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Ortsbeiräte
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Ortsbeiräte in Frankfurt

Die 16 Ortsbeiräte sind das Bindeglied zwischen Bürgern und Stadtpolitik. Sie haben eigene Entscheidungsrechte, können Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung richten und den Magistrat direkt beauftragen. Hier erfahren Sie, wie das im Detail funktioniert.

Ortsbeiräte im Detail

Wie funktioniert eine Ortsbeiratsanregung (OM-Vorlage)?

Ein häufiger Ablauf ist: Eine Fraktion bringt einen OF-Antrag ein; beschließt ihn der Ortsbeirat als unmittelbare Anregung an den Magistrat, wird er als OM geführt. Für den Bericht des Magistrats gelten zwölf Wochen, in Eilfällen vier Wochen. Liegt er nicht rechtzeitig vor, muss der Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Ortsbeiratssitzung. Die Vier-/Sechs-Wochen-Regel betrifft einen anderen Fall: eine vom Magistrat oder von der Stadtverordnetenversammlung erbetene Stellungnahme des Ortsbeirats.

Quellen und weiterführende Informationen

Hessische Gemeindeordnung

§ 4 Abs. 10 regelt die Zwölf-Wochen-Frist, Eilfälle und die erneute Tagesordnung; § 3 Abs. 5 regelt die gesonderte Anhörungsfrist des Ortsbeirats.

§ 4 Abs. 10; § 3 Abs. 5Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Welche verschiedenen Wege kann ein OF-Antrag (Ortsbeirats-Antrag) nehmen?

Ein OF-Antrag wird im Ortsbeirat beraten und entwickelt sich je nach Beschlussart zu verschiedenen Vorlagentypen:

  • OF → OM (Anregung an den Magistrat): Der häufigste Weg - der Ortsbeirat beschließt eine Anregung direkt an den Magistrat
  • OF → OIB (Ortsbeiratsinitiative - Budget): Der Ortsbeirat gibt Mittel aus seinem eigenen Haushalt frei. Jeder Ortsbeirat verfügt über ein jährliches Budget von 0,50 Euro pro Einwohner für Verschönerungs-, Gestaltungs- und Instandsetzungsvorhaben
  • OF → OI (Ortsbeiratsinitiative): Eine Initiative des Ortsbeirats, die typischerweise nicht aus dem regulären Ortsbeiratsbudget finanziert wird - oft größere Projekte mit externen Mitteln wie Sonderfonds für Stadtteilfeste
  • OF → OA (Anregung an die Stadtverordnetenversammlung): Der Ortsbeirat richtet eine Anregung direkt an die Stadtverordnetenversammlung, die in den Ausschüssen behandelt wird
  • V-Vorlagen (Auskunftsersuchen): Ortsbeiräte können über das Büro der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat schriftlich um Auskunft bitten
  • Quellen und weiterführende Informationen

    Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Frankfurt

    § 4 Absatz 10 GOOBR regelt die verschiedenen Vorlagentypen und Verfahrenswege für Ortsbeiratsanträge.

    § 4 Abs. 10Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

    Ortsbeiratsbudget Frankfurt

    Jeder Ortsbeirat verfügt über 0,50 Euro pro Einwohner und Jahr für Maßnahmen zur Verschönerung, Gestaltung und Instandsetzung im Ortsbezirk.

    Ortsbeirats-BudgetStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

    Wann muss der Ortsbeirat angehört werden?

    Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die seinen Ortsbezirk betreffen, zu hören und frühzeitig zu beteiligen. Die GOOBR nennt dafür unter anderem Bauleitplanung, Verkehrsplanung und bezirksbezogene Investitionen. Entscheidend sind also Wichtigkeit und Ortsbezug, nicht allein der Dokumenttyp M.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main

    § 4 regelt die Anhörungsrechte der Ortsbeiräte bei stadtteilbezogenen Entscheidungen.

    § 4Stand: 13. März 2024Quelle: Webseite/Dokument

    Welche Entscheidungen kann der Ortsbeirat selbst treffen?

    Im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel und der weiteren Grenzen des § 3 Abs. 3 GOOBR entscheidet der Ortsbeirat unter anderem über Straßenbenennungen, bestimmte Standort- und Gestaltungsfragen, Renaturierungen, Schulhofgestaltung, ausgewiesene Verkehrsberuhigungszonen sowie die Instandsetzung öffentlicher Geh- und Fahrradwege und Straßenoberflächen. Bei einem eigenen Vorschlag kann der Magistrat binnen drei Monaten Bedenken mitteilen; dann entscheidet der Ortsbeirat abschließend. Der Magistrat ist grundsätzlich an diesen Beschluss gebunden, vorbehaltlich der gesetzlichen Beanstandungs- und Aufsichtsregeln.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Geschäftsordnung der Ortsbeiräte

    § 3 Abs. 3 listet die eigenständigen Entscheidungsbefugnisse der Ortsbeiräte und das Verfahren bei Bedenken des Magistrats auf.

    § 3 Abs. 3Stand: 13. März 2024Quelle: Webseite/Dokument

    Warum zeigt Frankfurt Gestalten die Politik aus Sicht der Ortsbeiräte?

    Auf Frankfurt Gestalten fokussieren wir uns auf die Ortsbeiräte, weil hier die Lokalpolitik am konkretesten wird. Die Ortsbeiräte zeigen direkt, was sich in unseren Nachbarschaften tut - von Fahrradständern bis zur Platzgestaltung. Ihre Vorlagen betreffen unmittelbar den Alltag der Bürger: neue Zebrastreifen, Spielplätze, Verkehrsberuhigung oder die Gestaltung von Plätzen. Die Vorlagen der Ortsbeiräte zeigen uns, was warum vor Ort passiert und machen Politik greifbar.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Hessische Gemeindeordnung

    § 82 HGO definiert die Ortsbeiräte als Bindeglied zwischen Bürgern und Stadtverwaltung für alle örtlichen Angelegenheiten.

    Hinweis zu den Quellen

    Alle Informationen basieren auf offiziellen Dokumenten der Stadt Frankfurt am Main, insbesondere der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, der Geschäftsordnung der Ortsbeiräteund der Broschüre Kommunalpolitik einfach erklärt des Büros der Stadtverordnetenversammlung. Einzelnachweise finden Sie bei jeder Frage.