Oberrad
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Aktuelle Themen· letzte 90 Tage
5Grünflächen, Wald und Friedhöfe
- ›Weitere Verschattungen auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße schaffen
- ›Begrünungs- und Entsiegelungsoffensive für den Buchrainplatz
- ›Begrünungs- und Entsiegelungsoffensive für den Buchrainplatz
- ›Weitere Verschattungen auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße schaffen
- ›Aufstellung einer Sitzbank in der Hildegard-Schaeder-Straße in Oberrad
4Fahrradfahren
- ›Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg und auf der Offenbacher Landstraße
- ›Einrichtung von Reparaturstationen für Fahrräder im Ortsbezirk 5
- ›Einrichtung von Reparaturstationen für Fahrräder im Ortsbezirk 5
- ›Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg und auf der Offenbacher Landstraße
3Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität
3Sicherheit
3Verkehr und Straße
2Kultur
2Kinder, Jugend und Familie
Zuständiger Ortsbeirat
Oberrad wird im Ortsbeirat 5 vertreten — dort stehen Sitzverteilung, Mitglieder und die nächsten Sitzungen.
Was ist ein Ortsbeirat?
Ortsbeiräte sind in Frankfurt die gewählten „Stadtteilparlamente", die die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber Magistrat und Stadtverordnetenversammlung vertreten und in vielen Fragen vor Ort mitreden oder sogar mitentscheiden.
Mehr erfahren: Geschichte, Rechtsgrundlage & Arbeitsweise
Geschichte
Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat 1972 erstmals 15 Ortsbezirke eingerichtet. 1977 kam mit der Eingemeindung von Bergen-Enkheim ein 16. Ortsbezirk hinzu.
Rechtliche Grundlage
Grundlage ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO), konkretisiert in der Frankfurter Hauptsatzung und einer eigenen Geschäftsordnung der Ortsbeiräte.
Typische Themen
Verkehrsberuhigung, Haltestellen, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze, Fuß- und Radwege, Schul- und Kitafragen, Lärmschutz, Sauberkeit und Unterstützung lokaler Vereine.
Bedeutung
Die Stadt bezeichnet die Ortsbeiräte als „aktives Bindeglied" zwischen Bürgerschaft und Rathaus. Ihre Beschlüsse sind meist nicht rechtlich bindend, spielen aber bei Beratungen eine wichtige Rolle — bei Straßenbenennung sind sie sogar verbindlich.
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Bebauungsplan Nr. 418 - Wehrstraße/Buchrainstraße hier: Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans; Satzungsbeschluß - §.10 BauGB
Vortrag des Magistrats vom 10.09.1999, M 194 Betreff: Bebauungsplan Nr. 418 - Wehrstraße/Buchrainstraße hier: Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans; Satzungsbeschluß - § 10 BauGB Vorgang...