2009 erteilte Genehmigung zur Sondernutzung des Goethe-/Rathenauplatzes durch das zuständige Dezernat mit Auflagen versehen?
  2. Falls 1. zutreffend: um welche Auflagen handelte es sich?
  3. Falls 1. zutreffend: wurde die Einhaltung der Auflagen durch Mitarbeiter/innen des zuständigen Dezernates bzw. andere städtische Mitarbeiter/innen kontrolliert?
  4. Falls 3. unzutreffend: warum nicht ?
  5. Falls 3. zutreffend: aus welchen Gründen haben die kontrollierenden Mitarbeiter/innen das verbotswidrige Abstellen der Fahrzeuge nicht beanstandet?
  6. Aus welchen Gründen wurden die Veranstalter bei dem vom 21. bis 23.01.2010 stattgefundenem Markt nicht auf das Verbot des Abstellens vorn Fahrzeugen hingewiesen?
  7. Worauf war der "Fokus der zur Verfügung stehenden Kräfte" vom 21. bis 23.01.2010 gerichtet? Abbildung: Fahrzeuge auf dem Rathenauplatz (22.01.2010, 13 Uhr)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2010BB 222Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/RathenauplatzMagistratsbericht
  2. 10. Mai 2010Sie sind hier
    AA 1216Markt auf dem Goethe-/Rathenauplatz
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 20. August 2010Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 530Markt auf dem Goethe-/RathenauplatzMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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