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- Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend)M23.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 23 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Anna Reuter als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 2 hat die im Beschlusstext genannte Frau Reuter als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Anna Reuter als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Anna Reuter als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7349, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. TeilabschnittM23.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 24 Betreff: Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Teilabschnitt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2210 (M 90) 1. Der vorliegenden Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in einem ersten Bauabschnitt (1. BA) wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für diesen 1. Bauabschnitt mit einem Investitionsbedarf in Höhe von rd. 2.466.000 € werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass: a) für die Maßnahme "Umgestaltung Bruchfeldplatz" im Investitionsprogramm der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006011, Mittel in Höhe von 584 T € zur Verfügung stehen, von denen bereits 197 T € verausgabt wurden. b) die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 2.116 T € in der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295) zur Verfügung stehen. 4. Die Budgetüberträge der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025. Es dient weiter zur Kenntnis, dass: a) aus der mit der Vorplanungsvorlage (M 90 / 2022, § 2210) beschlossenen Gesamtmaßnahme das Kernstück, der zentrale grüne Bruchfeldplatz, in einem 1. BA vorgezogen umgesetzt werden soll. b) für das ebenfalls mit der Vorplanungsvorlage (M 90 / 2022, § 2210) beschlossene Quartierscafé (2. BA) die erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlage in 2026 vorgelegt wird. c) die weitere Planung und Umsetzung der straßenbaulichen Maßnahmen (3. BA) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. d) die Gesamtkosten der Maßnahmen Platz (1.BA) und Quartierscafé (2.BA) voraussichtlich insgesamt 4.500 T € betragen. e) für den straßenbaulichen 3. Bauabschnitt zum heutigen Zeitpunkt noch keine Kosten genannt werden können. f) die Jahresfolgekosten (für den 1. BA) in Höhe von insgesamt rd. 346 T€ zukünftige Haushalte belasten werden. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad verfolgt das Ziel, den Platz als attraktiv gestaltete und generationenübergreifend nutzbare Stadtteilmitte zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 25.03.2010, § 7831 M 237, entsprechend des Etatantrags E 160 beschlossen, das Projekt "Umgestaltung des Bruchfeldplatzes" in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Der im Stadtteil Niederrad gelegene, grüne Bruchfeldplatz mit dem mittig gelegenen Spielplatz ist abgenutzt und bedarf dringend der Erneuerung. Die fehlenden Aufenthaltsqualitäten werden der Bedeutung dieses Platzes und den Nutzungsanforderungen der Bürgerinnen und Bürger Niederrads schon lange nicht mehr gerecht. Ziel der Neugestaltung ist eine deutliche Aufwertung des Bruchfeldplatzes als attraktive grüne Stadtteilmitte, so dass sie den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger Niederrads gerecht wird. Zukünftig soll der Bruchfeldplatz ein grüner Platz mit Angeboten für alle Alters- und Nutzergruppen werden mit hoher Aufenthaltsqualität und vielfältigen Nutzungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Dabei kommt dem südlichen Platzbereich an der belebten Bruchfeldstraße eine besondere Bedeutung zu. Im Anschluss an die Freiraumgestaltung wird hier das von der Bürgerschaft in den Planungswerkstätten gewünschte Quartierscafé (2. BA) als Treffpunkt und Anlaufstelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils entstehen. B. Alternativen Seit 2010 wurde die Zielsetzung sowie zahlreiche Entwurfsalternativen mit der Bürgerschaft wie auch in Fachgremien intensiv diskutiert. Der vorliegende Entwurf ist Ergebnis der Abwägungen verschiedenster Varianten und wurde zuletzt im Dezember 2024 im Ortsbeirat 5 vorgestellt. Zu dem vorliegenden Konzept gibt es bei Berücksichtigung der aktuellen städtischen Vorgaben und Beschlüsse zur notwendigen Klimaanpassung von Plätzen keine Alternative. Die in den Planungswerkstätten 2010 und 2011 erarbeiteten Ziele sind in der Planung integriert. Die Niederräder Bewohnerschaft erwartet nunmehr nach Abschluss der Interimsnutzung der KT 122 die zeitnahe Realisierung der Platzgestaltung. C. Lösung Die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes sieht eine klare Gliederung in drei räumlich-funktionale Zonen vor, die sich durch jeweils eigene Raumqualitäten auszeichnen: Entlang der Bruchfeldstraße bildet ein Platzbereich mit einer Rosenpergola und zwei neu gepflanzten Bäumen das Entree zum Freiraum und zu dem geplanten Quartierscafé. Seniorengerechte Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen unter Rosen oder im Schatten der Bäume ein. Um die großen raumprägenden Bestandsbäume dauerhaft zu erhalten muss auf eine Versiegelung verzichtet werden. Stattdessen werden die Bäume durch Bodenverbesserungsmaßnahmen und ein großes Pflanzbeet geschützt. Das in einem 2. BA durch einen gemeinnützigen Träger betriebene "Quartierscafé" soll als zentraler Treffpunkt für die Stadtteilbewohnerschaft dienen und die öffentlich nutzbaren Toiletten integrieren. Die grüne Mitte des Bruchfeldplatzes wird durch eine neu und inklusiv gestaltete Spielelandschaft geprägt, die bestehende Spielgeräte integriert und mit modernen Angeboten für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche ergänzt wird. Dazu zählen u. a. ein Klettergerät für Kinder von 3 bis 14 Jahren, ein inklusives "Generationenkarussell" für Rollstuhlfahrer sowie ein Wasserspiel mit Matschtisch. Darüber hinaus werden neue Sitzelemente wie bunte Sitzsteine und Liegeobjekte an geeigneter Stelle für jugendliche Besucherinnen und Besucher angeordnet. Im Norden des Platzes wird der Bereich der Lindenallee mit den bestehenden Winterlinden stabilisiert und aufgewertet sowie mit einer neuen Linde im Übergang zur Salzmannschule ergänzt. In diesem eher ruhigen, schattigen Alleenraum laden Sitzbänke zum Verweilen ein und hier bietet sich auch die Möglichkeit zum Boccia- oder Boulespiel. Ein zentrales Anliegen der Planung ist der Erhalt und die Ergänzung des bestehenden Baumbestands. Insgesamt werden 26 bestehende Bäume erhalten und 20 neue Bäume gepflanzt. Die neuen Bäume umfassen hitze- und trockenheitstolerante Arten wie Gleditschie, Französische Ahorne, Blauglockenbäume und Mehlbeeren. Die Bepflanzung unterteilt sich in robuste Bodendecker an den Rändern sowie verschiedene Staudenpflanzungen, die je nach Sonneneinstrahlung rund um die Spielbereiche angeordnet werden, um die Biodiversität zu fördern. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die befestigten Flächen auf ein Mindestmaß reduziert, um viel Raum für versickerungsfähige Grünflächen als Retentionsflächen zu schaffen. Der geschwungene und barrierefrei gestaltete Hauptweg erhält ein grau-beiges Pflaster. Alle weiteren Wege innerhalb des Platzes erhalten eine wassergebundene Wegedecke. Um die großen Bestandsbäume im südwestlichen Platzbereich nachhaltig stabilisieren und schützen zu können, wurde auf eine Versiegelung und die damit verbundene Bodenverdichtung etwa durch die Befahrung mit Wochenmarktfahrzeugen Abstand genommen. Der Wochenmarkt verbleibt an dem bisherigen Standort. Die undurchsichtige hohe Eibenhecke zur Kniebisstraße wird ersetzt durch eine neugepflanzte Allee analog der Lindenbaumreihe an der östlichen Platzseite. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): In diversen offenen Planungswerkstätten im Stadtteil wurden bereits 2010/2011 wichtige Gestaltungsziele formuliert als Grundlage für die Vorplanung. Diese Ziele wurden in der Konkretisierungsphase nach dem Vorplanungsbeschluss nochmals hins. der Anpassung an den Klimawandel sowie der besonderen Berücksichtigung der geplanten KGS Süd modifiziert sowie dem Ortsbeirat 5 detailliert vorgestellt. Der Ortsbeirat 5 hat den Modifikationen im Rahmen von Planergesprächen im August 2023 sowie im Dezember 2024 zugestimmt. Zugunsten einer passgenauen Planung der Spielraumlandschaft fand im Dezember 2023 im Rahmen des Weihnachtsmarktes auf dem Gelände der Salzmannschule eine intensive Beteiligungsaktion mit Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil statt. Die Ergebnisse wurden in die Spielraumplanung eingearbeitet. d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil diese bereits durchgeführt wurde. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 2.466.000 - € davon Investitionen Freiraumgestaltung 2.406.000.- € zuzügl. spätere Anpassung des Außenbereichs nach Neubau Quartierscafé 60.000.- € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Mittelabfluss Bereits verausgabt 197.000,00 € 2026 1.700.000,00 € 2027 500.000,00 € 2028 69.000,00 € Gesamtsumme 2.466.00,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Grün- und Freiflächen 2.466.000.- € x 5% 123.300.- € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2.700.000.- € x 2,25 % / 2 = 27.743.- € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 d) Abschreibung Grün- und Freiflächen 15 Jahre 1/15 x 2.700.000.- € 164.400.- € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 315.443.- € Gesamtsumme Jahresfolgekosten (gerundet) 315.000.- € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 450 KB) Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 6,9 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 570 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2026, NR 1544 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 123 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 82 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 24= Annahme, NR 1544 = Ablehnung) Gartenpartei (M 24 = Ablehnung, NR 1544 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 24 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 24.02.2026 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke und BFF-BIG (M 24 = Annahme, NR 1544 = Ablehnung) Gartenpartei (M 24 = Ablehnung, NR 1544 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 24 = Annahme) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 24 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 24 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 24.02.2026 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 24 = Ablehnung, NR 1544 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 24 und NR 1544 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 24 = Annahme, NR 1544 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 24 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 24.02.2026 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7350, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 61-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Anpassung der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am MainM23.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 25 Betreff: Anpassung der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3628 (M 123) Die Eigenbetriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main wird wie folgt geändert (siehe Anlage 1: Synopse zur Änderung der Eigenbetriebssatzung): - Präambel wird neu gefasst: Aufgrund der §§ 5, 50, 51 Ziffer 6, 121 Abs. 2 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBL 2025 Nr. 24) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom 09.06.1989 (GVBI. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit Beschluss vom xx.xx.xxxx. (§...) die Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 19.11.1998 (§ 3127), zuletzt geändert am 16.07.2015 (§ 6154), geändert. Nachfolgend wird die geänderte Fassung der Betriebssatzung bekannt gegeben: - § 5 Abs. 1 wird neu gefasst: Der Magistrat bestellt entsprechend § 9 EigBGes die Betriebsleitung nach Anhörung der Betriebskommission. Die Betriebsleitung besteht aus einer Betriebsleiterin/einem Betriebsleiter oder aus mehreren Betriebsleiterinnen/Betriebsleitern. Besteht die Betriebsleitung nur aus einem Mitglied, so kann der Magistrat eine Person als Vertretung bestellen, die nur tätig wird, wenn die Betriebsleitung rechtlich oder tatsächlich verhindert ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 EigBGes). Werden mehr als eine Betriebsleiterin/ein Betriebsleiter bestellt, muss mindestens eine/einer eine kaufmännische Qualifikation besitzen. Sie/Er führt/führen die Bezeichnung: "Direktorin/Direktor der Volkshochschule Frankfurt am Main". Die Mitglieder der Betriebsleitung werden auf fünf Jahre bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. - § 5 Abs. 2 wird neu gefasst: Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Wirtschaftspläne und der mittelfristigen Finanzplanung selbständig, soweit das EigBGes oder diese Betriebssatzung nichts anderes bestimmen. Ihr obliegt die laufende Betriebsführung nach § 4 EigBGes sowie die Durchführung von notwendigen Maßnahmen in dringenden Fällen gemäß § 7 Abs. 5 EigBGes. - § 6 Abs. 1 Nr. 2 c wird ergänzt um folgenden Satz: Die der Betriebskommission kraft Gesetzes oder kraft dieser Betriebssatzung angehörenden Mitglieder des Magistrats bestimmen jeweils ein Mitglied des Magistrats als ihre Vertretung (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 EigBGes). - § 6 Abs. 2 wird neu gefasst: Die gewählten Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen (§ 6 Abs. 4 EigBGes). Die Vertreter:innen sind in gleicher Weise zu wählen wie die Mitglieder der Betriebskommission nach Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4. - § 6 Abs. 4 Nr. 2 wird neu gefasst: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bis zu 50.000 EUR brutto, Schenkungen und Darlehenshingaben bis zu 5.000 EUR brutto im Einzelfall (Lohnvorschüsse, Beihilfen und Unterstützungen an Betriebsangehörige, die im Rahmen der allgemeinen städtischen Bestimmungen gegeben werden, gelten nicht als Darlehenshingaben oder Schenkungen). Soweit die o. g. Wertgrenzen überschritten werden, ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig. - § 6 Abs. 4 Nr. 3 wird neu gefasst: Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten/Beamtinnen und leitenden Angestellten, wobei als leitende Angestellte nur solche ab Entgeltgruppe 14 TVöD oder einer vergleichbaren Vergütung anzusehen sind. - § 6 Abs. 4 Nr. 4 wird neu gefasst: Stundung von Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von 10.000 EUR brutto überschreiten, sofern die Stundung auf mehr als 6 Monate erfolgen soll. - § 6 Abs. 4 Nr. 5 wird neu gefasst: Niederschlagung und Erlass von Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von 1.000 EUR brutto überschreiten. - § 9 wird neu gefasst: Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung richten sich nach § 5 EigBGes. Ihr obliegt insbesondere die Zustimmung zu Mehrausgaben nach Maßgabe des § 17 Abs. 8 EigBGes, sofern die genehmigten Gesamtaufwendungen für eine Maßnahme um 10%, mindestens jedoch um den Betrag von 500.000 EUR brutto überschritten werden. - § 13 Abs. 3 a wird ergänzt um folgenden Satz: In allen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen hat die Betriebsleitung das Beteiligungsmanagement rechtzeitig einzuschalten. Der bisherige § 13 Abs. 3 b wird im Zuge einer redaktionellen Überarbeitung mit § 13 Abs. 3 a zusammengeführt. Der bisherige § 13 Abs. 3 c wird dementsprechend als § 13 Abs. 3 b neu gefasst. - § 15 Abs. 1 wird neu gefasst: Die Betriebsleitung hat gemäß §§ 15 bis 19 EigBGes jährlich für das darauffolgende Jahr einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) und als Anlage den fünfjährigen Finanzplan so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Beschlussfassung hierüber mit dem städtischen Haushaltsplan erfolgen kann. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan ist öffentlich bekanntzumachen, § 97 Abs. 4 HGO gilt sinngemäß. Weiterhin hat die Betriebsleitung gem. § 21 EigBGes den Magistrat und die Mitglieder der Betriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. - § 15 Abs. 2 Änderung genannter Paragraphen: Die Buchführung muss zusammen mit der Bestandsaufnahme die Aufstellung von Jahresabschlüssen gestatten, die den Anforderungen nach § 17 entsprechen. - § 17 Abs. 1 wird neu gefasst: Für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie deren Inhalt gelten die Vorschriften der §§ 22 bis 25 EigBGes mit der Maßgabe, dass die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend anzuwenden sind. Ein Lagebericht ist aufzustellen. Eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne des Dritten Buches des HGB besteht nicht. - § 17 Abs. 2 wird neu gefasst: Die Betriebsleitung hat den vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und der Betriebskommission vorzulegen (§ 27 Abs. 1 EigBGes). - § 17 Abs. 3 wird neu gefasst: Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und deren weitere Behandlung sowie Offenlegung gilt § 27 EigBGes mit der Maßgabe, dass die Prüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erfolgen hat und der Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden soll. Die Nummerierungen werden entsprechend angepasst. Die konkreten Änderungen der obigen Neufassungen sind der Synopse in Anlage 1 zu entnehmen. Begründung: A. Zielsetzung Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main, die noch die bisherige Rechtslage abbildet. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere: · die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung, · die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder, · Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans, · die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs, · sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben. B. Alternativen Zur Anpassung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Betriebssatzung wird wie in der Synopse vorgeschlagen geändert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage 1_Synopse_Betriebssatzung (ca. 21 KB) Anlage 2_Neufassung_Betriebssatzung (ca. 30 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.07.2013, M 123 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass gemäß § 17 Absatz 3 der Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden muss. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 25 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass gemäß § 17 Absatz 3 der Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden muss. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 25 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass gemäß § 17 Absatz 3 der Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden muss. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7351, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 90-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Frankfurter Aktionsplan: Schutz, Akzeptanz und Vielfalt für LSBTIQA*M23.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 26 Betreff: Frankfurter Aktionsplan: Schutz, Akzeptanz und Vielfalt für LSBTIQA* Dem Frankfurter Aktionsplan wird in der beigefügten Fassung zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Der in Anlage beigefügte Frankfurter Aktionsplan LSBTIQA* zeigt Lösungsstrategien auf, um dem bundesweiten Trend queerfeindlicher Diskriminierung bis hin zu Straftaten entgegenzutreten. Frankfurt kommt hier als internationalste Großstadt Deutschlands mit seiner besonders diversen Bevölkerung eine besondere Rolle zu. Etwa 12 Prozent der Frankfurterinnen und Frankfurt (bis zu 95 000 Personen) identifizieren sich als LSBTIQA*. Diese Gruppen erleben häufig mehrfach diskriminierende Benachteiligungen, weil diese mit weiteren Faktoren wie Migration, Religion, Alter oder Behinderung zusammenfällt. Die queerfeindlichen Straftaten sind in den vergangenen Jahren gestiegen: von 26 Fällen 2022 über 45 (2023) bis 56 (2024) und bereits 14 Fälle allein im ersten Quartal 2025. Expert:innen gehen davon aus, dass das Dunkelfeld noch deutlich größer ist. Deshalb fordert der Plan den konsequenten Ausbau von Schutz- und Sicherheitsstrukturen, die über reine Reaktionsmaßnahmen hinausgehen und institutionell verankert werden müssen. Der Aktionsplan wurde in den vergangenen Jahren mit einem Prozess gestartet, den der Magistrat gemeinsam mit Betroffenen, der Polizei und zivilgesellschaftlichen Organisationen angegangen ist. Dieser Koordinierungskreis LSBTIQA* bündelt Kontakte aus dem Dezernat II (Stabsstelle Antidiskriminierung, Amt für multikulturelle Angelegenheiten), diversen NGO und der Frankfurter Landespolizei. Dieser Kreis hat in über 20 Sitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen für sechs Lebensbereiche erarbeitet. Einige der über 170 Maßnahmen sind in dem hier vorliegenden Aktionsplan mit seinen zentralen zehn Punkten bereits aufgenommen worden. Sie enthalten Vorschläge zur Gewaltprävention, Sensibilisierung, dem Ausbau von Beratungsangeboten, schulischer Integration, intersektionaler Antidiskriminierung, Unterstützung von Regenbogenfamilien, kulturelle Sichtbarkeit, inklusive Infrastruktur, Netzwerkbildung und datenbasierte Forschung. Durch Monitoring und partizipative Evaluation soll der Plan helfen, Frankfurt nach und nach zu einer sicheren, akzeptierenden und vielfältigen Stadt für alle LSBTIQA*-Menschen machen. Während einige Maßnahmen durch den Magistrat und die Ämter der Stadt bereits angegangen wurden, sollen die weiteren Vorschläge mittels spezifischer Arbeitsgruppen, in die Strukturen gebracht werden. Im vorliegenden Aktionsplan noch nicht benannte Vorschläge sollen nachgehalten und weiterverfolgt werden. Der Magistrat wird regelmäßig über den Stand des Aktionsplans berichten und den bestehenden Koordinierungskreis zu einem regelmäßig tagenden Netzwerk ausbauen. Grundsätzliche Entscheidungen wird der Magistrat in eigenen Vorlagen einbringen. B. Alternativen Kein Beschluss des Aktionsplans C. Lösung Beteiligung der zuständigen Dezernate und Ämter in verschiedenen Arbeitsgruppen und Bildung eines Frankfurter LSBTIQA*-Netzwerks D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Die Öffentlichkeit wurde bereits über den Koordinierungskreis eingebunden, künftig wird dies in regelmäßigen Treffen des zu gründenden Netzwerks geschehen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine Anlage _Aktionsplan (ca. 415 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 85 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auch Kleingärtner:innen geschützt werden) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auch Kleingärtner:innen geschützt werden) Beschlussausfertigung(en): § 7352, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 113
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innenM23.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 27 Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1451 (M 210) I. Der im Entwurf vorgelegten Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird zugestimmt. Begründung: Die Satzung vom 19.06.2017 bestimmt die Bestellung der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen nur für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung (§ 2 Abs. 1 S. 1). Das Beamtenverhältnis auf Zeit endet mit Ablauf des vorgegebenen Zeitraums automatisch. Nach Ziff. 7.4 der Neufassung der Geschäftsanweisung ist jedoch das Ehrenamt bis zur Einführung der Nachfolge grundsätzlich weiterzuführen. Dieser Übergangszeitraum ist bislang durch die Satzung nicht abgedeckt. Da jedoch die Satzung in ihrem Rang über der Geschäftsanweisung steht, war die Satzung an dieser Stelle anzupassen. A. Zielsetzung - Hilfekontinuität für die Bürger:innen wird aufrecht erhalten. - Die tätigen Ehrenamtler:innen sind auch in der Übergangszeit nach Neuwahlen legitimiert und haftungsrechtlich abgesichert. - Die Geschäftsanweisung ist rechtskonform. B. Alternativen Alternative Lösungsvorschläge: keine C. Lösung Die Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird um die erforderliche Klausel ergänzt. Als vergleichbar im Stadtrecht dient die Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main, Fassung vom 14. Juni 1973. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Zur Einbindung der Perspektiven und Auswirkungen wurde der Dreier-Ausschuss als das Vertretungsorgan der Sozialbezirksvorsteher:innen in den vorgelagerten Prozess einbezogen, um Rückmeldungen aus den Stadtteilen zu berücksichtigen und das Vorhaben transparent zu gestalten. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine Anlage _Entwurf_Satzung (ca. 8 KB) Anlage _Synopse_Neufassung (ca. 21 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 133 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7353, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bauturbos“ in Frankfurt am MainM23.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 28 Betreff: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des "Bauturbos" in Frankfurt am Main I, Die Stadt Frankfurt am Main begrüßt das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern und zu beschleunigen. Um Fehlentwicklungen auszuschließen, sollen die neuen Regelungen des "Wohnungsbauturbos" in Frankfurt am Main nur unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verantwortungsvoll zur Anwendung gebracht werden. II. Die kurz bemessene Genehmigungsfrist, die der Bundesgesetzgeber vorsieht, ist mit dem üblichen Tagungsturnus der kommunalen Gremien nur schwer zu vereinbaren. Daher wird der Magistrat im Rahmen des § 36a Baugesetzbuch (BauGB) und unter Beachtung der in Anlage 1, "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Eckpunktepapier zur Anwendung in der Stadt Frankfurt am Main" dargestellten entscheidungslenkenden Grundsätze die gemeindliche Zustimmung zum Wohnungsbau erteilen. III. Der Magistrat wird im Rahmen von Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschlüssen sowie in bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren prüfen, inwieweit Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben beitragen können. Besonders in Verfahren mit fortgeschrittenem Planungsstand bieten die neuen Regelungen der BauGB-Novelle Chancen für eine zügigere Umsetzung. IV. Der Magistrat berichtet halbjährlich über alle Vorhaben, für die auf Grundlage des § 246e BauGB eine Baugenehmigung erteilt wurde. Der erste Bericht erfolgt im 4. Quartal 2026. Begründung: Zu I. bis III.: Das am 30.10.2025 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" enthält eine Reihe neuer Regelungen, die auf eine deutliche Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben abzielen. Die Stadt Frankfurt am Main begrüßt dieses Ziel ausdrücklich. Kern des Gesetzes sind folgende neue Regelungen: nach § 31 (3) BauGB können Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen in mehreren vergleichbaren Fällen und damit nicht nur im Einzelfall erteilt werden. Im unbeplanten Innenbereich entfällt bei Genehmigungen von Vorhaben nach § 34 (3b) BauGB das Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung. Darüber hinaus wird für Genehmigungen von Vorhaben nach § 246e BauGB u.a. auf die sonst übliche Aufstellung von Bebauungsplänen verzichtet. Allen genannten Regelungen ist gemeinsam, dass nachbarliche Belange sowie die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen weiterhin als verbindliche Schranken gelten. Die Befreiung ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat, zudem ist in jedem Fall eine Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein klares, transparentes und vorausschauendes Verfahren zu etablieren, um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu steuern. Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier zur Anwendung des sogenannten "Wohnungsbauturbos" wird diese Verfahrensgrundlage geschaffen. Die Vorhabenzulassung und damit auch die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen setzen stets die Zustimmung der Gemeinde voraus. Diese richtet sich weiterhin an den bestehenden städtischen Beschlüssen und Beratungsleitlinien aus. Im Rahmen der Bauberatung werden diese Leitlinien mit den Vorhabenträger:innen auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Eine Zustimmung wird daher regelmäßig nicht ohne vorherige Bauberatung erteilt werden können. Die Bauberatung sowie die Zustimmung erfolgen in den Fällen der §§ 31 (3), 34 (3b) und 246e BauGB durch das Stadtplanungsamt. Das Eckpunktepapier konkretisiert die beabsichtigte Anwendung der neuen Regelungen des BauGB unter Angabe einer Leitlinie für die Bauberatung. Beschlüsse und Satzungen der Stadt Frankfurt am Main - insbesondere der Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung - sind auch für die Erteilung einer Zustimmung nach § 36a BauGB zur Schaffung von Wohnraum zu berücksichtigen. Die Städtebaulichen Rahmenpläne sowie Bauberatungsrichtlinien bilden die Grundlage für eine transparente, konsistente und nachvollziehbare Beratung und für die Zulassungsentscheidungen der Gemeinde. Soweit erforderlich werden die Ergebnisse der Beratung in städtebaulichen Verträgen festgehalten und verbindlich vereinbart. Zur Vermeidung von Bodenspekulationen und zur Sicherstellung der tatsächlichen und zeitlich gebundenen (beschleunigten) Wohnraumschaffung erwartet die Stadt, dass für die Vorhaben nach den neuen Regelungen vertragliche Bauverpflichtungen vereinbart werden. Darüber hinaus wird nach den gesetzlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 36a BauGB für städtebaulich bedeutsame Vorhaben eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In der Anwendung des "Bauturbo" im Außenbereich hält die Stadt Frankfurt am Main an ihrer Strategie einer bodenschonenden und nachhaltigen Innenentwicklung fest. Ebenso wird regelmäßig von der Erteilung einer Zustimmung für Einfamilienhausvorhaben oder Kleinstwohnungen ("Mikroapartments") abzusehen sein, da die Ausnahmen vom Grundsatz der Planmäßigkeit nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein signifikanter Beitrag zur Wohnraumschaffung erzielt wird. Regelungen zu Überbauungen in Landschaftsschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder innerhalb von Seveso-Achtungsabständen sowie weiterhin geltende fachrechtliche und baunebenrechtliche Vorgaben können durch die neuen Regelungen regelmäßig nicht überwunden werden. Regelmäßig wird auch keine Zustimmung nach den neuen Regelungen aufgrund der Städtebaulichen Entwicklungspläne zum Schutz von Gewerbe- und Industriegebieten (Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, Rechenzentrenkonzept) für Wohnungsbauvorhaben in den betroffenen Gebieten erteilt werden können. Für Wohnungsbau auf Gemeinbedarfs-, Grün- und Verkehrsflächen wird die Stadt in der Regel keine Zustimmung erteilen können. Darüber hinaus beabsichtigt der Magistrat, eine Bauturbo-Konferenz einzurichten. Diese soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht zusammensetzen und für potenzielle Wohnungsbauvorhaben prüfen, auf welchem Verfahrensweg - gegebenenfalls unter Nutzung der neuen gesetzlichen Regelungen - die Zulässigkeit möglichst beschleunigt festgestellt werden kann. In den anschließenden Beratungen werden die jeweils zuständigen städtischen Fachstellen beteiligt und deren Belange werden berücksichtigt. In laufenden Bebauungsplanverfahren können sich aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes Zustimmungen nach den neuen Regelungen zur Schaffung von Wohnraum anbieten. Der Magistrat beabsichtigt daher, insbesondere in den im Eckpunktepapier genannten Gebieten verstärkt von diesen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um langwierigen Verfahren zügiger zur Umsetzung zu verhelfen und Teilbereiche frühzeitig zu genehmigen. Dabei kommt dem Abschluss vertraglicher Regelungen und der Verpflichtung der Vorhabenträger:innen zur Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen besondere Bedeutung zu. Zu IV: Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über alle Vorhaben, für die eine Baugenehmigung auf Grundlage des bis zum 31.12.2030 befristeten § 246e BauGB erteilt wurde. Der Bericht soll den Wirkungsgrad sowie die praktische Umsetzung der Regelung darstellen. Anlage 1 (ca. 123 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2026, NR 1543 Antrag vom 24.02.2026, NR 1550 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1543), AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 28 = Ablehnung, NR 1543 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1543), FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Baier, Witsch und Papke sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1543), FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7313, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 64-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sonderfonds „Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen“ Mehr Sauberkeit am südlichen Mainufer - Einrichtung einer öffentlichen Toilette am TheodorSternKaiOIOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.01.2026, OI 138 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 03.01.2026 Betreff: Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" Mehr Sauberkeit am südlichen Mainufer - Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Theodor-Stern-Kai Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 6803/25 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), und vom 06.11.2025, § 6803 (NR 1378), gebeten, Mittel aus dem Sonderfonds in Höhe von bis zu 15.000 Euro zur Anschaffung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer Einzeltoilette in Form eines kleinen Sanitärcontainers (eine Kabine, Waschgelegenheit, Beleuchtung, abschließbare Tür, vandalismusresistente Oberflächen) am Mainufer im Bereich der Friedensbrücke/Theodor-Stern-Kai bereitzustellen. In dem beantragten Betrag sind Lieferung, Montage, Fundament-/Unterbauarbeiten, Beschilderung, Erstanschluss (Wasser/Abwasser, sofern kurzfristig möglich) sowie ein Reinigungs- und Servicebudget für die ersten Monate einzubeziehen. Das Mainufer ist besonders an warmen Tagen und an Wochenenden stark frequentiert; fehlende Toilettenanlagen führen zu wildem Urinieren und Hygienebelastungen. Ein dauerhafter Sanitärcontainer verbessert die öffentliche Hygiene deutlich und ist innerhalb des verfügbaren Fondsbudgets realisierbar. Zudem wird eine öffentliche Toilette am Theodor-Stern-Kai dringend von Fahrern der dort geparkten Reisebusse benötigt. Sie müssen sich oft stundenlang dort aufhalten, während die Touristen in der Stadt unterwegs sind. In diesem Bereich befindet sich weit und breit keine Toilette. Eine Toilette in Form eines kleinen Sanitärcontainers würde hier erheblich zur Sauberkeit im öffentlichen Raum beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 200 Versandpaket: 28.01.2026
OIOB 5Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits und ArtenschutzrisikenOMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7988 entstanden aus Vorlage: OF 661/12 vom 08.01.2026 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung Kalbach bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen; 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen; 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis) - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten - Verhalten bei Waschbärsichtungen - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren; 4. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadt die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung Kalbach ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet ist man auf Spielplätzen, in Sandkästen, auf Dachböden, in Gärten und an Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 820
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grabeland Kalbacher StadtpfadOMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7989 entstanden aus Vorlage: OF 662/12 vom 12.01.2026 Betreff: Grabeland Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob sich die Verpachtung der Grabelandflächen direkt am Kalbacher Stadtpfad (Flurstück 338/6) verlängern lässt, wenn durch weitere Auflagen der Gewässer- und Überflutungsschutz sichergestellt werden kann. Sollte eine Verlängerung der Verpachtung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, a) zu berichten, wie dieses Flurstück zukünftig gestaltet werden soll, und b) den Pächtern Alternativflächen in der Gemarkung Kalbach anzubieten. Begründung: Die o. g. Flächen sind (teils seit Jahrzehnten) verpachtet, sollen nun aber zu Ende Oktober 2026 vollständig geräumt werden. Dem Ortsbeirat sind weder die fachlichen Hintergründe noch die künftigen Planungen bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 822
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eisfläche KätcheslachparkOMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7990 entstanden aus Vorlage: OF 664/12 vom 12.01.2026 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Kätcheslachpark durch kontrollierte Flutung der Mulde zwischen Piratenspielplatz und Altenhöferallee im Winter bei sehr kalten Wetterlagen eine Eisfläche geschaffen werden kann, auf der die Riedberger:innen zum Beispiel eislaufen, Eishockey spielen und Eisstock schießen können. Hierfür könnte es beispielsweise ausreichen, das zentrale Abflussgitter zeitweise mit einem Rahmen von z. B. 10 bis 20 Zentimeter Höhe zu versehen. Begründung: Die Fläche könnte bei kalten Wintertagen zu einem idealen Ort für Familien werden, um Eissportarten auf natürlichem Eis nachgehen zu können. Die Voraussetzungen sind ideal durch die Abgrenzung zu allen Seiten (auch Richtung Ablauf bei der Altenhöferallee gibt es zunächst eine Stufe) und den Zugang durch die Treppen auf beiden Seiten der Mulde. Lediglich das Bodenablaufgitter vor dem Ablauf an der Altenhöferallee müsste zeitweise einen etwas höheren Wasserstand unterstützen. Jetzt, an den kalten Tagen, kann man beobachten, wie viel Spaß Kinder auf den zugefrorenen Pfützen in der Mulde haben. Mit wenig Aufwand kann dieser noch viel größer werden, ohne dass (durch die geringe Tiefe) eine Ertrinkungsgefahr entsteht bei zu dünner Eisschicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 739
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof KalbachOMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7991 entstanden aus Vorlage: OF 665/12 vom 12.01.2026 Betreff: Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof Kalbach Bei schwierigen Witterungsverhältnissen - wie Regen, Schnee oder Glätte - sind die bestehenden Wege für viele Besucherinnen und Besucher nur eingeschränkt nutzbar. Dies betrifft vor allem ältere Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen möchten. Die derzeitige Beschaffenheit der Wege führt wiederholt zu Unsicherheiten und birgt ein erhöhtes Sturzrisiko. Eine Verbesserung der Wegeoberflächen, eine bessere Entwässerung sowie gegebenenfalls eine barrierearme Gestaltung würden die Sicherheit und Zugänglichkeit des Friedhofs erheblich erhöhen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Wege auf dem Friedhof Kalbach zeitnah zu ertüchtigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Daher ist der Zustand der Wege zu prüfen, geeignete Maßnahmen zur Ertüchtigung zu planen und diese zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Friedhof Kalbach wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig besucht. Gerade ältere Menschen sind auf gut begehbare und sichere Wege angewiesen. Eine Verbesserung der Wege trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Würde des Ortes bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 781
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit in der Straße Am BrunnengartenOMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7992 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.01.2026 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten durch die folgende Maßnahme zu verbessern: Aufbringen von Piktogrammen "Achtung, Kinder!" (Verkehrszeichen 136) vor dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach (Kreuzung Lange Meile/Am Brunnengarten). Begründung: Die Straße Am Brunnengarten weist eine für eine reine Anwohnerstraße ungewöhnlich hohe Verkehrsdichte auf, die sich mit dem äußerst knappen Querschnitt und teils fehlenden Fußwegen nicht verträgt. Dies ist gerade auch mit Blick auf das dort befindliche Kinder- und Jugendhaus Kalbach gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 910
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661OMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7993 entstanden aus Vorlage: OF 667/12 vom 09.01.2026 Betreff: Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Regierungspräsidium Darmstadt für den Bereich der A661 entlang Kalbach-Riedberg ein Tempolimit von 100 km/h mit dem Zusatz "aus Lärmschutzgründen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr" einzurichten, um den Lärmpegel zum Schutz der Anwohnenden zu reduzieren. Begründung: Insbesondere der Ortsteil Kalbach, aber auch der Riedberg leiden seit geraumer Zeit unter einer erheblichen Lärmbelastung, die insbesondere in den Nachtstunden über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegt. Festzustellen ist seit einiger Zeit auch eine starke Zunahme des Verkehrsaufkommens in beiden Fahrtrichtungen auf der A661. Foto: HLNUG - Lärmviewer Hessen, Stand 2022 Ein Tempolimit sorgt für mehr Ruhe tagsüber als auch nachts und dient neben der Verkehrssicherheit auch einem besseren Verkehrsfluss. Nach dem Lärmaktionsplan, der überhöhte Werte für den obigen Bereich auflistet, kann die Stadt dies über die o. g. zuständige Behörde beantragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 686 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1247
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wartehäuschen an der Bushaltestelle „Uni Campus Riedberg“ beidseitigOMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7994 entstanden aus Vorlage: OF 668/12 vom 09.01.2026 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig Die ursprünglich in Erwägung gezogene Verlagerung der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" ist durch die neue Planung für den Riedbergplatz als Option weggefallen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die traffiQ zu bitten, an den bestehenden Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg" beidseits überdachte, wettergeschützte Haltestellen mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten, wie sie auch schon vielfach im Streckenverlauf der Buslinie 29 vorhanden sind, aufzustellen. Begründung: Die o. g. Bushaltestellen, insbesondere Richtung Kalbach, werden oft als weiterführende Streckenverbindung von einkaufenden Bürgerinnen und Bürgern und zahlreichen Schulkindern genutzt, denen sich keine wettergeschützte Unterstellmöglichkeit bietet. Da die Buslinie auch von vielen älteren Menschen genutzt wird, müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 957
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!OMOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7995 entstanden aus Vorlage: OF 669/12 vom 12.01.2026 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Vorgang: B 293/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wärmeversorgungsausfall von drei und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. Ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der Josephine-Baker-Gesamtschule, des Gymnasiums Riedberg, des Sportzentrums Am Martinszehnten oder anderen Orten für z. B. fünf Prozent der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicherzustellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um diesen künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z. B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedient, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seinem Bericht (B 293) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teile der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeigneten Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig, das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 293 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 888
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzungen in NiederradOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8046 entstanden aus Vorlage: OF 1600/5 vom 13.11.2025 Betreff: Baumpflanzungen in Niederrad Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen Baumpflanzungen aufgrund von Trassenlagen möglich sind: - Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße; - Lyoner Straße von der Abzweigung Straßburger Straße bis Goldsteinstraße; - Goldsteinstraße von Hahnstraße bis zur Autobahnbrücke Ein Wegfall von Parkraum darf nicht erfolgen. Begründung: Die genannten Straßen sind breite Durchgangsstraßen mit sehr wenig Begrünung und würden sich gut für Baumpflanzungen eignen. Vor allem für die Lyoner Straße besteht der Wunsch der Standort-Initiative Neues Niederrad e. V., sie attraktiver zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-AnlageOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8047 entstanden aus Vorlage: OF 1626/5 vom 05.01.2026 Betreff: Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Spielplatz Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage ergänzt werden kann, ohne dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes beeinträchtigt werden. Begründung: Die Errichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Spielplatz Spatzengasse bietet eine kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, die körperliche Fitness aller Altersgruppen zu fördern. Calisthenics, das Training mit dem eigenen Körpergewicht, ermöglicht es, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern - ohne teure Geräte. Die Anlage würde nicht nur den Spielplatz für Kinder erweitern, sondern auch für Jugendliche und Erwachsene eine attraktive Möglichkeit bieten, aktiv zu bleiben. Sie fördert die soziale Interaktion und stärkt das Gemeinschaftsgefühl, indem sie einen Treffpunkt für alle schafft. Zudem ist sie wartungsarm und trägt zur langfristigen Gesundheitsförderung in der Nachbarschaft bei. Wichtig ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes nicht beeinträchtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 921 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53OMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8048 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 05.01.2026 Betreff: Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 Der Magistrat wird gebeten, die rückwärtige, durch die Seeheimer Straße führende Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 beispielsweise durch Bodenmarkierungen und/oder Poller derart abzusichern, dass ein Zuparken der Einfahrt unterbunden wird. Begründung: Das Grundstück in der Baludinstraße 53 erstreckt sich bis zur Seeheimer Straße und besitzt zwei Zugänge. Der fußläufige Hauptzugang erfolgt von der Balduinstraße her. Eine Autozufahrt von der Seeheimer Straße her zum Carport ist ebenfalls gegeben und von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch am Zufahrtstor auffällig gekennzeichnet worden, dass der Zugang nicht zuzuparken sei. Leider wird die Zufahrt trotz des Kennzeichens zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 839 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuerung der Bänke am MelanchthonplatzOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8049 entstanden aus Vorlage: OF 1628/5 vom 05.01.2026 Betreff: Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz Der Magistrat wird gebeten, die Bänke am Melanchthonplatz zu erneuern. Begründung: Die Bänke auf dem Melanchthonplatz sind stark abgenutzt und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Ihre Erneuerung ist notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern und den Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Zudem trägt eine Modernisierung zur Verschönerung des Platzes bei und verbessert die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 716 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8050 entstanden aus Vorlage: OF 1630/5 vom 20.12.2025 Betreff: Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der frei werdende Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad in der Offenbacher Landstraße 219 zukünftig für Besucher von Events der Netzwerk Seilerei und Besuchern der Moschee zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Im Frühjahr 2026 soll mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Wehrstraße 11 in Oberrad begonnen werden. Der alte Standort an der Offenbacher Landstraße wird dann hinfällig. Da im Bereich der Moschee und der Netzwerk Seilerei für Besucher so gut wie keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung stehen, könnte nach einer Überprüfung die frei gewordene Fläche vor dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad als Parkplatz genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 658 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1334 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachsenhäuser Warte endlich fertigstellen und für die Bevölkerung öffnenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8051 entstanden aus Vorlage: OF 1631/5 vom 05.01.2026 Betreff: Sachsenhäuser Warte endlich fertigstellen und für die Bevölkerung öffnen Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit Jahren laufenden Sanierungsmaßnahmen an der Sachenhäuser Warte endlich abzuschließen; 2. dem Ortsbeirat einen konkreten Zeitplan für die Maßnahmen vorzulegen und 3. halbjährlich über den Fortschritt zu berichten. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte ist das Einfalltor im Süden nach Frankfurt und ein Zeugnis einer mehrere Jahrhunderte umfassenden baukulturellen und geschichtlich wertvollen Landwehrbefestigung. Seit Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger jedoch auf die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des GrethenwegsOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8052 entstanden aus Vorlage: OF 1632/5 vom 05.01.2026 Betreff: Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich rund um die Tucholskystraße und den Grethenweg eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden kann. Begründung: Der Bereich rund um die Tucholskystraße und den Grethenweg ist durch eine hohe Parkraumnachfrage geprägt, die insbesondere durch den Parkdruck von Pendlerinnen und Pendlern verursacht wird. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner, die häufig keine ausreichenden Parkmöglichkeiten finden. Es besteht die Notwendigkeit, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner durch gezielte Maßnahmen zu verbessern und den Parksuchverkehr zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 868 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung des Museumspark-BrunnensOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8053 entstanden aus Vorlage: OF 1633/5 vom 05.01.2026 Betreff: Sanierung des Museumspark-Brunnens Der Magistrat wird gebeten, den Museumspark-Brunnen von Richard Meier zu sanieren. Begründung: Die Sanierung des Museumspark-Brunnens ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen gegeben. Der Museumspark-Brunnen stellt ein wichtiges gestalterisches Element des Parks dar und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zum kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbild des Museumsufers bei. Durch altersbedingte Schäden, technische Mängel und Abnutzungen ist seine Funktionsfähigkeit derzeit eingeschränkt. Eine Sanierung würde die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Brunnens wiederherstellen. Zudem trägt ein intakter Brunnen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und erhöht die Attraktivität des Parks als Erholungs- und Begegnungsraum. Die Maßnahme leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt des kulturellen Stadtbildes Frankfurts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 790 Aktenzeichen: 41
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer PlatzOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8054 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 03.01.2026 Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz Der Magistrat wird gebeten, mit folgenden geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die alten, das Stadtbild prägenden Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz so lange wie möglich erhalten bleiben: 1. den Gesundheitszustand und die Standortbedingungen der verbliebenen alten Platanen fachgutachterlich überprüfen lassen; 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen der Bäume durchführen, insbesondere in Bezug auf - Bodenbelüftung und Entsiegelung, - Bewässerung und Nährstoffversorgung in Trockenperioden, - Schutz der Wurzelbereiche vor Verdichtung und Erschütterungen, dabei soll kein Parkraum verloren gehen; 3. prüfen, ob für alte, stadtbildprägende Bäume engmaschige Pflege- und Monitoringintervalle vorgesehen werden können; 4. wie angekündigt, die gefällte alte Platane durch einen möglichst großen, klimaresistenten Baum ersetzen. Begründung: Die alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz prägen das Stadtbild Sachsenhausens und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zur Beschattung sowie zur Luftreinigung in diesem stark frequentierten Bereich bei. Nach dem Verlust einer über 100 Jahre alten Platane in der Schweizer Straße stellt sich die Frage nach dem Zustand und nach einer Verbesserung der Standortbedingungen der verbleibenden Bäume. Alte Bäume leisten für das Stadtklima erheblich mehr als Nachpflanzungen. Sie speichern große Mengen CO₂, filtern Schadstoffe und spenden durch ihre ausgedehnten Kronen deutlich mehr Schatten. Auch aus ökonomischer Sicht ist der Erhalt alter Bäume sinnvoll: Die fachgerechte Sicherung und Pflege eines großen Baumes - etwa durch größere Baumgruben oder Bewässerungssysteme - verursacht einmalige Kosten von ca. 10.000 bis 20.000 Euro, während das sogenannte "Grüne Wohnzimmer" der Stadt Frankfurt rund 65.000 Euro kostet - bei deutlich geringerer Wirkung in Bezug auf Klima, Verschattung und Aufenthaltsqualität. Der langfristige Erhalt alter Bäume stellt daher eine ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltigere Investition dar. Der Schweizer Platz und die Schweizer Straße sind beliebte Treffpunkte und Orte der Nahmobilität in diesem dicht bebauten Stadtteil. Schutz und Pflege zum Erhalt der alten Platanen leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer klimaresilienten und lebenswerten Stadtgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichernOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8055 entstanden aus Vorlage: OF 1636/5 vom 15.12.2025 Betreff: Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern Der Magistrat wird gebeten, den Abenteuerspielplatz Wildgarten (Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Jugendarbeit Sachsenhausen e. V.) bei seiner Arbeit derart zu unterstützen, dass dieser erhalten bleiben kann. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Wildgarten hat eine zentrale Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen der angrenzenden Heimat- und Kisselsiedlung. Die hervorragende Sozialarbeit gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit durch ihr Einbringen, Gestalten und das Sauberhalten der Einrichtung eine Wertschätzung zu erfahren. Ein Miteinander wird gefördert, besonders auch mit den Bewohnern der angrenzenden Seniorenwohnanlage. Der Platz am Riedhofbrunnen, ein Treffpunkt zwischen Abenteuerspielplatz und Seniorenwohnanlage, soll dafür auch demnächst aufgewertet werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die laufenden Kosten zum Erhalt des Abenteuerspielplatzes gewährleistet sind. Derzeit fehlen dem Wildgarten Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1347 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8056 entstanden aus Vorlage: OF 1637/5 vom 04.01.2026 Betreff: Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern Der Magistrat wird gebeten, die technische Schaltung der Lichtzeichenanlagen auf der Schweizer Straße - an der Ecke Textorstraße; - am südlichen Ende des Schweizer Platzes; - am nördlichen Ende des Schweizer Platzes und - an der Ecke Gartenstraße so anzupassen, dass die Grünphase für die auf der Schweizer Straße querenden Fußgänger auf ein hinreichendes Maß verlängert wird. Begründung: Die gegenwärtige Programmierung der genannten Lichtzeichenanlagen an der Schweizer Straße sieht nur sehr kurze Grünphasen für Fußgänger vor, die die Schweizer Straße queren wollen. Für Kinder oder Menschen mit Gehbeeinträchtigungen ist es kaum möglich, die Straße innerhalb einer Grünphase vollständig zu überqueren. Zur Erhaltung der Sicherheit und Vermeidung von Unfällen mit Personenschaden ist die Einstellung längerer Grünphasen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1346 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Glascontainer am Brückenspielplatz umstellenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8057 entstanden aus Vorlage: OF 1638/5 vom 04.01.2026 Betreff: Glascontainer am Brückenspielplatz umstellen Vorgang: OM 6117/24 OBR 5; ST 111/25; ST 1731/25 Der Magistrat wird gebeten, die auf der südlichen Seite des Brückenspielplatzes aufgestellten Glascontainer (Ecke Brückenstraße/westliche Gutzkowstraße) gemäß der Anregung des Ortsbeirats vom 08.11.2024, OM 6117, umzusetzen. Begründung: Die an der Ecke Brückenstraße/westliche Gutzkowstraße aufgestellten Glascontainer befinden sich in unmittelbarer Nähe zum südlichen Ausgang des Brückenspielplatzes. Auch außerhalb des eigentlichen Spielplatzgeländes sind sehr häufig spielende Kinder zu beobachten, die vom Spielplatz auf die, nur für Fußgänger und Radfahrer freigegebene, Brückenstraße laufen. Im Umfeld des Glascontainers liegen regelmäßig Glasscherben von unachtsam eingeworfenen und dann auf den Boden gefallenen Flaschen. Daher besteht Verletzungsgefahr. Die Glascontainer könnten ohne Einschränkung für deren Nutzer nur wenige Meter entfernt auf der westlichen Seite der Brückenstraße platziert werden. Dies hat der Ortsbeirat 5 bereits mit seiner Anregung vom 08.11.2024, OM 6117, gefordert. Leider hat der Magistrat hierzu bisher nicht Stellung genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1731 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 826 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen RaumOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8058 entstanden aus Vorlage: OF 1639/5 vom 03.01.2026 Betreff: Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Raum in der Launitzstraße in Hinsicht auf Verkehrssicherheit, Stolperfallen und Sicherheitsmängel zu überprüfen und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die provisorisch aufgestellten Verkehrs- und Hinweisschilder im genannten Bereich sind zu überprüfen und ordnungsgemäß neu anzuordnen oder zu entfernen, sodass die geltenden Mindestgehwegbreiten, Sicherheitsabstände und Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden. 2. Gefährliche bauliche Reste und provisorische Elemente (insbesondere ausladende Schildersockel und freiliegende bzw. verbogene Metallprofile) sind umgehend zu beseitigen. 3. Die Beleuchtungssituation im betroffenen Straßenraum ist zu verbessern. 4. Es ist sicherzustellen, dass künftig auch temporäre Maßnahmen im öffentlichen Raum wenigstens den Mindestanforderungen an Verkehrssicherheit entsprechen. Begründung: Im betroffenen Bereich des öffentlichen Raums in der Launitzstraße - einem Schulweg in unmittelbarer Nähe einer Schule, eines Kindergartens und einer Seniorenwohnanlage - stellen provisorische Schilder, Sockel etc. erhebliche Stolper- und Unfallgefahren dar. Mindestabstände werden offenkundig nicht eingehalten, Gehwege sind zugestellt. Die mangelhafte Beleuchtung verschärft die Gefährdungslage zusätzlich. Besonders kritisch ist die Situation im Eingangsbereich von Schule und Kindergarten, wo ein verbogenes Metallprofil in Kombination mit vergessenen Schildersockeln eine inakzeptable Gefahrenlage darstellt. Für die Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums existieren klare rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Diese gelten ausdrücklich auch für provisorische Maßnahmen. Gerade in sensiblen Bereichen in der Nähe von Kitas, Schulen oder Seniorenwohnanlagen, ist eine sichere Gestaltung des Straßenraums erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1422 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage MainwasenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8059 entstanden aus Vorlage: OF 1640/5 vom 15.12.2025 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Gerbermühlstraße in Fahrtrichtung Offenbach im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung der Osthafenbrücke eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet werden kann und diese geeignet ist, die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Ampelphasen für FußgängerInnen an den Querungen Gerbermühlstraße/Osthafenbrücke, Speckgasse und Wehrstraße verlängert werden. Begründung: Im genannten Bereich der Gerbermühlstraße befindet sich die Sportanlage Mainwasen. Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, welche von und zur Sportanlage kommen, zu gewährleisten, könnte ein Tempolimit von 50 km/h in dem genannten Bereich angeordnet werden. Gleichzeitig ist dem Ortsbeirat 5 bewusst, dass es sich bei der Gerbermühlstraße um eine Umgehungsstraße für Oberrad handelt. Um zu verhindern, dass sich Verkehrsströme nach Oberrad verlagern, sind Geschwindigkeitsreduzierungen daher behutsam vorzunehmen. Die Querungen der Gerbermühlstraße sind wichtige Verbindungen zum Frankfurter Osten und zum Mainuferweg, die von vielen FußgängerInnen regelmäßig benutzt werden. Die Ampelphasen sind zum sicheren Überqueren der Fahrbahnen zu kurz. Eine Verlängerung der Ampelphasen würde die Überquerung der Gerbermühlstraße sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 874 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserungen an der Bushaltestelle „Goetheturm“OMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8060 entstanden aus Vorlage: OF 1641/5 vom 15.12.2025 Betreff: Verbesserungen an der Bushaltestelle "Goetheturm" Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Sitzbänke der Bushaltestelle "Goetheturm" um ca. 40 Zentimeter zurückversetzt werden, damit der dortige Gehweg auch passierbar ist, wenn Fahrgäste auf den Bänken sitzen. Begründung: Die Sitzbänke an der Bushaltestelle "Goetheturm" sind derzeit auf dem Gehweg installiert. Der Gehweg ist an dieser Stelle ca. 1,20 Meter breit, sodass auf Höhe der Sitzbänke noch eine Restbreite von ca. 80 Zentimetern vorhanden ist. Im Falle der Nutzung der Sitzbänke verkleinert sich die nutzbare Breite weiter auf unter 60 Zentimeter. Dies führt dazu, dass der Gehweg für Rollstuhlfahrende oder Personen mit Kinderwagen oft nicht passierbar ist. Um die Situation zu verbessern, ist es daher dringend erforderlich, die Sitzbänke um ca. 40 Zentimeter nach hinten an den Rand des Gehweges auf die dortige Grünfläche zu versetzen. Dies sollte vor dem Hintergrund, dass der an der Bushaltestelle installierte Abfallbehälter sich ebenfalls bereits auf der Grünfläche befindet, auch in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und der VGF möglich sein. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 942 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffnung des Fußball/Basketballplatzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasiums Süd im Tiroler ParkOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8061 entstanden aus Vorlage: OF 1642/5 vom 05.01.2026 Betreff: Öffnung des Fußball-/Basketballplatzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasiums Süd im Tiroler Park Vorgang: OM 6712/25 OBR 5; ST 1574/25 Der Magistrat wird gebeten, den kleinen Fußball-/Basketballplatz auf dem Gelände des Gymnasiums Süd im Tiroler Park auch außerhalb der Schulzeiten (Ferienzeiten, Wochenende, nach Schulschluss) für die Freizeitnutzung von Kindern und Jugendlichen offen zu halten. Begründung: Durch die Einrichtung der Containeranlage für das Gymnasium Süd ist öffentlicher Raum verschwunden. Insbesondere Anwohner*Innen mit älteren Kindern klagen vermehrt, dass für ihre Kinder Angebote fehlen. Mit einer Öffnung des Fußball-/Basketballplatzes auch außerhalb der Schulzeiten könnte der dringend benötigte Bedarf an Spielorten zumindest ein bisschen gelindert werden. Anwohner*Innen haben bereits bekundet, dass sie an einer Öffnung des Platzes interessiert sind, die mit Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574, bereits auch zugesagt wurde. Bildquelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6712 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 720 Aktenzeichen: 40-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo30ZonenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8062 entstanden aus Vorlage: OF 1643/5 vom 08.01.2026 Betreff: Sachsenhausen: Einbeziehung der Textorstraße westlich und östlich der Schweizer Straße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18; OM 6854/20 OBR 5; ST 468/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung des Ortsbeirats vom 30.10.2020, OM 6854, angestoßenen und in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468, zugesagten Maßnahmen zur Integration der Textorstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen nun zeitnah umzusetzen. Begründung: In den Jahren 2017 und 2020 hat der Ortsbeirat angeregt, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die bestehenden Tempo-30-Zonen zu integrieren und die Diesterwegstraße im südlichen Abschnitt in dem Zusammenhang für den Radverkehr zu öffnen. Der Magistrat hat in mehreren Stellungnahmen, zuletzt im Jahr 2021, der Anregung entsprochen und die Umsetzung angekündigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 877 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Künstlerisch irrelevante SprayTags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8063 entstanden aus Vorlage: OF 1645/5 vom 09.01.2026 Betreff: Künstlerisch irrelevante Spray-Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernen Der Magistrat wird gebeten, Spray-Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer zu entfernen. Die Reinigung soll regelmäßig erfolgen, möglichst im dreimonatigen Rhythmus, sodass weitere Tags rechtzeitig verschwinden und keine Nachahmer ermutigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1410 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8064 entstanden aus Vorlage: OF 1646/5 vom 09.01.2026 Betreff: Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernen Vorgang: OM 5780/20 OBR 5; ST 993/20 Der Magistrat wird gebeten, die zahlreichen, regelmäßig überfüllten, meist offenstehenden und häufig unappetitlichen, nicht öffentlichen Abfalleimer vom öffentlichen Gelände auf dem Hochufer an der Südseite des Eisernen Stegs zu entfernen. Begründung: Mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 993, hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirats zugestimmt. Leider stehen jedoch weiterhin private Mülleimer an der gleichen Stelle. Die Müllsammlung am Eisernen Steg zieht Ratten an und erregt Ekel bei Einheimischen und Touristen. Es handelt sich um eine private Abfallsammlung auf öffentlichem Gelände, das dafür nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5780 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zur ST 462/25: Bei Neubau der Sporthalle des Gymnasiums Süd und Sanierung der Sporthalle Süd eine Quartiersgarage mitplanenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8065 entstanden aus Vorlage: OF 1649/5 vom 09.01.2026 Betreff: Zur ST 462/25: Bei Neubau der Sporthalle des Gymnasiums Süd und Sanierung der Sporthalle Süd eine Quartiersgarage mitplanen Vorgang: OM 5466/24 OBR 5; ST 462/25 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.202, ST 462, wird der Magistrat erneut gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße und bei der Sanierung der Sporthalle Süd in der Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage mit einzubeziehen, wobei folgende Punkte berücksichtigt werden sollen: 1. Der Abstand zur unterirdisch querenden S-Bahn muss gewahrt sein. 2. Bei der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit und für die Machbarkeitsanalyse sollen die Preise zugrunde gelegt werden, die üblicherweise in den innenstadtnahen Wohnlagen von Frankfurt erzielt werden, z. B. in Sachsenhausen-Süd: - Parkhaus Hedderichstraße (ehemaliges Straßenbahndepot); - Schwanthalerstraße im Schwanthaler Carrée; - im Westend Nord Wohnanlage Fürstenbergerstraße 168. Begründung: Die Umwidmung von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben und ist dann umsetzbar, wenn die Stadt tragfähige Mieten für die Stellplätze erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen PlätzenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8066 entstanden aus Vorlage: OF 1650/5 vom 15.12.2025 Betreff: Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Plätzen Der Magistrat wird gebeten, jeweils eine ibench-Solarsitzbank zusätzlich auf dem Buchrainplatz, dem Martha-Wertheimer-Platz sowie dem Bruchfeldplatz zu installieren. Begründung: Die ibench ist eine moderne, barrierearme Sitzbank mit integrierten Funktionen wie USB-Ladeanschlüssen für mobile Endgeräte, teilweise WLAN-Anbindung sowie einer robusten, wetterfesten Bauweise. Sie wird in vielen Städten als Element zeitgemäßer Stadtmöblierung eingesetzt und dient sowohl der Aufenthaltsqualität als auch der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum. Die Installation von ibenches auf zentralen öffentlichen Plätzen stärkt deren Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsorte. Insbesondere ältere Menschen, Familien, Pendlerinnen und Pendler sowie Besucherinnen und Besucher profitieren von zusätzlichen Sitzgelegenheiten mit erweitertem Nutzwert. Die Möglichkeit, mobile Endgeräte aufzuladen, erhöht die Attraktivität der Plätze und unterstützt eine zeitgemäße Nutzung des öffentlichen Raums. Bild: www.ibench.eu Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhaltenOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8067 entstanden aus Vorlage: OF 1651/5 vom 02.01.2026 Betreff: Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhalten Der Magistrat wird gebeten, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen zu erhalten. Begründung: Mit Ablauf des letzten Jahres wurde die Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen nach rund 100 Jahren geschlossen. Dies führt zu einer erheblichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung für die Bürger in Sachsenhausen. Der Verweis auf die Notaufnahmen im Universitätsklinikum Frankfurt und im Hospital zum Heiligen Geist wird dieses Defizit nicht beseitigen, da die dortigen Notfallstationen bereits stark überlastet sind. Es besteht ein medizinischer Bedarf für den Erhalt einer Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen. Aus diesem Grunde sollte der Magistrat seine politischen Möglichkeiten nutzen, diese wichtige Versorgung für die Sachsenhäuser Bürger zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 767 Aktenzeichen: 53-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8068 entstanden aus Vorlage: OF 1652/5 vom 05.01.2026 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gerauer Straße auf Höhe der Hausnummer 77/Ecke Gundhofstraße in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen. Begründung: Der Bereich rund um die dort aufgestellten Container befindet sich regelmäßig in einem ungepflegten und stark vermüllten Zustand. Immer wieder werden Müll und Sperrmüll neben den Containern abgestellt. Dies beeinträchtigt das Straßenbild und führt zu weiteren illegalen Ablagerungen. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebietes. Ein Hinweisschild mit klarem Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren und das Erscheinungsbild zu verbessern sowie gegebenenfalls eine dauerhafte Sauberkeit im Umfeld sicherstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 711 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einsetzen eines Stadtteilhausmeisters für NiederradOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8069 entstanden aus Vorlage: OF 1653/5 vom 05.01.2026 Betreff: Einsetzen eines Stadtteilhausmeisters für Niederrad Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Nassauische Heimstätte und der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH einen Stadtteilhausmeister einzusetzen, der sich im Bereich der Siedlungsbestände der Wohnungsbaugesellschaften, aber auch darüber hinaus, um mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrollen kümmert. Begründung: Seit längerer Zeit werden die öffentlich zugänglichen Bereiche rund um die Häuser der oben genannten Wohnungsbaugesellschaften in Niederrad regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Der Stadtteil vermüllt zusehends. Durch immer mehr Unrat im öffentlichen Raum wird die Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Straßen immer schlechter. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen in Köln und Berlin mit Stadtteilhausmeistern, die einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeister haben, mit dem Ziel, die öffentlichen bzw. halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllungen zu melden. Die Stadt Frankfurt am Main und die Wohnungsbaugesellschaften müssen dringend eine gemeinsame Strategie erarbeiten und das Problem angehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 763 Aktenzeichen: 92-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im WaldstadionOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8070 entstanden aus Vorlage: OF 1655/5 vom 09.12.2025 Betreff: Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf den Hauptanfahrtswegen zum Waldstadion einzuleiten und gleichzeitig die Radverkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass der Anteil der Stadionbesucher*innen, die das Fahrrad nutzen, deutlich erhöht wird. Hierzu sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden: 1. Entzerrung der gemeinsamen Fuß- und Radverkehrsströme ab dem Kreuzungsbereich Oberforsthaus durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen; 2. Optimierung der Ampelschaltungen an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße zur Vermeidung gefährlicher Rotlichtverstöße aufgrund langer Wartezeiten; 3. Erstellung eines umfassenden Radverkehrskonzepts für Großveranstaltungen im Stadion, einschließlich sicherer und leistungsfähiger Wegeführungen sowie geeigneter Abstellanlagen. Begründung: Ab dem Bereich Oberforsthaus ist die bestehende Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer den Besucherströmen bei Großveranstaltungen nicht gewachsen. Die fehlende räumliche Trennung führt zu unübersichtlichen Situationen, in denen insbesondere Kinder und weitere Schutzbedürftige erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. An der Ampelkreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße entstehen während der Rotphasen wiederholt große Ansammlungen wartender Menschen. Längere Wartezeiten führen regelmäßig zu Rotlichtverstößen, da Nutzerinnen und Nutzer fälschlich von einer Störung ausgehen. Dieses Verhalten erhöht das Unfallrisiko und beeinträchtigt die allgemeine Verkehrssicherheit. Der Anteil radfahrender Stadionbesucher ist im Vergleich zu Großstädten mit ausgebauter Radinfrastruktur auffallend niedrig. Durch eine sichere, durchgängige und attraktive Anbindung kann der Radverkehr deutlich gesteigert werden. Ein höherer Radverkehrsanteil reduziert das Verkehrsaufkommen sowie die Parkplatzbelastung in Niederrad und verbessert die Gesamtsituation an Veranstaltungstagen nachhaltig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 875 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niederrad: Sanierung Mainuferweg zwischen Niederräder Eisenbahnbrücke und AutobahnOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8071 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 04.01.2026 Betreff: Niederrad: Sanierung Mainuferweg zwischen Niederräder Eisenbahnbrücke und Autobahn Der Magistrat wird gebeten, den Mainuferweg im Abschnitt zwischen der Niederräder Eisenbahnbrücke und der Autobahnbrücke grundlegend zu sanieren. Begründung: Der Mainuferweg weist in diesem Abschnitt erhebliche Schäden auf. Insbesondere durch Wurzelaufbrüche ist die Oberfläche stark uneben. Zudem fehlt ein ausreichendes Quergefälle, sodass es bei Regenfällen regelmäßig zu großflächiger Pfützenbildung kommt. Dies beeinträchtigt die Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit des stark frequentierten Fuß- und Radwegs erheblich. Wurzelaufbrüche (Quelle: Dirk Trull) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1051 Beratung im Ortsbeirat: 5
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!OMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8072 entstanden aus Vorlage: OF 1658/5 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des Lkw/Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt wird dem Magistrat mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 5 ablehnt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Ortsbezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die frei werdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1097 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bewohnerparken im Großen HasenpfadOMOB 523.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8073 entstanden aus Vorlage: OF 1660/5 vom 22.01.2026 Betreff: Bewohnerparken im Großen Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Großen Hasenpfad eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden kann. Begründung: Der Große Hasenpfad ist durch eine hohe Parkraumnachfrage, insbesondere infolge des Parkdrucks durch Pendlerinnen und Pendler, stark belastet. Dies führt dazu, dass Anwohnerinnen und Anwohner häufig keine wohnungsnahen Parkmöglichkeiten finden. Um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, besteht daher die Notwendigkeit, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Parksuchverkehrs zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 871 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigenSTOB 1023.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 166 Betreff: Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen Die Instandsetzung der Wege ist für das kommende Jahr vorgesehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im nächsten Pflanzjahr neue Obstbäume zu setzen. Der schräg stehende Baum ist verkehrssicher und wird weiterhin als erhaltenswert angesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7546
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fitnessecke im BonifatiusparkSTOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 167 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat schätzt grundsätzlich das Interesse an der Förderung von informellen Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Im Rahmen der Planung der Sportanlage Riedberg 2 sind verschiedene informelle Sportangebote für Anlieger:innen und Nutzer:innen vorgesehen. Welche Sportarten konkret angeboten werden ist aktuell noch nicht entschieden. Der Magistrat prüft derzeit die unterschiedlichen Optionen. Eine Erweiterung des Sportangebots im Bonifatiuspark um die angefragten Elemente ist ohne eine Veränderung des Charakters des Parks nicht möglich, da für die Installation einer Calisthenics-Anlage sowie einer Boulderwand große befestigte Fallschutzflächen erforderlich wären. Entsprechend kann der Anregung an dieser Stelle nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7675
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ersatzpflanzung für die Abholzung der Bäume auf dem Gelände des FC KalbachSTOB 1223.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 168 Betreff: Ersatzpflanzung für die Abholzung der Bäume auf dem Gelände des FC Kalbach Die Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume werden auf der Liegenschaft der Sportanlage Kalbach realisiert. Die Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume müssen in der Regel auf derselben Liegenschaft erfolgen, auf der die Fällung stattgefunden hat. Diese Regelung ist fest in der Baumschutzsatzung definiert und stellt sicher, dass der ökologische Ausgleich und der Erhalt des Baumbestands im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gewährleistet bleiben. Generell ist der Magistrat bestrebt, den Baumbestand stadtweit zu erhalten und zu erhöhen. Der Fokus des Projekts "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" liegt hierbei auf versiegelten und von Überhitzung stark betroffenen Bereichen. Zusätzliche Bäume sollen an diesen vom Klimawandel besonders betroffenen Stellen die Umgebung abkühlen, Schatten spenden und somit zur lokalen Klimawandelanpassung beitragen. Daher werden Pflanzungen auf Grünflächen und in Naherholungsgebieten im Rahmen des 10.000 Bäume-Projekts eher in Ausnahmefällen vorgenommen, sind prinzipiell aber auch durch andere städtische Akteur:innen möglich (z. B. GrünGürtel-Gruppe). Da dem Magistrat insgesamt nur begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, müssen Prioritäten gesetzt werden. Der Vorschlag, in den Naherholungsgebieten von Kalbach zusätzliche Baumpflanzungen vorzunehmen, wird jedoch in eine Potenzialliste mit möglichen neuen Baumstandorten aufgenommen. Bei freien Kapazitäten werden Vorschläge aus der Potenzialliste aufgegriffen und eingehender geprüft. Momentan werden die vorhandenen Ressourcen jedoch von bereits laufenden Projekten in Anspruch genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7673
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rattenplage in der unteren ZehnmorgenstraßeSTOB 923.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 169 Betreff: Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße Rattenbefall im Bereich der unteren Zehnmorgenstraße ist den Behörden seit geraumer Zeit bekannt. Nachdem in der jüngsten Vergangenheit Meldungen für die Eschersheimer Landstraße Nummern 578 und 580 sowie die Zehnmorgenstraße 2 eingegangen waren, wurden umgehend Kontrollen durchgeführt und Maßnahmen zur Rattenbekämpfung eingeleitet, welche jeweils erfolgreich abgeschlossen wurden. Aktuell liegen keine neuen Meldungen über Rattensichtungen in diesem Bereich vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7687
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/TreunerwegSTOB 923.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 170 Betreff: Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1306 Antrag vom 22.04.2026, OF 4/9 Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 10
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?STOB 1123.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 171 Betreff: Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11? Zu 1. Die Standorte für Ladeinfrastruktur werden gerade in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen ermittelt. Das Vergabeverfahren erfolgt - aller Voraussicht nach - im ersten Quartal 2026. Damit schafft der Magistrat die Voraussetzungen, dass die Betreiber von E-Ladesäulen im Laufe des Jahres 2026 ihre Anlagen installieren können. Dies beinhaltet auch Standorte im Ortsbezirk 11. Zu 2 Ja. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung für das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Dies beinhaltet selbstredend auch die Stadtteile im Ortsbezirk 11. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1235
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten RathausSTOB 1523.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 172 Betreff: Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Der Magistrat teilt mit, dass die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Kontakt mit der Telekom aufgenommen hat. Nach Rückmeldung der Telekom ist im Jahr 2026 ein Projekt zur Verschönerung mehrerer Multifunktionskästen geplant. Der Multifunktionskasten am Rathaus Nieder-Eschbach wurde in die Maßnahmenliste aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.