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Mitmachen & Beteiligung

Sie möchten sich einbringen? Frankfurt bietet viele Wege, politisch aktiv zu werden — von einer vorgesehenen Bürgerfragestunde im Ortsbeirat bis zum Bürgerbegehren. Hier finden Sie alle Möglichkeiten im Detail.

Mitmachen: Wie kann ich etwas bewegen?

Kann ich als Bürgerin oder Bürger einen politischen Antrag stellen?

Nein, formelle Anträge können nur die dafür berechtigten Mitglieder und Fraktionen der politischen Gremien einbringen. Ein möglicher Weg ist der Ortsbeirat: Seine Sitzungen sind öffentlich; der Ortsbeirat kann vor oder nach der Tagesordnung eine Bürgerfragestunde ansetzen. Dort können Einwohner Anliegen vortragen. Ob ein Ortsbeiratsmitglied oder eine Fraktion daraus einen OF-Antrag macht, ist eine politische Entscheidung. Ortsbeiräte und Sitzungstermine auf frankfurt.de →

Quellen und weiterführende Informationen

Geschäftsordnung der Ortsbeiräte

§ 4 Abs. 2 und 5: Sitzungen sind öffentlich; der Ortsbeirat kann vor Eintritt in die Tagesordnung oder danach eine Bürgerfragestunde von höchstens 60 Minuten ansetzen.

§ 4 Abs. 2 und 5Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgeridee auf ffm.de und einem politischen Antrag?

Eine Bürgeridee auf ffm.de kann aus der Stadtgesellschaft kommen. Erreicht sie die von der Plattform vorgegebene Unterstützungsschwelle, wird sie fachlich geprüft; daraus entsteht noch kein politischer Beschluss. Ein Antrag (etwa OF oder NR) ist dagegen ein förmliches Beratungsdokument eines politischen Gremiums. Auch ein Antrag ist nicht schon verbindlich: Verbindlich wird erst der dazu gefasste Beschluss.

Quellen und weiterführende Informationen

Frankfurt fragt mich: Informationen

Auf der Ideenplattform können Bürger eigene Vorschläge einreichen. Erreicht eine Idee 200 Unterstützer, wird sie vom zuständigen Fachamt geprüft.

IdeenplattformStand: 2025Quelle: Webseite/Dokument

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

§ 17 regelt die Einreichung und Beratung von Vorträgen, Anträgen und Anregungen; § 17 Abs. 6 regelt die Ausführung gefasster Beschlüsse.

§ 17 Abs. 1 und 6Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Was sind 'Vorhaben' auf ffm.de?

Neben der Ideenplattform bietet ffm.de eine Vorhabenliste. Sie macht städtische Projekte und vorgesehene Beteiligungsmöglichkeiten sichtbar, etwa bei Stadtplanung, Verkehr oder Schulbauten. Die Richtlinie nennt Kriterien dafür, welche Vorhaben aufzunehmen sind; die Liste ist daher nicht mit einer vollständigen Liste sämtlicher städtischer Projekte gleichzusetzen.

Quellen und weiterführende Informationen

Vorhaben: Frankfurt fragt mich

Die Vorhabenliste veröffentlicht städtische Vorhaben; die Richtlinie legt Kriterien für Aufnahme und Beteiligung fest.

VorhabenlisteStand: 2025Quelle: Webseite/Dokument

Frankfurt setzt neue Standards bei Bürgerbeteiligung

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Richtlinie am 8. Mai 2025; sie schafft Qualitätsstandards und Prozesse für Öffentlichkeitsbeteiligung.

LeitlinieStand: Mai 2025Quelle: Webseite/Dokument

Was ist ein Bürgerbegehren und wie funktioniert es in Frankfurt?

Mit einem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen. In einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen mindestens 3 Prozent der bei der letzten Gemeindewahl amtlich festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterschreiben; die konkrete Zahl wird deshalb für jede Wahl neu bestimmt. Über Zulässigkeit und Termin gelten weitere gesetzliche Voraussetzungen. Beim Frankfurter Bürgerentscheid 2015 zur Galopprennbahn erhielt der Erhalt zwar die Mehrheit der gültigen Stimmen, erreichte aber nicht das damals erforderliche Zustimmungsquorum.

Quellen und weiterführende Informationen

Bürgerentscheid: Wahlen in Hessen

In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen mindestens 3 Prozent der bei der letzten Gemeindewahl amtlich ermittelten Zahl der Wahlberechtigten unterschreiben.

QuorumStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Klimaentscheid Frankfurt

Der Klimaentscheid sammelte über 23.000 Unterschriften und erreichte nach Verhandlungen ein umfassendes Klimamaßnahmenpaket.

ÜbersichtStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Beteiligung und Rechte

Was ist die KAV?

Die KAV (Kommunale Ausländer- und Ausländerinnen-Vertretung) ist der Frankfurter Ausländerbeirat mit 37 Mitgliedern. Sie vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner. Nach § 88 HGO kann sie in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, Anregungen geben; sie ist von Gemeindeorganen zu hören und kann in Ausschüssen und unter bestimmten Voraussetzungen im Plenum angehört werden. Das ist präziser als ein allgemeines 'Antragsrecht' in der Stadtverordnetenversammlung.

Quellen und weiterführende Informationen

Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main

§ 5 Ausländerbeirat: Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnen-Vertretung besteht aus 37 Mitgliedern und vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner.

§ 5Stand: 13. März 2024Quelle: Webseite/Dokument

Hessische Gemeindeordnung

§ 88 regelt Anregungs- und Anhörungsrechte des Ausländerbeirats gegenüber den Gemeindeorganen.

Wie kann ich an Sitzungen teilnehmen?

Die Stadtverordnetenversammlung, die Fachausschüsse und die Ortsbeiräte tagen grundsätzlich öffentlich; für vertrauliche Gegenstände kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein. Bürgerinnen und Bürger können den öffentlichen Teil als Zuhörer besuchen. Die Termine stehen im Sitzungskalender. Die Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung wird als Video- und Audiostream angeboten; daraus folgt nicht, dass auch alle Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen übertragen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung

Aktuelle Sitzungstermine, Tagesordnungen und Informationen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung.

SitzungskalenderStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung

Übersicht über alle Ausschüsse, deren Zuständigkeiten, Mitglieder und Sitzungstermine.

AusschussübersichtStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main

§ 11 Ton- und Videoübertragung im Internet: Sitzungen können zur Information der Öffentlichkeit live im Internet übertragen werden.

§ 11Stand: 13. März 2024Quelle: Webseite/Dokument

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Die Geschäftsordnung regelt die Öffentlichkeit der Sitzungen und die Modalitäten für Zuhörer.

§§ 50-52Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Ortsbeiräte in Frankfurt

Informationen zu allen 16 Ortsbeiräten, deren Sitzungstermine und Kontaktdaten.

WebseiteStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Was ist die Bürgerfragestunde im Ortsbeirat?

Hier werden zwei Formate leicht verwechselt: Ein Ortsbeirat kann vor oder nach seiner Tagesordnung eine Bürgerfragestunde von höchstens 60 Minuten ansetzen; dort dürfen auch Fragen zu Tagesordnungspunkten gestellt werden. Die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung ist dagegen ein Fragerecht der Stadtverordneten an den Magistrat (§ 19 GOStVV), kein allgemeines Bürgerfragerecht.

Quellen und weiterführende Informationen

Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und GOStVV

GOOBR § 4 Abs. 5 regelt die Bürgerfragestunde im Ortsbeirat; GOStVV § 19 regelt dagegen Fragen der Stadtverordneten an den Magistrat.

GOOBR § 4 Abs. 5; GOStVV § 19Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Wie melde ich kaputte Straßen/Schlaglöcher in meinem Stadtteil?

Frankfurt bietet mehrere direkte Wege zur Schadenmeldung: Der schnellste Weg ist der 'Mängelmelder' auf frankfurt.de - eine Online-Plattform für alle Straßenschäden, Schlaglöcher, kaputte Ampeln und defekte Straßenbeleuchtung. Die Meldungen werden automatisch an die zuständigen Ämter weitergeleitet, der Bearbeitungsverlauf ist online einsehbar und alle Meldungen werden auf einer Stadtkarte verzeichnet. Alternativ können Sie das Bürgertelefon 115 anrufen.

Quellen und weiterführende Informationen

Mängelmelder Frankfurt

Online-Plattform zur Meldung von Schäden an Straßen, Wegen und städtischer Infrastruktur. Automatische Weiterleitung an zuständige Ämter mit Bearbeitungsverfolgung.

Online-PortalStand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Bürgertelefon Frankfurt

Telefonische Schadenmeldung und Auskunft unter der einheitlichen Behördennummer 115.

Telefon: 115Stand: 2024Quelle: Webseite/Dokument

Hinweis zu den Quellen

Alle Informationen basieren auf offiziellen Dokumenten der Stadt Frankfurt am Main, insbesondere der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, der Geschäftsordnung der Ortsbeiräteund der Broschüre Kommunalpolitik einfach erklärt des Büros der Stadtverordnetenversammlung. Einzelnachweise finden Sie bei jeder Frage.