Markt auf dem Goethe-/Rathenauplatz
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Rathenauplatz — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Neues zu Rathenauplatz per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 530
Betreff: Markt auf dem Goethe-/Rathenauplatz Vorgang: A 1216 FAG Zu 1.: In der Erlaubnis zur Nutzung der Fläche Rathenauplatz gemäß § 29 (2) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 19.11.2009 wurden dem Veranstalter Auflagen erteilt.
Zu 2.: Nachfolgende Auflagen wurden dem Veranstalter erteilt: " Für ausreichende Möglichkeiten einer Toilettenbenutzung - auch für Behinderte - haben Sie zu sorgen. Die Auflagen der Branddirektion Frankfurt am Main sind Bestandteil dieser Erlaubnis und zwingend einzuhalten. Sie sind verpflichtet, für Ihre Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, die zwingend auch die Verkehrssicherungshaftpflicht einschließen muss. Für alle Schäden, die durch diese Veranstaltung entstehen, auch gegenüber Dritten, sind Sie haftbar. Die vorhandene ortsfeste und zu den Maßnahmen dieser Erlaubnis im Widerspruch stehende Beschilderung ist mit Gültigkeit der in dieser Erlaubnis angeordneten Beschilderung abzudecken. Das zuständige Polizeirevier ist mindestens 1 Woche vor der geplanten Veranstaltung zu informieren. Die Anwohner des betroffenen Bereiches sind von der Veranstaltung mindestens 10 Tage vorher durch eine Hauswurfsendung zu unterrichten. Die Erlaubnis ist mitzuführen und den zur Überwachung eingesetzten Beamten auf deren Verlangen vorzuzeigen. Den Anordnungen der Beamten ist Folge zu leisten. Der in Anspruch genommene Bereich ist in einwandfreiem und sauberem Zustand zu verlassen. Dies gilt auch für Verunreinigungen angrenzender Grünflächen, die durch Ihre Veranstaltung bzw. deren Besuchern verursacht werden. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist in jedem Fall zu vermeiden. Bei Auf- und Abbauarbeiten ist auf das besondere Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Anwohner Rücksicht zu nehmen. Dies gilt besonders für die Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Es ist Ihrerseits sicherzustellen, dass die angeordneten Verkehrsmaßnahmen während der gesamten Veranstaltungsdauer ordnungsgemäß aufgestellt sind. Schadensfälle, die auf nicht ordnungsgemäße Absicherung, Beschilderung oder Beleuchtung zurückzuführen sind, gehen zu Ihren Lasten. Kosten für durch die Polizei oder dem Service-Center Veranstaltungen vor Ort angeordnete zusätzliche Verkehrsmaßnahmen gehen zu Ihren Lasten. Handelt es sich um Natursteinflächen ( Mosaik-, Klein- oder Großpflaster ) ist darauf zu achten, dass Flächen, deren Verfugung mit Sand ausgefüllt ist, nicht maschinell gereinigt werden dürfen, da sonst die Fugen ausgekehrt werden. Diese Flächen müssen von Hand gereinigt werden. Die Verankerung eventueller Aufbauten darf nicht durch Verdübelung mit dem Untergrund bzw. Belag erfolgen. Soll die Fläche von Fahrzeugen befahren werden, darf die Achslast dieser Fahrzeuge 7 t nicht überschreiten. Das Auftreten von starken Scherkräften ist hierbei zu vermeiden (Schwerfahrzeuge sollen nicht auf kleinerer Fläche drehen bzw. rangieren). Sollten Flächen ausnahmsweise von schweren Fahrzeugen befahren werden müssen, ist auf eine ausreichende Druckverteilung mittels Stahlplatten oder ähnlichem zu achten. Der Sondernutzer hat hier die Tauglichkeit seiner Maßnahme zu dokumentieren. Alle Flucht- und Rettungswege sind zwingend freizuhalten. Für einen ausreichenden Fußgängerlauf ist zu sorgen. Die Auflagen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main und der Branddirektion sind Bestandteil der Erlaubnis und zwingend einzuhalten. "
Zu 3., 4. und 5.: Veranstaltungsunabhängig werden Fußgängerzonen in der Innenstadt im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung durch Verkehrsüberwachungskräfte häufig kontrolliert. Ein überall und zu jeder Zeit störungsfreier Verkehrsraum oder Kontrollen können allerdings nicht gewährleistet werden. Eine ständige Präsenz durch Verkehrsüberwachungskräfte ist bei der Größe von Frankfurt am Main nicht möglich. Dies gilt auch für Verkehrsverstöße, die im Zusammenhang mit größeren oder, wie in diesem Fall, kleineren Veranstaltungen stehen.
Zu 6.: Der Veranstalter wurde in der Erlaubnis zur Nutzung der Fläche Rathenauplatz in der Zeit vom 21.01.2010 bis 23.01.2010 gemäß § 29 (2) Straßenverkehrs-Ordnung vom 22.12.2009 explizit schriftlich unter Auflagen darauf hingewiesen, dass die gewünschte Abstellung von Fahrzeugen auf der Westseite des Rathenauplatzes nicht zulässig ist. Gleichzeitig wurde auf die im Umfeld vorhandenen Parkmöglichkeiten hingewiesen.
Zu 7.: Der Fokus war auf die Erfüllung der Obliegenheiten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit gerichtet. Auf die Beantwortung zu den Fragen 3 bis 5 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2010BB 222Markt auf der Brunnenanlage Goethe-/RathenauplatzMagistratsbericht
- 10. Mai 2010AA 1216Markt auf dem Goethe-/RathenauplatzSTVV-Anfrage · FAG
- 20. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 530Markt auf dem Goethe-/RathenauplatzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER