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- Park-and-ride Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzenSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 786 Betreff: Park-and-ride Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzen Derzeit wird erneut geprüft, an welchen Standorten im Frankfurter Stadtgebiet ein P+R-Angebot neu geschaffen bzw. das vorhandene P+R-Angebot ausgeweitet werden kann. Speziell in Flughafennähe überlagert sich die potenzielle Parkraumnachfrage der Pendler:innen jedoch mit der auf den Flughafen und die großen Veranstaltungsorte bezogenen Parkraumnachfrage. Die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung werden mitbetrachtet, sind aber erkennbar eng begrenzt. Über die Ergebnisse der Untersuchung wird zu gegebener Zeit berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6197
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener StraßeSTOB 212.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 787 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Eine Verbesserung der Situation an der hier gegenständlichen Örtlichkeit soll durch Wiederholung von Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Durchfahrt verboten" auf der linken Seite und das Aufstellen von VZ 209-10 StVO "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links", erreicht werden. Maßnahmen werden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht priorisiert umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)STOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 788 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung) Zu a) Gegenwärtig werden für die Geschwindigkeitsüberwachung folgende Geräte eingesetzt: - 27 stationäre Überwachungsanlagen (alles kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) von zwei Herstellern (10x Firma Vitronic und 17x Firma Gatso) - 5 mobile Überwachungsanlagen - 3 Enforcement-Trailer (semistationäre Anlage) Zu b) Folgende Einnahmen wurden 2024 aus Geschwindigkeitsüberwachung erzielt: Einnahmen insgesamt: - Verwarnungsgelder 6.580.000 € - Bußgelder 2.180.000 € Einnahmen aus stationärer Geschwindigkeitsüberwachung (b1): - Verwarnungsgelder 1.080.000 € - Bußgelder 270.000 € Einnahmen durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung sowie mittels Enforcement-Trailer: - Verwarnungsgelder 5.500.000 € - Bußgelder 1.910.000 € Zu c) Die Anschaffungskosten betragen für - Einen Enforcement-Trailer inklusive Messgerät und Zubehör ca. 210.000 € - Ein mobiles Messfahrzeug inklusive Messgerät und Zubehör ca. 120.000 € Die Kosten für Wartung, Reparatur und Eichung betragen jährlich ca. 30.000 €. Hinzu kommen noch die Personalkosten für den Betrieb der Anlagen sowie die Auswertung der erzeugten Falldateien: 14 x EGr. 8 TVöD (14 x 64.000 € = 896.000 €) 3 x EGr. 6 TVöD ( 3 x 62.000 € = 186.000 €) 1 x EGr. 9b TVöD (1 x 75.000 €) Summe Personalkosten: 1.157.000 € Die Anschaffungskosten / Neubau sind abhängig von dem jeweiligen Standort der Anlage und variieren zwischen Gatso circa 86.000 € (letzte Kosten) und Vitronic circa 125.000 € (letzte Kosten). Zu den Unterhaltungskosten für alle Anlagen gehören die Eichgebühren mit circa 33.000 €/Jahr und Unterhaltung und Reparaturen circa 100.000 €/Jahr. Zusätzliche Erläuterung: Ergänzend bedarf es der Klarstellung, dass die durch Geschwindigkeitsanzeigen vereinnahmten Beträge nicht unmittelbar für die Beschaffung neuer Anlagen zur Verfügung stehen. Sie fließen vielmehr entsprechend des veranschlagten Einnahmesolls in den städtischen Haushalt ein. Generell ist für die Frage, ob ein Standort mit einer stationären Geschwindigkeitsanlage erschlossen wird, die finanzielle Darstellbarkeit nicht unmittelbar ausschlaggebend. Zunächst müssen die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen und die objektive Notwendigkeit (Unfallschwerpunkt) hierfür gegeben sein. Standorte mit echten Unfallschwerpunkten sind in der Realisierung zu priorisieren und deren Finanzierung abzusichern. An der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg liegt weder eine geschwindigkeits- noch eine rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer stationären Anlage nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Hierüber entscheidet die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HÖMS). Auch diese Entscheidung richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der durch die zu erschließende Anlage erzielt werden soll, nämlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle. Die Städtische Verkehrspolizei führt in dem genannten Bereich seit mehreren Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine zwingende Notwendigkeit für eine stationäre Anlage wider. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der MerianstraßeSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 789 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Anregung wird im Grundsatz entsprochen. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für den Fußverkehr zu schaffen, ist es notwendig, das "halbhüftige" Gehwegparken grundsätzlich zu unterbinden, damit die rund 2,00 Meter breiten Gehwege wieder vollständig dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Das Parken muss daher vollständig auf die Fahrbahn beziehungsweise an den Fahrbahnrand verlegt werden. Beidseitiges Parken unter Einrichtung einzelner Ausweichstellen ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten und der notwendigen Maße für anforderungsgerechte Verkehrsflächen nicht möglich. In der Merianstraße zwischen Merianplatz und Bäckerweg können die Parkstände auf einer Seite auf die Fahrbahn verlegt werden. Auf der anderen Seite entfallen die Parkstände komplett. Zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße besteht die Möglichkeit, auf der einen Seite das Schrägparken in ein Längsparken auf dem Gehweg umzuändern und auf der anderen Straßenseite die Parkstände auf die Fahrbahn zu verlegen. Durch die Fahrgassenverbreiterung profitiert auch der Radverkehr im Zweirichtungsverkehr bei Begegnungen mit Kraftfahrzeugen. Die erforderlichen Ressourcen für die notwendige Planung in Vorbereitung einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung stehen aufgrund eines hohen Aufkommens gesetzlicher Pflichtaufgaben (verkehrsrechtliche Anordnungen für Bau- und Arbeitsstellen) in Verbindung mit einer angespannten Personalsituation frühestens im zweiten Quartal 2025 zur Verfügung. Bei Vorliegen einer ersten Entwurfsplanung wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 790 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Der Anregung wird nicht entsprochen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen der Ermessensausübung haben sich nicht verändert. Des Weiteren wird auf den Bericht des Magistrats B 74 vom 04.03.2019 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 791 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Jede öffentliche Schule ist inklusiv im Sinne des § 51 Hessisches Schulgesetzes. Besuchen Kinder mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder anderweitigem Anspruch auf Erteilung des EU- Schwerbehindertenparkausweises die Schule und kann ein Ein- und Aussteigen nicht anders als im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde bedarfsgerecht und zeitlich beschränkt Sonderparkplätze an. Dies setzt eine Bedarfsmeldung seitens der Schule voraus, um entsprechende Kenntnis zu erlangen. Die Straßenverkehrsbehörde wird ihrerseits bei der IGS Nordend den aktuellen Bedarf abfragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6577
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-StraßeSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 792 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Der Magistrat strebt weiterhin an, das Grundstück südlich der Richard-Wagner-Straße planungsrechtlich für eine Krankenhausnutzung bzw. eine Anlage für gesundheitliche Zwecke vorzuhalten. Das entspricht dem Ziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans-Nr. 903, den Gesundheitsstandort zu stärken. Somit bestünde beispielsweise die Möglichkeit, dass das nördlich angrenzende Bürgerhospital das Grundstück langfristig für eine Erweiterung nutzen könnte. Eine derartige Absicht des Krankenhausbetreibers ist dem Magistrat jedoch nicht bekannt. Um darüber hinaus einen möglichen anderen Bedarf zu prüfen, wurde das Hessische Sozialministerium um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldung, ob es einen anderweitigen Bedarf für eine Gesundheitseinrichtung an diesem Standort gibt, liegt noch nicht vor. Möglicherweise kann eine derartige Einschätzung aufgrund der anstehenden Krankenhausreform auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Gesundheitsverwaltung zu dem Ergebnis kommen, der oben genannte Bedarf bestehe nicht, würde der Magistrat als nächsten Schritt prüfen, ob eine anderer Gemeinbedarf besteht, zum Beispiel für Bildung. Das Bebauungsplanverfahren ruht bis zu einer endgültigen Klärung dieser Nutzungsfrage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführenSTOB 412.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 793 Betreff: Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen Grundsätzlich werden die Straßenabschnitte gemäß der in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungsklassen - durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - angefahren und gereinigt. Im Rahmen dieser Touren erfolgt die Aufnahme aller losen Verunreinigungen und somit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Diese Durchläufe beinhalten auch die Beseitigung von sogenannten wilden Ablagerungen mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter. Insofern wird mit regelmäßigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen die zu erbringende Leistung im Sinne der Stadtsauberkeit sichergestellt. Mit diesen Leistungen kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer entsprechenden Reinigungspflicht folglich nach. Der jeweilige Reinigungszyklus eines Straßenabschnittes wird im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Reinigungsbedürfnis und der Verkehrswichtigkeit unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (Durchgangsverkehr, Fußgänger:innenaufkommen, Gastronomie- und Geschäftsdichte, etc.) festgesetzt. Die Sauberkeit der Straßen und der bestehende Reinigungsbedarf wird regelmäßig überwacht und bei Bedarf eine Anpassung der Reinigungsklasse vorgenommen. Bei den meisten Abschnitten in Niederrad, die nach Straßenreinigungssatzung in Reinigungsklasse I fallen und somit einmal pro Woche gereinigt werden, erfolgt die Reinigung in der Regel immer mittwochs. Anzumerken ist, dass neben den reinigungsfreien Feiertagen (in Niederrad zuletzt: 25.12.2024 / 01.01.2025) im Dezember und Januar an mehreren Tagen intensive Winterdiensteinsätze im Stadtgebiet durchgeführt wurden. An diesen Tagen findet in der Regel keine Straßenreinigung statt, da die vorgehaltenen Personalressourcen für die Erfüllung der vorrangigen Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streudienst) vorgesehen sind. Insofern kann es in dieser Zeit witterungsbedingt in einigen Bereichen zu ungewohnten Sauberkeitseindrücken gekommen sein. Im Umfeld des S-Bahnhofs wird der Magistrat voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenreinigungssatzung die Reinigungsklasse von I auf II anheben, wodurch die Anzahl der Reinigungsdurchgänge verdoppelt wird. Der in der Anregung genannte Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Straßenabschnitt Hahnstraße. Dieser Verbindungsweg - zur Lyoner Straße führend - wird von der FES auch einmal wöchentlich und in der Regel immer mittwochs gereinigt. Hiervon ausgenommen ist der permanent mit Fahrrädern zugestellte Fahrradabstellplatz selbst. Für diese Fläche hat die Deutsche Bahn AG, als Betreiber der sog. Call-A-Bike-Stationen, eine Sondernutzungserlaubnis und ist auch für die Reinigung zuständig. Die Bahn wurde nochmals auf diese Verpflichtung hingewiesen. Für zwischenzeitliche Abhilfe hat - ungeachtet der Zuständigkeiten der Deutsche Bahn AG - mehrmals das Cleanffm-Express-Team gesorgt und akute Vermüllungen sowie saisonale Laubansammlungen beseitigt. Zuletzt haben wir vermehrt Wildwuchs in den Randbereichen des Verbindungswegs festgestellt. Dieser wird demnächst entfernt, sodass sich Verbesserungen im Gesamteindruck ergeben sollten. Die Beseitigung jeglichen Wildwuchses bei jedem Reinigungsdurchgang ist jedoch nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung. Nassreinigungen in der Unterführung erfolgen mindestens einmal im Monat, hier zuletzt am 16.04.2025. Zeitweilige Verunreinigungen führen wir auf fehlende oder verbesserungswürdige Taubenabwehrsysteme im Unterführungsbereich zurück. Auch hierzu wird es Kontakt zur Deutsche Bahn AG geben. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E- Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6603
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und BildungscaféSTOB 412.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 794 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Magistrat begrüßt grundsätzlich, dass sich Kleingartenvereine öffnen und Angebote für die Stadtbevölkerung schaffen. Dem Magistrat liegt das Konzept des Vereins zur Einrichtung eines Stadtgartens mit Bildungscafé vor. Das Konzept sieht jedoch hierfür die Rodung von Gehölzen vor. Außerdem entspricht die geplante Nutzung nicht der Ausweisung der Fläche als "öffentliche Grünfläche" innerhalb des Bebauungsplans B 799. Auch steht die Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains dem Vorhaben entgegen. Die Flächen rund um die Osthafenbrücke gehören zur Grünanlage Mainuferpark. Sie befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Grünanlagensatzung, gehören jedoch zum Frankfurter GrünGürtel innerhalb der Landschaftsschutzgebietszone I. Für die Nutzung dieser Fläche ist eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung der UNB erforderlich. Diese könnte aus den o.g. Gründen nicht erteilt werden. Der Magistrat steht dem Verein gerne zur Erläuterung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6430
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wildblumenwiesen auf Frankfurter FriedhöfenSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 795 Betreff: Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen Wie bereits in dem Bericht B 414 / 24 erwähnt, werden freie und nicht mehr für Bestattungen benötigte Flächen in Wildblumenwiesen umgewandelt. Insbesondere durch den Rückzug aus den Randbereichen der Friedhöfe werden zusammenhängende Flächen geschaffen, die z.B. für die Entwicklung von Wildwiesen genutzt werden. Derzeit gibt es bereits rund 69.000 m² Wiesenflächen auf den Frankfurter Friedhöfen. Hierbei ist zu beachten, dass die verwendete Saatmischung zu den Bodenverhältnissen der Friedhöfe passt. Daher hat man sich für die Veitshöchheimer Bienenweide entschieden. Mit verschiedenen Wild- und Kulturarten stellen sie für eine Vielzahl von Wildbienen, Hummeln, Schmetterlingen und Käfern eine Nahrungsquelle dar. Die Mischung beinhaltet sowohl einjährige als auch mehrjährige Pflanzenarten. Es handelt sich um viele Wildkräuter, deren Blüten oftmals nicht vorherrschend sind, aber für die Tiere trotzdem von großer Bedeutung. Um Bereiche zu schaffen, die für viele einem optisch guten Erscheinungsbild entsprechen und auch die Nachhaltigkeit fördern, werden im Herbst auf einzelnen Friedhöfen Zwiebeln von mehrjährigen Frühblühern eingepflanzt. Diese stammen aus nicht mehr benötigten Blumenzwiebeln der Grabbepflanzung und werden durch die grabpflegenden Angehörigen in die im Frühjahr dafür bereitgestellten Körbe gespendet. Dies ist eine Kooperation mit verschiedenen Naturschutzvereinen, die die Zwiebeln einlagern und z.B. mit Grundschulklassen einpflanzen. Sofern sich Interessierte an den Ortsbeirat wenden, um diese Aktion im Ortsbezirk gemeinsam mit dem Grünflächenamt durchzuführen, kann dieser sich gerne an den zuständigen Sachgebietsleiter Friedhofsbetrieb und Unterhaltung II wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6605
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn"STOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 796 Betreff: Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn" Dem Antrag wird entsprochen. Die zeitliche Umsetzung wird in Absprache mit dem Vereinsring Oberrad erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6604
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tischtennis für den Spielplatz NordendplatzSTOB 512.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 797 Betreff: Tischtennis für den Spielplatz Nordendplatz Der Anregung wird entsprochen. Es wird an geeigneter Stelle eine Tischtennisplatte aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1134
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glauburgplatz nachhaltig umgestaltenSTOB 312.05.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Spielplatz Glauburgplatz wurde letztmalig vor 15 Jahren grundsaniert und befindet sich in einem funktional guten und verkehrssicheren Zustand. In der damaligen konzeptionellen Platzplanung, wurden in Absprache mit dem OBR Freiflächen geschaffen, die für Feste (z.B. Nordendfest, Weihnachtsbasar) des Vereinsrings Nordend freigehalten werden sollen. Desweiteren gibt es eine genehmigte Nutzung (Spiel-Container, Hochbeete für Urban-Gardening) des "Kinderzentrum Stadtteilwerkstatt". Da bei den vorhandenen Spielgeräten zudem Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, sind die Erweiterungswünsche teilweise schwer umzusetzen. Dies vorrausgeschickt nimmt der Magistrat wir folgt Stellung: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; Das Abfallbehälterkonzept wird derzeit überarbeitet. An den beiden Haupteingängen werden Müllgaragen aufgestellt und auf dem Platz weitere Kleinbehälter. - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; Erfolgt in Kürze. - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; Erfolgt in Kürze. - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; Die Nestschaukel ist bestellt und wird im zweiten Quartal 2025 aufgestellt; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich) Im o.g. Bereich wird der Fallschutzkies ausgebaut und zwei Blöcke der Einfassung entfernt. Nach dem Einbau der Nestschaukel, wird der gesamte Bereich mit einem vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff vergossen. Mit diesen Maßnahmen entsteht ein inklusiver Spielbereich, in dem u.a. Menschen mit Einschränkung die Spielgeräte ohne Barrieren erreichen können. Dies ist mit Holzhäcksel und der derzeitigen Einfassung nicht möglich. - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; Die Zaunreparatur ist beauftragt und erfolgt in Kürze. - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Die gewünschten Baum- und Strauchplanzungen erfolgen im Herbst dieses Jahres. Folgende Maßnahmen sollen geprüft werden: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; Der Bau einer kleinen Tribüne erfolgt im dritten Quartal 2025. - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; Aufgrund der dichten Wohnbebauung wird von einer Beleuchtung abgesehen, da die dadurch entstehende Nutzungsverlängerung zwangsläufig zu nachbarrechtlichen und ordnungspolizeilichen Konflikten führt. Zudem ist der Glauburgplatz durch die angrenzenden Straßenlaternen gut ausgeleuchtet. - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; Ein zusätzlicher Basketballkorbständer wird aufgrund der räumlichen Enge als kritisch gesehen. Da der Platz schon mit zwei Streetballständer ausgestattet ist, wäre ein Austausch im Bestand möglich. - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; Erfolgen im Herbst/Winter 2025 - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Wird dezernatsübergreifend geprüft. Rückmeldung an den OBR 3 erfolgt unaufgefordert in den nächsten Wochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9OFOB 211.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. In 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - €600,00. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen sollen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im SinaiparkOFOB 1011.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1009/9 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, um zusätzliche 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aufzustocken. Begründung: Die Buchung des Spielmobiels war zu dem gewählten Datum 14.6.25 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gebucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 406 2025 Die Vorlage OF 1009/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von MauerseglernOFOB 1011.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1011/9 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Verein "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V". wird einen Betrag in Höhe von 500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 9 zur Verfügung gestellt um seine laufende Arbeit zur Rettung hilfebedürftiger Mauersegler in seiner "Mauerseglerklinik" zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die bundesweit einzige und einzigartige Pflegeeinrichtung für Mauersegler ist nur deshalb momentan noch zu finanzieren, weil alle Helfer und Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Die gute finanzielle Situation, aufgrund der großen Akzeptanz bei vielen Sponsoren und Kleinspendern, versetzt den Verein in die Lage drei halbe Stellen zu finanzieren, die natürlich keine Mitglieder sind. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 408 2025 Die Vorlage OF 1011/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9OFOB 1011.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reich-Ranicki-SkulpturOFOB 1011.05.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1013/9 Betreff: Reich-Ranicki-Skulptur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinanzhaushalt 10.000,00€ für die Erschaffung einer Skulptur des Ehepaares Reich-Ranicki zur Verfügung. Für die Umsetzung der Skulptur soll ein Künstler beauftragt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Das Ehepaar Teofila und Marcel Reich-Ranicki lebten viele Jahre in Frankfurt-Dornbusch. Der Ortsbeirat 9 ist seit Jahren bemüht, den Platz vor dem Haus Dornbusch zu verschönern und ihm den Namen Reich-Ranicki-Platz zu geben, um das Ehepaar zu würdigen. Im OBR 9 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die realisierbare Pläne zur Verschönerung des Platzes ausarbeitet. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2025 Die Vorlage OF 1013/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer LandstraßeOFOB 911.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1030/9 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahnstrecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die FußgängerInnenampeln so zu optimieren, das durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes, der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6998 2025 Die Vorlage OF 1030/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mädchenfußball Kickers 16OFOB 911.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1032/9 Betreff: Mädchenfußball Kickers 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Kickers 16 e. V. aus seinem Ergebnishaushalt maximal 4.000,00€ für einheitliche Trainingsjacken für die Mädchenmannschaften zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Der Mädchenfußball hat bei Kickers 16 eine lange Tradition. Der offizielle Auftakt des "neuen" Mädchenfußball war im Mai 2019 wurde am "Tag des Mädchenfußballs" gelegt. Mittlerweile spielen sie in 4 Mannschaften mit mehr als 100 Spielerinnen. In der kommenden Saison werden wieder alle Altersklassen besetzt sein. Die Mannschaften reisen quer durch Deutschland, so in Berlin, Köln, Mannheim und anderen Orten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1032/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Dauerbaustelle „160 PARK VIEW“OFOB 211.05.2025 · GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1140/2 Betreff: Dauerbaustelle "160 PARK VIEW" Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wann werden die Arbeiten am ‚Parkview 160' inkl. Außenanlagen final fertiggestellt? - Wann wurde die Baumaßnahme genehmigt, wann sollte sie ursprünglich fertig gestellt werden? Begründung: Auskunftsersuchen von Anwohnerinnen und Anwohnern Das 1975 erbaute und 1985 fertiggestellte Hochhaus ‚160 Park View' (urspr. Westendcenter, bis 2016 Hochhaus am Park) am ehemaligen Mitscherlichplatz, ist eines der markantesten Gebäude im nördlichen Westend. Es wurde 2016 nach langem Leerstand durch den Projektentwickler RFR erworben; im höheren der beiden Gebäudeteile sollen ca. 130 Miet- und Eigentumswohnungen, im niedrigeren ein Hotel entstehen. Die entsprechenden Umbauarbeiten haben sich in der Vergangenheit wiederholt und erheblich verzögert. Ursprünglich war geplant, die insgesamt 129 Eigentumswohnungen in der ersten Jahreshälfte 2020 an die Käufer übergeben, danach wurde eine Fertigstellung bis März 2021 garantiert, danach für das erste Halbjahr 2023.......... Die Verzögerungen der Arbeiten tangieren nicht nur Käufer, bzw. Investoren, sie sind vor Allem für die Nachbarinnen und Nachbarn eine sehr große Belastung, die seit nunmehr knapp neun Jahren großem Baulärm-, - Dreck und - verkehr ausgesetzt sind. Öffentliches Parken ist auch in dem o.g. Bereich extrem knapp, auf dem Baustellengrundstück stehen kaum Parkflächen zur Verfügung, so dass auch dieser Aspekt im umliegenden Bereich extrem verschärft wird. Parkeinschränkungen (Foto der Antragstellerin) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2025 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhenOFOB 211.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Feste wie das Grüne Soße Festival erhaltenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1612/1 Betreff: Feste wie das Grüne Soße Festival erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Veranstalter dabei zu unterstützen, Feste wie das Grüne Soße Festival zu erhalten. Unter anderem kann der Magistrat gezielt bei den gestiegenen Sicherheitskosten unterstützen - insbesondere durch die Nutzung des neuen hessischen Sofortprogramms "Sicherheit bei Veranstaltungen", das im April 2025 vom Hessischen Innenministerium vorgestellt wurde. Begründung: Das Land Hessen stellt eine Million Euro zur Verfügung, um Kommunen bei der Durchführung sicherer Veranstaltungen zu unterstützen. Ziel ist es, durch interkommunale Zusammenarbeit die Sicherheitsmaßnahmen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Sicherheitsausstattungen wie Absperrungen oder Pollern. Die Veranstaltungen sollen individuell betrachtet werden, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Eine Zusammenarbeit mit Offenbach, Wiesbaden oder Darmstadt wäre besonders sinnvoll, da dort ähnliche Feste ausgerichtet werden. Kleinere Städte wie Eschborn, Bad Soden oder Maintal könnten durch kostengünstige Mitnutzung profitieren, da sie regelmäßig Bürgerfeste veranstalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.04.2025, OF 1583/1 Nebenvorlage: Antrag vom 25.05.2025, OF 1643/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1202 2025 1. Die Vorlage OF 1583/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1612/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1643/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, 2 SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIIOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1613/1 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rot-weiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.04.2025, OF 1594/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7063 2025 1. Die Vorlage OF 1594/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1631/1für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1613/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen Linke und BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1626/1 Betreff: Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, bis wann die technische Umstellung abgeschlossen sein soll, was genau umgestellt werden muss und die Umstellung zügig abzuschließen. Begründung: Durch die Nichtverfügbarkeit des Selbstbedienungsterminals sind Bürger aktuell gezwungen, Lichtbilder wieder extern anfertigen zu lassen, was nicht nur den Aufwand erhöht, sondern in der Regel deutlich teurer und weniger datenschutzfreundlich ist. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen und Bürgergeldempfänger stellt dies vor Herausforderungen. Seit der Änderung des Passgesetzes, die am 1. Mai 2025 vollständig in Kraft trat, dürfen Pass- und Ausweisbilder bei Neubeantragungen nur noch digital übermittelt werden ("Foto-Capture-Verfahren"). Dazu ist entweder ein Selbstbedienungsterminal vor Ort erforderlich, oder ein Fotostudio, das an das Online-Zugangsnetzwerk (OZG-konformes System) angeschlossen ist ("Foto-Upload-Verfahren"). Bürger ohne Zugriff auf ein digitales Fotostudio sind auf diese Terminals angewiesen, wenn sie nicht ausgeschlossen werden sollen. Über die Nichtverfügbarkeit der Selbstbedienungsterminals haben sich Bürger bereits entsprechend beschwert. Das Bürgeramt spricht lediglich von einer technischen Umstellung, ohne weitere Details zu nennen. Die Nutzung der digitalen Verwaltung entlastet ebenfalls die Sachbearbeiter, weshalb eine zügige Umstellung ebenso im Sinne der Stadtverwaltung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1626/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1626/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden HilfseinrichtungenOFOB 111.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einen weiteren Bahnhof für das Gallus IIOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Betreff: Einen weiteren Bahnhof für das Gallus II Vorgang: OA 430/07 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand mitzuteilen und die bereits beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sollte bisher keine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein, ist zeitnah damit zu beginnen. Zu prüfen wäre ebenfalls eine Variante mit Umstiegspunkt in der Nähe "Am Römerhof" zur geplanten U5. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits 2007 beschlossen, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgte oder ein konkretes Datum, bis wann diese Maßnahme realisiert werden soll, kommuniziert wurde. Seitdem wurden nicht nur zahlreiche neue Wohngebäude, sondern ganze Wohnviertel errichtet, ohne dass die Infrastruktur wesentlich mitgewachsen ist. Insbesondere die Straßenbahn in der Mainzer Landstraße ist zu Stoßzeiten am Limit. Auch der Frankfurter Hauptbahnhof ist hoch ausgelastet. Ein vorgelagerter Halt könnte Umsteiger frühzeitig abfangen und auf andere Verkehrsträger umleiten. In Zeiten der Mobilitätswende könnten dezentrale Halte wie im Gallus die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr mindern und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. Durch Bündelung mit Straßenbahn bzw. U-Bahn und Buslinien könnte eine attraktive Umsteigemöglichkeit als intermodaler Knoten entstehen. Das Gallus/Rebstock-Gebiet ist bisher schwächer angebunden als Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen. Ein Haltepunkt würde zur Mobilitätsgerechtigkeit beitragen und die Qualität des Angebotes erheblich steigern, womit mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2007, OA 430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wettbewerb für die Graffiti-Galeriewand im GallusGarten II unterstützenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1634/1 Betreff: Wettbewerb für die Graffiti-Galeriewand im GallusGarten II unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt "Wettbewerb für die Graffiti-Galeriewand im GallusGarten II" des gemeinnützigen Vereins "GallusGarten II - Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V." für dieses Jahr aus seinem Budget mit einem Betrag von 5.000 €. Begründung: Während des Herbstfestes vor der Landtagswahl 2023 finanzierte der Jugendmigrationsdienst einen Workshop von Street Artist Bobby Borderline für Jugendliche aus dem Frankfurter Westen. Kulturdezernentin Dr. Hartwig übernahm die Schirmherrschaft für 1. Installation auf der Graffiti-Galeriewand. Der GallusGarten II - Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V. wünscht sich im Sommer 2025 einen Wettbewerb für junge "Sprayer" und "Street Artists" aus dem Frankfurter Westen und dem restlichen Frankfurt. Hierzu werden ein Preisgeld sowie ein Etat zur Bewerbung und Durchführung benötigt. Die Gewinner des ersten und zweiten Preises dürfen jeweils sechs Monate ihr Kunstwerk auf der Graffiti-Galeriewand ausstellen. In der Wettbewerbsjury könnten der Ortsvorsteher, das Kulturamt, bewährte Street-Artists und soziale Träger/Schulen mitentscheiden. Der Gestaltungsworkshop im Jahr 2023 wurde über Projektgelder des JMD/IB FFM finanziert und kostete ca. 3.300€. Heute würden der Wettbewerb, die Organisation, Material etc. ca. 5.000,- € kosten. Wenn der Ortsbeirat mit einem Initialzuschuss zur Finanzierung beitragen würde, könnten weitere Mittel durch Sponsoren und Projektgelder von Stadt, Land und Bund eingesammelt werden. JMD-Workshop 23.09.23, Quelle: R. Harth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1634/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1634/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichernOFOB 511.05.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1636/5 Betreff: Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Abenteuerspielplatz Wildgarten (Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Jugendarbeit Sachsenhausen e. V.) bei seiner Arbeit derart zu unterstützen, dass dieser erhalten bleiben kann. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Wildgarten hat eine zentrale Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen der angrenzenden Heimat- und Kisselsiedlung. Die hervorragende Sozialarbeit gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit durch ihr Einbringen, Gestalten und das Sauberhalten der Einrichtung eine Wertschätzung zu erfahren. Ein Miteinander wird gefördert, besonders auch mit den Bewohnern der angrenzenden Seniorenwohnanlage. Der Platz am Riedhofbrunnen, Treffpunkt zwischen Abenteuerspielplatz und Seniorenwohnanlage, soll dafür auch demnächst aufgewertet werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die laufenden Kosten zum Erhalt des Abenteuerspielplatzes gewährleistet sind. Derzeit fehlen dem Wildgarten Mittel in Höhe von ca. 40.000 €. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8055 2026 Die Vorlage OF 1636/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fitnessgeräte im Gleisfeldpark ergänzenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1639/1 Betreff: Fitnessgeräte im Gleisfeldpark ergänzen Vorgang: OM 4962/24 OBR 1; ST 831/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat gemäß OM 4962 / 2024 beschlossenen Fitnessgeräte nach Möglichkeit entweder im bereits vorhandenen Fitness-Zirkel zu ergänzen, indem z.B. weniger genutzte Geräte entfernt werden oder die südliche Grünfläche davor einzubeziehen, die ohnehin bereits großflächig mit Kies aufgeschüttet wurde. Begründung: Sowohl die vorhandenen Fitnessgeräte im Gleisfeldpark als auch im nahen Zeppelinpark erleben keinen sonderlich großen Zulauf. Die Klimmzugstange im Gleisfeldpark erlaubt keinen besonders breiten Griff. Turn-Übungen wie Schwingen oder Bar Kip Ups sind nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich, da die Gefahr besteht, sich aufgrund der Konstruktion als gebogene Leiter dabei zu verletzten. Da im Europagarten nach den aktuellen Plänen keine Fitnessgeräte installiert werden, bietet der Gleisfeldpark eine gute Möglichkeit, dort ein attraktiveres Angebot zu schaffen. Den vorhandenen Zirkel im Gleisfeldpark auszubauen bzw. anzupassen, wäre daher der optimale Weg, um die Fitnessangebote an die aktuelle Nutzung anzupassen. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4962 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 831 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 36 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1639/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bolzplatz im Europagarten wieder Kindern widmenOFOB 111.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1640/1 Betreff: Bolzplatz im Europagarten wieder Kindern widmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bolzplatz im Europagarten wieder ausschließlich Kindern zu widmen und die Beschilderung anzupassen. Bei eventuellen Kontrollen ist darauf zu achten, dass Erziehungsberechtige, welche die Anlage lediglich mit ihren Kindern gemeinsam nutzen, nicht sanktioniert werden. Begründung: Der Bolzplatz in der südöstlichen Ecke des Europagartens wurde gemäß Bebauungsplan B850Ä ausschließlich für ältere Kinder errichtet und gemäß den entsprechenden DIN-Normen gestaltet. Ein spezieller Bodenbelag sorgt dafür, dass Kinder einer geringeren Verletzungsgefahr ausgesetzt sind. Dieser ist nicht für die stärkere Beanspruchung durch Erwachsenenmannschaften ausgelegt. Während der Corona-Zeit wurde diese Beschränkung mangels ausreichender Alternativen aufgehoben, sodass auch Erwachsene diese Fläche als Sportplatz nutzen konnten. Da die Corona-Zeit vorüber ist, besteht keine Notwendigkeit mehr, diese Regelung entgegen des Bebauungsplans aufrechtzuerhalten. Da es an Bolzplätzen speziell für Kinder mangelt und Kinder nicht verdrängt werden sollen, soll der Bolzplatz wieder ausschließlich Kindern vorbehalten sein. Bei früheren Kontrollen in der Vor-Corona-Zeit wurden Eltern teilweise sanktioniert, welche die Anlage mit ihren Kindern gemeinsam genutzt hatten. Eltern, welche die Anlage mit ihren Kindern gemeinsam nutzen, dürfen jedoch nicht sanktioniert werden, da Eltern-Kind-Spiele möglich sein müssen, da sie dem Wohl sowie der Entwicklung des Kindes dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1640/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wochenmarkt am Platz im OhlenstückOFOB 711.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 205/13 Betreff: Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat befürwortet die Planungen für einen Wochenmarkt, wie sie in der Sitzung vom Februar 2025 vorgestellt wurden und fordert den Magistrat auf gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung dies zu genehmigen und entsprechende Vorkehrungen zu veranlassen. Begründung: Da wir in Nieder-Erlenbach schon länger nach einem geeigneten Ort suchen um einen Wochenmarkt zu etablieren, ist die Idee dies rund um das Plätzchen am Ohlenstück zu veranstalten, eine gute Idee. Gleichzeitig ist ein Wochenmarkt mit verschiedenen Angeboten ein idealer Ort um nachbarschaftliche Kontakte zu knüpfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7079 2025 Die Vorlage OF 205/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - U7 auch am Sonntag in voller ZuglängeOFOB 711.05.2025 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 319/16 Betreff: U7 auch am Sonntag in voller Zuglänge Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, die U-Bahnlinie 7 auch am Sonntag in voller Zuglänge fahren zu lassen; zumindest zwischen 10 Uhr und 20 Uhr. Begründung: Die U7 fährt am Sonntag nach Beobachtungen häufig nur mit einem Wagen. Dies kann insbesondere auf dem Streckenabschnitt zwischen Eissporthalle/Festplatz und Hauptwache zu völlig überfüllten Zügen führen. Verschärft wird diese Situation noch mehr bei Ereignissen in der Eissporthalle oder auf dem Festplatz. Gerade an ihren freien Tagen sollten Menschen sich nicht in eine volle U-Bahn drängen müssen; insbesondere, wenn für den Laien kein Grund ersichtlich ist, warum die U-Bahn so kurz ist. Dies senkt unnötigerweise das Vertrauen in den und die Freude am öffentlichen Nahverkehr. Hinweis: dieser Antrag betrifft auch alle weiteren Stadtteile, welche von der U7 durchquert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7050 2025 Die Vorlage OF 319/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen WBE (= Ablehnung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9OFOB 910.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1008/9 Betreff: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 unterstützt das Projekt "Mobiler Backofen" des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit einem Betrag in Höhe von 6000 Euro aus seinen eigenen Budgetmitteln. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit Standort in Frankfurt Ginnheim besteht seit 25 Jahren und bietet vorbildliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt "Mobiler Backofen" möchte Zarakali einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Ortsbezirk leisten. Der mobile Holzbackofen soll auf einem Anhänger montiert werden und sowohl auf dem Gelände von Zarakali als auch verliehen und an anderen Orten im Ortsbezirk 9 eingesetzt werden können. Durch gemeinsames Backen sollen verschiedene Gruppen und Kulturen zusammengebracht werden. In Zeiten zunehmender Vereinzelung und Anonymität schafft das Projekt einen offenen und partizipativen Raum für Begegnung und Austausch. Für das Projekt hat Zarakali bereits 1.500 Euro durch den Stadtfinder-Award gewonnen. Diese Mittel sollen für die Aufarbeitung des bereits vorhandenen Anhängers sowie für Verbrauchsmaterial verwendet werden. Für die Anschaffung des Holzbackofens selbst werden weitere Mittel benötigt. Die gemeinsame Nutzung des Backofens durch verschiedene Gruppen, darunter die Bewohner*innen der Platensiedlung und das Urban Gardening Projekt "La Huerta", sowie die Kooperation mit dem Verein saloonY e.V., der sich für interkulturelle Öffnung und kreative Vernetzung im Stadtteil einsetzt, verstärken den positiven Effekt für den gesamten Ortsbezirk. Mit der Förderung dieses Projekts leistet der Ortsbeirat 9 einen Beitrag zur Stärkung der Nachbarschaftskultur und des sozialen Zusammenhalts in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2025 Die Vorlage OF 1008/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU, 1 SPD, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der VerkehrssicherheitOFOB 910.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund-Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei sollen insbesondere: - Abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen - Die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren - dabei auch eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen zu entwickeln, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in OM 5032/24 bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahegelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Situation, um die es geht. Bild: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6984 2025 Die Vorlage OF 1015/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützenOFOB 910.05.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1019/9 Betreff: Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen Vorgang: NR 659/23; B 335/24; B 90/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinazhaushalt 7000,00 Euro für einen Tiny Forest zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem ortsbeirat zu veranlassen. Begründung: Miniwäldchen können einen sehr wichtigen Beitrag zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas leisten. Dies wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. An der Betramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung Natürliche Betramswiese e.V. bereit erklärt, einen ca. 150qm großen Tiny Forest anzulegen. Der Tiny Forest wird von den Vereinsmitgliedern in Kooperation mit der Initiative Mainwäldchen angelegt und gepflegt. Die Miyawaki Methode eignet sich bereits bei einer Fläche ab 60qm und ist daher besonders für dicht bebaute Städte eine geeignete Methode, das Mikroklima zu verbessern und Kohlendioxid zu binden. Desweiteren bieten die einheimischen Pflanzen einen artgerechten Lebensraum für Insekten und Vögel. Der Ortsbeirat möchte daher dies bürgerschaftliche, ökologische Engagement Engagement unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 411 2025 Die Vorlage OF 1019/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessernOFOB 210.05.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1025/9 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl / Hügelstraße / Raimundstraße / Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden LKW erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er Jahre bezeichnet. Bereits im Januar 2021 wurde mit der Anregung OM 7135/21 die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme ST 1139/21 vom 25.05.2021 stellte der Magistrat zwar die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat im Januar 2024 einen erneuten Antrag (OF 649/9) gestellt und den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6993 2025 Die Vorlage OF 1025/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den NiddaparkOFOB 1010.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1028/9 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiter zu verfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter Grüngürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des Grüngürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle Ginnheim ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des Grüngürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des Grüngürtels in Betracht gezogen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 38 Die Vorlage OF 1028/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6996 2025 Die Vorlage OF 1028/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9OFOB 1010.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22-6 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere: 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt, 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden, 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hat der Ortsbeirat 3 bereits 2022 einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des "Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung" neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6997 2025 Die Vorlage OF 1029/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18OFOB 210.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1138/2 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Anlage) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (3-4 Fahrradbügel) 2. Kiesstraße 18 (2-3 Fahrradbügel) Begründung: Anwohnende der Jordanstraße, im Bereich Hausnummer wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze aus der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende PKWs beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standort als sehr geeignet für Fahrad-Parkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein PKW-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für ein PKW. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende PKW sperren. Anlage (linkes Foto von Arno Völker; rechtes Foto von Martin Völker): Kiesstraße 18 Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2025, OF 1102/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7052 2025 1. Die Vorlage OF 1102/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1138/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - OM 6041 vom 04.11.2024, Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot, endlich bearbeiten!OFOB 210.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1145/2 Betreff: OM 6041 vom 04.11.2024, Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot, endlich bearbeiten! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats, OM 6041, vom 04.11.2024 zum Thema "Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18 Uhr + Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen" endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und in seiner Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177, verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einen halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat nun schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme OM 6041, vom 04.11.2024 in der neuen Eilfrist abzugeben! Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7055 2025 Die Vorlage OF 1145/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Im Bereich der Häuser Kaulbachstraße 6 bis 10 zwei Durchgänge zwischen Bürgersteig und Straße schaffenOFOB 510.05.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2025, OF 1616/5 Betreff: Im Bereich der Häuser Kaulbachstraße 6 bis 10 zwei Durchgänge zwischen Bürgersteig und Straße schaffen Der Magistrat möge veranlassen, dass durch entsprechende Markierungen im Bereich der Parkplätze vor den Haüsern 6 -10 zwei dringend erforderliche Durchgänge von etwa 1,50 Breite geschaffen werdem, damit Menschen, die einen Kinderwagen oder ein Fahrrad schieben und die Fahrbahn queren wollen oder auf die Fahrbahn wollen, dort passieren können. Auch für die Städtischen Bediensteten, die mit den Mülltonnen zum Mülltransporter vom Gehweg auf die Straße müssen, sind diese Durchgänge dringend erforderlich. Begründung: Der Antrag erfolgt, weil Anwohner*innen uns dringend darum gebeten haben und wir daraufhin die Situation in Augenschein genommen haben. In ihrer gesamten Länge zwischen Diesterwegstr. und Schweizerstraße gibt es in der Kaulbachstraße keine Möglichkeit, mit Fahrrädern oder Kinderwagen oder an Leerungstagen auch mit Mülltonnen vom Gehweg auf die Straße zu gelangen oder umgekehrt, weil dicht parkende Autos auf markierten Parkflächen dies verhindern. Dies zeigt sich u.a. auch sehr drastisch und eindrücklich an weggerissenen Einzäunungen und zertrampelten kleinen Pflanzflächen unmittelbar bei den Straßenbäumen, die dort vom Grünflächenamt angelegt und zum Schutz eingezäunt worden waren. Es muss Abhilfe geschaffen werden und diese Beschädigungen müssen behoben werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1616/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut?OFOB 110.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1624/1 Betreff: Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Auf dem Schulhof der Liebfrauenschule befindet sich die Grabstätte für Catharina Elisabeth Goethe. Diese Grabstätte ist derzeit von einem Bauzaun umgeben und nicht zugänglich. Der Magistrat wird aufgefordert, dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann steht dort der Bauzaun? 2. Gibt es einen Zeitplan für die Instandsetzung der Grabstätte? 3. Wann werden die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sein und wie lange wird der Bauzaun noch auf dem Schulhof stehen? Begründung: Die Grabstätte befindet sich auf dem Schulhof der Liebfrauen-Grundschule. Dieser wird täglich von den Grundschülern genutzt. Der Bauzaun ist dabei hinderlich und auch kein schöner Anblick. Leider gibt es keinerlei Informationen darüber, warum die Grabstätte nun schon seit vielen Monaten eingezäunt ist und augenscheinlich keine Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden. Es wäre hilfreich, wenn wenigstens die Schule informiert werden würde, wie lange dieser Zustand noch anhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1201 2025 Die Vorlage OF 1624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hinweisschilder für die WC-Anlage am Eisernen StegOFOB 110.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1625/1 Betreff: Hinweisschilder für die WC-Anlage am Eisernen Steg Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die WC-Anlage am Eisernen Steg (im Kartenverkaufshäuschen der Primus Linie), gut sichtbar, zu finden ist. Begründung: Der Eiserne Steg ist ein zentraler Anziehungspunkt für Touristen in Frankfurt. Viele Besucher gehen auf den Eisernen Steg, machen eine Schifffahrt oder gehen am Main spazieren. Deshalb ist eine Toilette an dieser Stelle äußerst wichtig und sollte von Passanten gefunden werden. Dafür bedarf es einer ausreichenden Beschilderung, so dass Menschen, die vom Römer kommen oder vom Eisernen Steg kommen darauf aufmerksam werden. Das sehr kleine Schild an der Tür ist nicht ausreichend. (Quelle Bild: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1625/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1625/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Familie-Jürges-Platz: Gedenktafel wieder anbringenOFOB 110.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1627/1 Betreff: Familie-Jürges-Platz: Gedenktafel wieder anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: BG: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gedenktafel für Familie Jürges am "Familie-Jürges-Platz" wieder auf dem Sockel angebracht wird. Begründung: Seit vielen Wochen fehlt die Gedenktafel für Familie Jürges. Es gibt keine Informationen darüber, warum diese vom Sockel entfernt wurde. Ist sie gestohlen worden oder wird sie evtl. nur saniert oder gereinigt? Vielen Bewohnern ist dieser Gedenkort wichtig und sie würden sich freuen, wenn der Gedenkort möglichst schnell wiederhergestellt wird. (Quelle Bild rechts: privat, Bild unten: wikipedia) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7070 2025 Die Vorlage OF 1627/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzierenOFOB 110.05.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2025 Die Vorlage OF 1628/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichernOFOB 110.05.2025 · GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2025 Die Vorlage OF 1631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wartung und Pflege der Entwässerungsanlagen auf dem Parkplatz der Sportanlage HarheimOFOB 810.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 236/14 Betreff: Wartung und Pflege der Entwässerungsanlagen auf dem Parkplatz der Sportanlage Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur neusanierten Parkplatzanlage auf der Sportanlage Harheim in der Riedhalsstraße zu berichten, 1. ob und wie die stetige Wartung und kontinuierliche Pflege der neuen Entwässerungseinrichtungen erfolgen soll sowie 2. in welchen Wartungsintervallen die Instandhaltung der Rigolen-/Zisternenanlage, der Kanalrevisionsschächte, der Entwässerungsrinnen, der Hof- und Straßeneinläufe sowie der Dachkontrollschächte beauftragt wurde. Begründung: Zur Freude vieler Harheimer Bürger steht die Sanierung des Parkplatzes auf der Sportanlage Harheim unmittelbar vor der Fertigstellung. Neben der Neuerrichtung der Parkplätze erfolgte auch ein Neubau der Entwässerungsanlagen. Zur Entlastung der Kanalisation ist jedoch die kontinuierliche Wartung der konventionellen Versickerungsanlage und deren Zuläufe von hoher Relevanz. Regelmäßige Kontrollen, besonders nach starken Regenereignissen oder nach längeren Trockenphasen sind wichtig, um den Zustand der Entwässerungseinrichtungen sowie der umliegenden Bereiche zu beurteilen und Schäden, Verstopfungen oder Unregelmäßigkeiten zu beseitigen. Eine präventive, mindestens zweimal jährlich erfolgende Wartung ist aus Nachhaltigkeitsgründen ratsam und könnte langfristig zudem zu Kostenersparnissen führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 236/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 SPD gegen BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen zur tierschutzgerechten Taubenabwehr in der MaßbornstraßeOFOB 410.05.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 237/14 Betreff: Maßnahmen zur tierschutzgerechten Taubenabwehr in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche tierschutzgerechten Maßnahmen an den Straßenlaternen der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 58 bis zur Abzweigung "In den Aspen" sinnvoll durchgeführt werden können, um dort Tauben zu vergrämen und damit die massive Verschmutzung der öffentlichen Flächen sowie parkender PKW's durch Taubenkot künftig zu verhindern. Begründung: Vor allem im angesprochenen Straßenabschnitt werden die unter den Straßenlaternen befindlichen Flächen sowie die dort abgestellten Fahrzeuge das ganze Jahr durchweg täglich mit Taubenkot verschmutzt. Die Kenntnis der unmittelbar ansässigen Anwohner zu den "Lieblingsplätzen" der Tauben führt bereits seit Jahren zu einer deutlichen Einschränkung der öffentlichen Parkmöglichkeiten. Für Ortfremde geht die Nutzung dieser Stellflächen regelmäßig mit einer kostenintensiven Autowäsche einher. Um der Situation Herr zu werden, haben Betroffene den Ortsbeirat um die Umsetzung effektiver und tierfreundlicher Maßnahmen zur Taubenabwehr ersucht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.05.2025, OF 238/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 237/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 238/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7125 2025 1. Die Vorlage OF 237/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 238/14 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und BFF mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der letzte Halbsatz vom ersten Satz folgenden Wortlaut erhält: ". ., sodass an diesen Stellen ein Aufsitzen von Vögeln über den Parkbuchten verhindert wird." Der letzte Satz des Tenors wird gestrichen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkschilder für Roller/Kleinkrafträder vor der Helmholtzschule entfernenOFOB 1210.05.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 507/4 Betreff: Parkschilder für Roller/Kleinkrafträder vor der Helmholtzschule entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die in der Habsburgerallee vor der Helmholtzschule auf zwei markierten Parkplätzen eingerichteten Parkmöglichkeiten für Kleinkrafträder/Roller (temporär an den Schultagen von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr) entfernt werden, da sie seit vielen Jahren kaum genutzt werden. Begründung: Die in 2013 vom Ortsbeirat initiierten Roller-Parkplätze wurden nur kurzzeitig von einem Schuljahrgang mit erhöhtem Anteil an Rollerfahrern in erkennbarem Maße genutzt. In der Beobachtung von Anwohnern wird seither nur vereinzelt ein Roller oder Mofa auf der entsprechenden Stelle platziert. Die einzelnen Fälle könnten jedoch ebenso gut direkt neben den zahlreichen Fahrradbügeln abgestellt werden, ohne Probleme zu verursachen. Die Parkfläche könnte somit durch die Aufhebung der Regelung eine höhere Nutzung erfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7043 2025 Die Vorlage OF 507/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.